1851/J XXI.GP
Eingelangt am: 2.1.2001
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend das Unterrichtsprinzip „Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und
Männern“
Seit 15.Nov.1995 gibt es den Grundsatzerlaß zum Unterrichtsprinzip „Erziehung zur
Gleichstellung von Frauen und Männern“. Zur Umsetzung der Inhalte werden im
Verordnungsblatt des BMUKA vom 1. Jänner 1996 u.a. auch die Landes - und
Stadtschulräte ersucht einschlägige Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte
anzubieten:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie wurde dieses Unterrichtsprinzip an österreichischen Schulen bereits
umgesetzt bzw. wie wird es laufend fortgesetzt?
2. Mit welchen der im Unterrichtsprinzip „Erziehung zur Gleichstellung von Frauen
und Männern“ enthaltenen Inhalte wie z.B
• Bewusstmachung von geschlechtsspezifischer Sozialisation..
• Wahrnehmung von Ursachen und Formen geschlechtsspezifischer
Arbeitsteilung im Privatbereich u. in der Arbeitswelt...
• Erkennen möglicher Beiträge zur Tradierung u. Verfestigung von
Rollenklischees im Lebensfeld Schule....
• Reflexion des eigenen Verhaltens, der Interaktion im Unterricht bzw. der
eigenen Geschlechterrollenvorstellungen...
• Bewußtmachen von alltäglichen Formen von Gewalt und Sexismus in der
Schule, am Arbeitsplatz, in den Medien....
• Förderung der Bereitschaft zum Abbau von geschlechtsspezifischen
Vorurteilen und Benachteiligungen....
hat man sich an österreichischen Schulen in welchem Umfang auseinandergesetzt
(nach Schultypen und Bundesländern aufgeschlüsselt):
a) Als Fächer übergreifendes Prinzip das verstärkt in allen schulischen Bereichen
verankert wird?
b) Mit spezifischen Veranstaltungen die sich mit den einzelnen Themenbereichen
oder mit der Gesamtproblematik befassen?
3. Welche Fortbildungsveranstaltungen wurden seit 1996 bezüglich der Umsetzung
des Unterrichtsprinzips „Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern“
angeboten
a) Mit welchen speziellen der im Erlaß genannten Schwerpunkten ?
b) Wie viele Veranstaltungen mit welcher Anzahl von TeilnehmerInnen haben
stattgefunden?
4. Was ist diesbezüglich für das laufende Schuljahr 2000/2001 geplant und Mittel in
welcher Höhe stehen dafür zur Verfügung?
5. Wurde in das Schul - und Horterneuerungs - Programm das Unterrichtsprinzip
„Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern“ als grundlegendes
Leitbild mit aufgenommen und welche ExpertInnen wurde speziell mit der
Umsetzung dieser Inhalte betraut?
6. Falls das Unterrichtsprinzip „Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und
Männern“ im Schulerneuerungs - Programm des Ministeriums nicht enthalten ist
a) warum hat das Ministerium davon Abstand genommen diesen wichtigen
Bereich als Grundlage mit aufzunehmen?
b) wird eine nachträgliche Ergänzung mit den im Erlaß genannten Inhalten
erfolgen?
7. Bekennen Sie sich zu den Inhalten des Unterrichtsprinzips „Erziehung zur
Gleichstellung von Frauen und Männern“?
8. Wird sich das Ministerium künftig um eine intensivere Umsetzung in den
österreichischen Schulen bemühen?