1851/J XXI.GP

Eingelangt am: 2.1.2001

 

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend das Unterrichtsprinzip „Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und

Männern“

 

 

Seit 15.Nov.1995 gibt es den Grundsatzerlaß zum Unterrichtsprinzip „Erziehung zur

Gleichstellung von Frauen und Männern“. Zur Umsetzung der Inhalte werden im

Verordnungsblatt des BMUKA vom 1. Jänner 1996 u.a. auch die Landes -  und

Stadtschulräte ersucht einschlägige Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte

anzubieten:

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wie wurde dieses Unterrichtsprinzip an österreichischen Schulen bereits

     umgesetzt bzw. wie wird es laufend fortgesetzt?

 

2. Mit welchen der im Unterrichtsprinzip „Erziehung zur Gleichstellung von Frauen

     und Männern“ enthaltenen Inhalte wie z.B

     • Bewusstmachung von geschlechtsspezifischer Sozialisation..

     • Wahrnehmung von Ursachen und Formen geschlechtsspezifischer

        Arbeitsteilung im Privatbereich u. in der Arbeitswelt...

     • Erkennen möglicher Beiträge zur Tradierung u. Verfestigung von

        Rollenklischees im Lebensfeld Schule....

     • Reflexion des eigenen Verhaltens, der Interaktion im Unterricht bzw. der

        eigenen Geschlechterrollenvorstellungen...

     • Bewußtmachen von alltäglichen Formen von Gewalt und Sexismus in der

        Schule, am Arbeitsplatz, in den Medien....

     • Förderung der Bereitschaft zum Abbau von geschlechtsspezifischen

        Vorurteilen und Benachteiligungen....

hat man sich an österreichischen Schulen in welchem Umfang auseinandergesetzt

(nach Schultypen und Bundesländern aufgeschlüsselt):

 

a) Als Fächer übergreifendes Prinzip das verstärkt in allen schulischen Bereichen

     verankert wird?

b) Mit spezifischen Veranstaltungen die sich mit den einzelnen Themenbereichen

     oder mit der Gesamtproblematik befassen?

 

 

3. Welche Fortbildungsveranstaltungen wurden seit 1996 bezüglich der Umsetzung

     des Unterrichtsprinzips „Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern“

     angeboten

     a) Mit welchen speziellen der im Erlaß genannten Schwerpunkten ?

     b) Wie viele Veranstaltungen mit welcher Anzahl von TeilnehmerInnen haben

          stattgefunden?

 

4. Was ist diesbezüglich für das laufende Schuljahr 2000/2001 geplant und Mittel in

     welcher Höhe stehen dafür zur Verfügung?

 

5. Wurde in das Schul -  und Horterneuerungs - Programm das Unterrichtsprinzip

     „Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern“ als grundlegendes

     Leitbild mit aufgenommen und welche ExpertInnen wurde speziell mit der

     Umsetzung dieser Inhalte betraut?

 

6. Falls das Unterrichtsprinzip „Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und

     Männern“ im Schulerneuerungs - Programm des Ministeriums nicht enthalten ist

     a) warum hat das Ministerium davon Abstand genommen diesen wichtigen

          Bereich als Grundlage mit aufzunehmen?

    b) wird eine nachträgliche Ergänzung mit den im Erlaß genannten Inhalten

         erfolgen?

 

7. Bekennen Sie sich zu den Inhalten des Unterrichtsprinzips „Erziehung zur

     Gleichstellung von Frauen und Männern“?

 

8. Wird sich das Ministerium künftig um eine intensivere Umsetzung in den

     österreichischen Schulen bemühen?