1828/J XXI.GP

Eingelangt am:31.01.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Brosz, Moser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend Werbeverpflichtung für Salzburger Schulen auf der Schul - Homepage

 

 

Der Landeschulrat für Salzburg hat sich zum Ziel gesetzt über das Salzburger

Bildungsnetz alle Salzburger Schulen an das Internet anzubinden. Dies wird

einerseits mit der Wichtigkeit des Internets in der Schulausbildung begründet,

andererseits mit der geplanten Abwicklung der Lehrerpersonalverwaltung über das

Internet.

 

Um die Zugangskosten zum Salzburger Bildungsnetz niedrig zu halten wurden

Generalsponsorverträge mit den Firmen „Siemens“ und „Raiffeisen“ abgeschlossen.

Mit Schreiben vom 29.5.2000 wurden die Schulen ersucht, aus den Bereichen

Finanzdienstleistungen, z. B. Banken, Versicherungen, Bausparkassen,

Vermögensverwaltung und aus den Bereichen Telefon - , Netzwerk -  und Haustechnik

keine Sponsorenverträge über die Homepage der Schule abzuschließen, um die

Branchenexklusivität der Hauptsponsoren zu wahren.

 

Im Interesse des Salzburger Bildungsnetzes wurde ersucht, „auf der Einstiegsseite

der Homepage der jeweiligen Schule im Bereich der oberen Randleiste die Logos

des Raiffeisenverbandes Salzburg und der Firma Siemens zu placieren und

gleichzeitig die entsprechenden Links zu setzen.“

 

Im Interesse der Verbesserung der Qualität des Salzburger Bildungsnetzes wurden

die Schulen um Verständnis für diese Vorgangsweise ersucht. „Die Nichterfüllung

der oben genannten Vorgaben könnte zum Verlust von Sponsorgeldern und damit

indirekt zur Erhöhung der Zugangskosten zum Salzburger Bildungsnetz kommen.

 

Aus den gesetzlichen Bestimmungen bzw. aus dem Informationsblatt des

Bildungsministerium „Werbung und Sponsoring an Schulen“ vom Jänner 1998 ist

unseres Erachtens nicht ersichtlich, dass Schulen zu Werbeleistungen durch den

Landesschulrat verpflichtet werden können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

                                              

ANFRAGE:

 

1. Sind Generalsponsorverträge die der Landesschulrat für alle Schulen eines

    Bundeslandes abschließt gesetzlich gedeckt?

a) Wenn ja, wodurch?

b) Sind sie auch dann gesetzeskonform, wenn keine Zustimmung der Schulen

     vorliegt?

c) Wenn ja, wie werden die Gelder in einem solchen Fall auf die Schulen

     aufgeteilt?

d) Wenn ja, können einzelne Schulen die Beteiligung verweigern?

e) Wenn ja, dürfen einzelne Schulen ohne ihre Zustimmung durch die angeführte

     Branchenexklusivität in ihren eigenen Werbeaktivitäten beschränkt werden?

f) Wenn ja, sind solche Generalverträge auch grundsätzlich für andere

    Werbeaktivitäten möglich?

g) Sollten sie möglich sein, auch ohne Zustimmung der betroffenen Schulen?

h) Wenn nein, wie beurteilen Sie die Vorgangsweise des Landesschulrates für

     Salzburg?

i) Wenn nein, welche Konsequenzen ergeben sich für die vom Landesschulrat für

     Salzburg abgeschlossenen Verträge?

 

2. Wenn der Landesschulrat für Salzburg die Lehrpersonalverwaltung per Internet

     abwickeln will und die Schulen dadurch zu einem Internetzugang verpflichtet,

     wäre es nicht seine Verpflichtung, allen Schulen kostenlose Internetzugänge für

     diese Verwaltungstätigkeiten zur Verfügung zu stellen?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wie wir der Datenschutz bei der Internet - Personalverwaltung gewährleistet?

c) Können Schulen verpflichtet werden, die Personalverwaltung ausschließlich per

     elektronischer Datenweiterleitung durchzuführen?

 

3. Gibt es ähnliche Modelle wie das Salzburger Bildungsnetz hinsichtlich von den

     Landesschulräten abgeschlossener Generalwerbeverträge auch in anderen

     Bundesländern?

a) Wenn ja, in welchen und wodurch unterscheiden sie sich gegebenenfalls vom

      Salzburger Modell?