1837/J XXI.GP

Eingelangt am:31.01.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend „Ausgliederung des Bundes: ÖBB“

 

 

Seit 1991 werden bestimmte Verwaltungsaufgaben - als Mittel der Verwaltungsreform -

ausgegliedert und in gesellschaftsrechtliche (betriebliche) Organisationen übergeführt.

Grund für diese Ausgliederungen waren einerseits budgetäre Überlagerungen, andererseits

ging es auch darum, eine Verwaltungsoptimierung zu erreichen sowie bestimmte Leistungen

am Markt anzubieten um wettbewerbsfähig (z.B. Monopole) zu bleiben. Ausgliederungen

werden als besonders geeignet für Entflechtung, Dezentralisierung, die Erreichung einer

klaren Verantwortlichkeit und Verbesserung des Managements gesehen.

 

Nach dem Ausgliederungshandbuch (Bundesministerium für Finanzen) sollen damit

nachstehenden Ziele angestrebt werden:

 

• bedarfsgerechte und wirtschaftlichere Leistungsbringung

• Erhöhung der Flexibilität der Leistungserbringung

• Schaffung von Kostentransparenz

• Entlastung des Bundeshaushaltes

• Mobilisierung von gebundenem Bundesvermögen

 

Ausgegliedert wurden 1992 auch die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB)

Nun stehen nach Medienberichten unter dem Deckmantel einer sogenannten Aufgabenreform

weitere Ausgliederungen bzw. Privatisierungen an. Dazu sollte im Vorfeld eine detaillierte

Analyse der bereits erfolgten Ausgliederungen vorausgehen, da ein Ausgliederungsbericht

bislang nicht vorgelegt wurde.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Verkehr,

Innovation und Technologie nachstehende Anfrage:

 

1. Wurde zur Vorbereitung dieser Ausgliederung (bzw. auch in Folge) eine externe

    Beraterfirma in Anspruch genommen?

 

2. Wenn ja, wie hoch waren seitdem die Kosten?

 

3. Wurde durch diese Ausgliederung das Ziel der bedarfsgerechten und wirtschaftlicheren

     Leistungserbringung geschafft?

 

4. Wenn ja, wodurch?

5. Wenn nein, weshalb nicht?

 

6. Kam es durch dieser Ausgliederung zu einer Erhöhung der Flexibilität der

     Leistungserbringung?

 

7. Wen ja, wodurch?

 

8. Wenn nein, weshalb nicht?

 

9. Wurde durch diese Ausgliederung eine höhere Kostentransparenz geschafft?

 

10. Wenn ja, wodurch?

 

11. Wenn nein, weshalb nicht?

 

12. Kam es durch diese Ausgliederung zu einer Entlastung des Bundeshaushaltes?

 

13. Wenn ja, in welchem Umfang (Angaben in ATS pro Jahr)?

 

14. Wenn nein, weshalb nicht?

 

15. Kam es durch diese Ausgliederung zu einer Mobilisierung von gebundenen

       Bundesvermögen?

 

16. Wenn ja, wodurch und in welchem Ausmaß?

 

17. Wenn nein, weshalb nicht?

 

18. Welchen Inhalt hat das gültige Unternehmenskonzept?

 

19. Wie hoch war seit der Ausgliederung der Bundeszuschuss (ersuche um Darstellung pro

       Jahr)?

 

20. Wie hoch war das Eigenkapital ab der Ausgliederung?

 

21. Wie hoch war das Eigenkapital mit Stichtag 1.1.2000?

 

22. Wer zur Zeit sind die Eigentümervertreter des Bundes im Aufsichtsrat (ersuche um

        namentliche Bekantgabe, Organisationseinheit und Berufsstatus)?

 

23. Seit welchem Zeitpunkt befinden genannte Personen sich diese im Aufsichtsrat?

 

24. Werden die Aufsichtsräte sowie der Vorsitzende im Aufsichtsrat jährlich oder pro Sitzung

       honoriert? Wie hoch ist ihr Honorar?

 

25. Wie hoch waren bzw. sind die Kosten des Aufsichtsrates seit der Ausgliederung (ersuche

       um Auflistung pro Jahr)?

 

26. Beabsichtigen Sie eine personelle Änderung im Aufsichtsrat vorzunehmen?

27. Wenn ja, mit welcher Begründung und wann?

 

28. Welche Mitglieder des Aufsichtsrates sollen ersetzt werden?

 

29. Ist eine Verkleinerung des Aufsichtsrates geplant, wenn ja um wie viel?

 

30. Entspricht es denn Tatsachen, dass das Bundesministerium für Finanzen ein

       Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hat bei dem geprüft werden soll ob es notwendig ist -

       bei der derzeitigen Rechtsform der ÖBB - dass Personalvertreter in den Aufsichtsrat

       entsendet werden müssen?

 

31. Wenn ja, gibt es bereits Erkenntnisse und wie sehen diese aus?

 

32. Falls noch keine Erkenntnisse bekannt sind, wann ist damit zu rechnen?

 

33. Wie viele Personen bilden den Vorstand und wer sind diese?

 

34. Seit welchem Zeitpunkt üben diese genannten Personen diese Funktion aus?

 

35. Beabsichtigen Sie eine personelle Änderung im Vorstand vorzunehmen?

 

36. Wenn ja, welche, wann und mit welcher Begründung?

 

37. Ist eine Verkleinerung des Vorstands geplant, wenn ja um wie viel?

 

38. Wie hoch waren bzw. sind die Lohnkosten des Vorstands für die Jahre 1999 und 2000?

 

39. Wie hoch waren bzw. sind die Lohnkosten für jeden einzelnen Vorstands im Jahr 1999

       und 2000?

 

40. Wie hoch waren bzw. sind die durchschnittlichen Lohnkosten eines Beschäftigten im

       Jahre 1999 und im Jahre 2000?

 

41. Wie viele MitarbeiterInnen waren ab der Ausgliederung bei den Österreichischen

       Bundesbahnen beschäftigt (ersuche um Aufschlüsselung nach Vollzeit -  und

        Teilzeitbeschäftigten)?

 

42. Wie viele MitarbeiterInnen waren mit Stichtag 31.12.2000 bei den Österreichischen

       Bundesbahnen beschäftigt (ersuche um Aufschlüsselung nach Vollzeit -  und

        Teilzeitbeschäftigten)?

 

43. Sind weitere Personaleinsparungen geplant?

 

44. Wenn ja, ab wann und in welchem Ausmaß?

 

45. Wie hoch waren die seit der Ausgliederung erzielten Einnahmen (ersuche um Darstellung

       pro Jahr)

 

46. Wie sah die Bilanz für das Jahr 1998 und 1999 aus?

47. Welche Budgetprognosen liegt für das Jahr 2000 vor?

 

48. Beabsichtigen Sie die Österreichischen Bundesbahnen zu privatisieren bzw. teilweise zu

        privatisieren und damit eine Gesetzesänderung in diesem Sinne?

 

49. Beabsichtigen Sie die Unternehmensstruktur zu ändern?

 

50. Wenn ja, wie soll diese aussehen und gibt es einen Zeitplan dafür?

 

51. Werden Sie einen umfassenden Ausgliederungsbericht dem Parlament vorlegen?

 

52. Wenn ja, wann ist damit zu rechnen?

 

53. Wenn nein, weshalb nicht?