1855/J XXI.GP
Eingelangt am: 2.1.2001
der Abgeordneten Dietachmayr
an den Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit
betreffend Kündigungsschutz
Globalisierung und Wandel dienen oft nur als Vorwand, um ältere Arbeitnehmer
durch billigere Arbeitskräfte zu ersetzen. Gerade für die Älteren bedeutet die
Kündigung oft eine echte existentielle Katastrophe. Derzeit müssen Unternehmer,
die einen langjährigen über 50 - jährigen Mitarbeiter kündigen eine „Strafzahlung“
leisten die vom Alter und vom Einkommen des Betroffenen abhängt, aber auch von
der Zeit, die den Betroffenen vom Erreichen des Pensionsalters trennt. Eine
Verschärfung des Bonus - Malus System ist dennoch zum Schutz der älteren
Arbeitnehmer geboten.
In Anbetracht der Tatsache, dass das Pensionsalter angehoben worden ist, ist das
„Austauschen“ älterer Arbeitnehmer besonders unsozial. Neben
beschäftigungssichernden Maßnahmen ist daher auch ein verbesserter
Kündigungsschutz wichtig.
Die sozialen Standards beim Kündigungsrecht sind in vielen EU - Ländern höher als in
Österreich.
So ist beispielsweise seit 1. Mai 2000 in Deutschland die Beendigung eines
Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Auflösungsvertrag sowie die Befristung
nur dann rechtswirksam, wenn sie in Schriftform erfolgt.
In etlichen Staaten der EU ist die Angabe der Kündigungsgründe durch den
Arbeitgeber notwendig. Nur in Österreich und Belgien kann ohne Angabe von
Gründen gekündigt werden.
Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass ein gekündigter Arbeitnehmer über
den Grund seiner Kündigung aufgeklärt wird. Nur bei vollständiger Kenntnis des
Kündigungsgrundes ist es überhaupt möglich, die sachliche Rechtfertigung einer
Kündigung zu beurteilen. Außerdem soll ein späteres Nachschieben von
Kündigungsgründen ausgeschlossen sein.
Auch was den Kündigungsschutz bei Krankheit betrifft, sind die Arbeitnehmer in
einigen EU Ländern besser gestellt als in Österreich. Kündigungen im Krankenstand
und Urlaub werden als besonders ungerecht empfunden, verzögern den
Genesungsprozess und widersprechen dem Erholungszweck des Urlaubs sowie
dem Zweck der Kündigungsfrist. Die geltenden kurzen
Kündigungsanfechtungsfristen führen in der Praxis außerdem zu
Rechtsschutzverlust und verhindern außergerichtliche Bereinigungen.
So kann z.B.: in Spanien ein Einzelarbeitsvertrag erst gekündigt werden, wenn der
Arbeitnehmer wieder gesund ist oder wenn er für erwerbsunfähig erklärt wird.
Angesichts der schlechteren arbeitsrechtlichen Position der österreichischen
Arbeitnehmer ist eine Verbesserung insbesondere im Bereich des
Kündigungsschutzes dringend geboten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit nachstehende
ANFRAGE
1. Werden Sie sich für die Umsetzung unseres Vorschlages einsetzen, dass nun
auch in Österreich eine Kündigung und einvernehmliche Auflösung eines
Arbeitsverhältnisses nur mehr schriftlich erfolgen darf? Falls nein, warum nicht?
2. Werden Sie sich für eine Änderung des Arbeitsrechtes dahingehend einsetzen,
dass der Arbeitgeber in Hinkunft den Kündigungsgrund angeben muss?
Falls nein, warum nicht?
3. Werden Sie sich für den Verbot der Kündigung durch den Arbeitgeber während
des Urlaubes oder Krankenstandes einsetzen?
Falls nein, warum nicht?
4. Werden Sie unsere Forderung unterstützen und sich für deren Umsetzung
einsetzen, dass der Arbeitgeber für eine wirksame Kündigung nachweisen muss,
dem Betroffenen vor der Kündigung alle Aus - und Weiterbildungsmaßnahmen
angeboten zu haben die notwendig wären, um seine Weiterbeschäftigung zu
ermöglichen? Falls nein, warum nicht?
5. Werden Sie unsere Forderung unterstützen und sich für deren Umsetzung
einsetzen, dass der Arbeitgeber einen älteren Arbeitnehmer erst dann kündigen
darf, wenn er nachweist, dass alle Möglichkeiten den Betroffenen irgendwo
anders im Betrieb oder Unternehmen unterzubringen, genau geprüft worden
sind? Falls nein, warum nicht?
6. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Arbeitgeber für eine wirksame
Kündigung den Nachweis erbringen muss, dass er dem von Kündigung
bedrohten Mitarbeiter eine im beiderseitigen Einverständnis stattfindende
Verringerung der Arbeitszeit angeboten hat?
Falls nein, warum nicht?
7. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Malus - Zahlungen im Bonus - Malus -
System weiter erhöht werden?
Falls nein, warum nicht?