1849/J XXI.GP

Eingelangt am: 2.1.2001

Der Grüne Klub

 

 

                                                               ANFRAGE

 

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

betreffend Einzahlung des Studienbeitrages

 

Ab dem kommenden Wintersemester müssen alle Studierenden einen

Studienbeitrag vor ihrer Inskription (ZULASSUNG) an einer österreichischen

Universität bezahlen.

Allerdings müssen bis zum Beginn der Inskriptionsfrist an der Universität Wien im

Juni 2000 die technischen Möglichkeiten dafür erst noch geschaffen werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1) Kann aufgrund der notwendigen technischen Voraussetzungen der Studienbeitrag in der

     beabsichtigten Frist wirklich an jeder Universität in Österreich eingezahlt werden?

 

2) Gibt es eine Garantie dafür, daß die notwendigen technischen Applikationen bis zum

     Inskriptionsbeginn der Universität Wien im Juni 2001 durch das Bundesrechenamt/ -

     zentrum fertiggestellt werden?

 

3) Ist für die Zulassung eine Einzahlungsbestätigung ausreichend oder muss die ZAHLUNG

     der ATS 5.000 am betreffenden Bundeskonto nachgewiesen werden?

 

4) Falls eine Einzahlungsbestätigung nicht ausreicht, wie soll an der Evidenzstelle der

     Zahlungseingang überprüft werden und mit welchem Aufwand wird das verbunden sein?

 

5) Mit welchen Kosten ist für diese technischen Vorkehrungen zu rechnen und wie setzen

     sich diese zusammen?

 

6) Mit welchen Kosten ist für die administrativen Vorkehrungen zu rechnen und wie setzen

     sich diese zusammen?

 

7) Was passiert, wenn die Zahlung durch den/die StudierendeN durch den/die MitarbeiterIn

     der Studienabteilung nicht verifiziert werden kann? Wird die Zulassung dann nicht

     durchgeführt?