1849/J XXI.GP
Eingelangt am: 2.1.2001
Der Grüne Klub
ANFRAGE
des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Einzahlung des Studienbeitrages
Ab dem kommenden Wintersemester müssen alle Studierenden einen
Studienbeitrag vor ihrer Inskription (ZULASSUNG) an einer österreichischen
Universität bezahlen.
Allerdings müssen bis zum Beginn der Inskriptionsfrist an der Universität Wien im
Juni 2000 die technischen Möglichkeiten dafür erst noch geschaffen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Kann aufgrund der notwendigen technischen Voraussetzungen der Studienbeitrag in der
beabsichtigten Frist wirklich an jeder Universität in Österreich eingezahlt werden?
2) Gibt es eine Garantie dafür, daß die notwendigen technischen Applikationen bis zum
Inskriptionsbeginn der Universität Wien im Juni 2001 durch das Bundesrechenamt/ -
zentrum fertiggestellt werden?
3) Ist für die Zulassung eine Einzahlungsbestätigung ausreichend oder muss die ZAHLUNG
der ATS 5.000 am betreffenden Bundeskonto nachgewiesen werden?
4) Falls eine Einzahlungsbestätigung nicht ausreicht, wie soll an der Evidenzstelle der
Zahlungseingang überprüft werden und mit welchem Aufwand wird das verbunden sein?
5) Mit welchen Kosten ist für diese technischen Vorkehrungen zu rechnen und wie setzen
sich diese zusammen?
6) Mit welchen Kosten ist für die administrativen Vorkehrungen zu rechnen und wie setzen
sich diese zusammen?
7) Was passiert, wenn die Zahlung durch den/die StudierendeN durch den/die MitarbeiterIn
der Studienabteilung nicht verifiziert werden kann? Wird die Zulassung dann nicht
durchgeführt?