1855/J XXI.GP

Eingelangt am: 2.1.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dietachmayr

an den Bundesminister für Wirtschaft

und Arbeit

betreffend Kündigungsschutz

 

 

Globalisierung und Wandel dienen oft nur als Vorwand, um ältere Arbeitnehmer

durch billigere Arbeitskräfte zu ersetzen. Gerade für die Älteren bedeutet die

Kündigung oft eine echte existentielle Katastrophe. Derzeit müssen Unternehmer,

die einen langjährigen über 50 - jährigen Mitarbeiter kündigen eine „Strafzahlung“

leisten die vom Alter und vom Einkommen des Betroffenen abhängt, aber auch von

der Zeit, die den Betroffenen vom Erreichen des Pensionsalters trennt. Eine

Verschärfung des Bonus - Malus System ist dennoch zum Schutz der älteren

Arbeitnehmer geboten.

In Anbetracht der Tatsache, dass das Pensionsalter angehoben worden ist, ist das

„Austauschen“ älterer Arbeitnehmer besonders unsozial. Neben

beschäftigungssichernden Maßnahmen ist daher auch ein verbesserter

Kündigungsschutz wichtig.

 

Die sozialen Standards beim Kündigungsrecht sind in vielen EU - Ländern höher als in

Österreich.

So ist beispielsweise seit 1. Mai 2000 in Deutschland die Beendigung eines

Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Auflösungsvertrag sowie die Befristung

nur dann rechtswirksam, wenn sie in Schriftform erfolgt.

 

In etlichen Staaten der EU ist die Angabe der Kündigungsgründe durch den

Arbeitgeber notwendig. Nur in Österreich und Belgien kann ohne Angabe von

Gründen gekündigt werden.

Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass ein gekündigter Arbeitnehmer über

den Grund seiner Kündigung aufgeklärt wird. Nur bei vollständiger Kenntnis des

Kündigungsgrundes ist es überhaupt möglich, die sachliche Rechtfertigung einer

Kündigung zu beurteilen. Außerdem soll ein späteres Nachschieben von

Kündigungsgründen ausgeschlossen sein.

 

Auch was den Kündigungsschutz bei Krankheit betrifft, sind die Arbeitnehmer in

einigen EU Ländern besser gestellt als in Österreich. Kündigungen im Krankenstand

und Urlaub werden als besonders ungerecht empfunden, verzögern den

Genesungsprozess und widersprechen dem Erholungszweck des Urlaubs sowie

dem Zweck der Kündigungsfrist. Die geltenden kurzen

Kündigungsanfechtungsfristen führen in der Praxis außerdem zu

Rechtsschutzverlust und verhindern außergerichtliche Bereinigungen.

So kann z.B.: in Spanien ein Einzelarbeitsvertrag erst gekündigt werden, wenn der

Arbeitnehmer wieder gesund ist oder wenn er für erwerbsunfähig erklärt wird.

Angesichts der schlechteren arbeitsrechtlichen Position der österreichischen

Arbeitnehmer ist eine Verbesserung insbesondere im Bereich des

Kündigungsschutzes dringend geboten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für

Wirtschaft und Arbeit nachstehende

 

ANFRAGE

 

1. Werden Sie sich für die Umsetzung unseres Vorschlages einsetzen, dass nun

     auch in Österreich eine Kündigung und einvernehmliche Auflösung eines

     Arbeitsverhältnisses nur mehr schriftlich erfolgen darf? Falls nein, warum nicht?

 

2. Werden Sie sich für eine Änderung des Arbeitsrechtes dahingehend einsetzen,

    dass der Arbeitgeber in Hinkunft den Kündigungsgrund angeben muss?

    Falls nein, warum nicht?

 

3. Werden Sie sich für den Verbot der Kündigung durch den Arbeitgeber während

    des Urlaubes oder Krankenstandes einsetzen?

    Falls nein, warum nicht?

 

4. Werden Sie unsere Forderung unterstützen und sich für deren Umsetzung

     einsetzen, dass der Arbeitgeber für eine wirksame Kündigung nachweisen muss,

     dem Betroffenen vor der Kündigung alle Aus -  und Weiterbildungsmaßnahmen

     angeboten zu haben die notwendig wären, um seine Weiterbeschäftigung zu

     ermöglichen? Falls nein, warum nicht?

 

5. Werden Sie unsere Forderung unterstützen und sich für deren Umsetzung

    einsetzen, dass der Arbeitgeber einen älteren Arbeitnehmer erst dann kündigen

    darf, wenn er nachweist, dass alle Möglichkeiten den Betroffenen irgendwo

    anders im Betrieb oder Unternehmen unterzubringen, genau geprüft worden

    sind? Falls nein, warum nicht?

 

6. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Arbeitgeber für eine wirksame

    Kündigung den Nachweis erbringen muss, dass er dem von Kündigung

    bedrohten Mitarbeiter eine im beiderseitigen Einverständnis stattfindende

    Verringerung der Arbeitszeit angeboten hat?

    Falls nein, warum nicht?

 

7. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Malus - Zahlungen im Bonus - Malus -

     System weiter erhöht werden?

     Falls nein, warum nicht?