1808/J XXI.GP

Eingelangt am: 30.01.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Graf

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Weisungsgebarung des ehemaligen Justizministers Michalek

 

Am Sonntag den 17. März 1991 betonte der damalige Justizminister, Dr. Nikolaus

Michalek, in der ,,ORF-Pressestunde“, daß das Weisungsrecht, das er lieber als

Weisungspflicht bezeichne, für ihn notwendig und richtig sei. Im Zusammenhang mit

der Causa Proksch und einem Verdacht des früheren Mißbrauches des Weisungsrechts

sagte Michalek, heute sei alles in diesem Bereich transparent und nachvollziehbar, so

daß die Erteilung einer Weisung kein wirkliches Problem mehr sei.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Justiz nachstehende

 

Anfrage:

 

1.) Wie viele Weisungen hat Dr. Michalek während seiner Amtszeit an die

     untergeordneten Behörden, aufgegliedert nach Jahren, gegeben?

 

2.) Auf welche Fälle genau bezogen sie sich, was war ihr genauer Inhalt und welcher

     Argumentation der untergeordneten Behörden wurden sie entgegengesetzt?