1808/J XXI.GP
Eingelangt am: 30.01.2001
der Abgeordneten Dr. Graf
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Weisungsgebarung des ehemaligen Justizministers Michalek
Am Sonntag den 17. März 1991 betonte der damalige Justizminister, Dr. Nikolaus
Michalek, in der ,,ORF-Pressestunde“, daß das Weisungsrecht, das er lieber als
Weisungspflicht bezeichne, für ihn notwendig und richtig sei. Im Zusammenhang mit
der Causa Proksch und einem Verdacht des früheren Mißbrauches des Weisungsrechts
sagte Michalek, heute sei alles in diesem Bereich transparent und nachvollziehbar, so
daß die Erteilung einer Weisung kein wirkliches Problem mehr sei.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Justiz nachstehende
Anfrage:
1.) Wie viele Weisungen hat Dr. Michalek während seiner Amtszeit an die
untergeordneten Behörden, aufgegliedert nach Jahren, gegeben?
2.) Auf welche Fälle genau bezogen sie sich, was war ihr genauer Inhalt und welcher
Argumentation der untergeordneten Behörden wurden sie entgegengesetzt?