1857/J XXI.GP

Eingelangt am: 2.1.2001

 

 

A N F R A G E

 

der Abgeordneten Helmut Dietachmayr,

und Genossen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend Berufsfeuerwehr

 

 

 

Nach einer wissenschaftlichen Studie des Hamburger Arbeitsmediziners Dr. Jürgen

Tempel, Lehrbeauftragter an der Universität Bremen für „Medizinische Grundlagen

der Gesundheitswissenschaften“, mit dem Titel ,‚Lebensarbeitszeit der

Feuerwehrleute - Betroffenheitsanalyse“ aus dem Jahr 1998, haben

Berufsfeuerwehrleute in Deutschland wegen ihrer hohen Arbeitsbelastung und des

berufsbedingten Gefährdungsrisikos eine um sieben Jahre verkürzte

Lebenserwartung. Danach werden Feuerwehrleute im Durchschnitt nur 65,4 Jahre

alt, während andere Männer in Deutschland eine Lebenserwartung von 72,7 Jahre

haben. Es ist anzunehmen, dass die Situation der Berufsfeuerwehrleute in Österreich

vergleichbar ist.

 

Einem äußerst harten Berufsleben, geprägt von ständigem Schichtdienst mit allen

negativen Auswirkungen auf soziale Bindungen (Familie, Freundeskreis),

Schwerstarbeit mit oft akuter Gefahr für Leib und Leben (Giftstoffe, Explosionen)

sowie hohen psychischen Belastungen (bizarre Selbstmordfälle, Tod von Kindern),

steht ein durch die geringere Lebenserwartung verkürzter Ruhestand gegenüber.

 

In den letzten Jahren wurde das Personal der Berufsfeuerwehren in Österreich kaum

mehr pragmatisiert sondern zunehmend nach dem ASVG beschäftigt.

So gibt es zum Beispiel in Klagenfurt seit 1998 und in Innsbruck seit 01.01.1999

generell keine Pragmatisierung mehr. Dies hat zur Folge, dass in Innsbruck 34

Feuerwehrleute nach dem ASVG beschäftigt und 62 pragmatisiert sind. In Klagenfurt

gibt es überhaupt nur mehr einen pragmatisierten und 54 nicht pragmatisierte

Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr!

Diese Entwicklung führt zu einer fehlenden Absicherung im Alter. Da kein

Kündigungs -  u. Versetzungsschutz bei Branddienstuntauglichkeit existiert, droht den

Feuerwehrleuten der Verlust des Arbeitsplatzes, falls sie aufgrund ihres Alters und

gesundheitlichen Problemen den schwierigen Anforderungen nicht mehr gewachsen

sind.

 

Durch die Änderungen im Pensionsrecht wurde auch die Situation für die

Angehörigen eines Berufsstandes verschlechtert, die ohnehin eine wesentlich

kürzere Lebenserwartung und daher auch eine verkürzte Pensionszeit vor sich

haben. Feuerwehrmänner und  - frauen müssen nach Ihren Vorstellungen bis 61 1/2

Jahren mit schweren Atemschutz arbeiten. Unsere Vorstellung lautet, die

Bestimmungen des Nachtschwerarbeitsgesetzes anzuwenden. Dies würde eine

Angleichung an die international üblichen Standards bedeuten.

 

Die Berufsfeuerwehrleute fordern die Schaffung eines Berufsbildes

,,Feuerwehrmann“. Bei den sechs Österreichischen Berufsfeuerwehren wird nur

jemand mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung aufgenommen. Nach dem

Eintritt muss der Einzelne noch über sechs Jahre den Beruf ,,Feuerwehrmann/frau"

erlernen. Das heißt, dass ein zusätzlicher neuer Beruf erlernt werden muss. Doch

genau dafür gibt es kein anerkanntes Berufsbild. Daher haben alle sechs

Österreichischen Berufsfeuerwehren ihre Ausbildung völlig gleichgeschaltet, um auf

diese Weise den Grundstein für das Berufsbild ,,Feuerwehrmann/frau" zu legen.

 

Seitens Ihres Ministeriums wurde die Einrichtung eines Lehrberufes für den Bereich

der Berufsfeuerwehr angeregt um den Berufsschutz im Sinne des §255 ASVG

sicherzustellen. §255 Abs.1 ASVG bestimmt in seiner ersten Tatbestandsalternative

als Voraussetzung für den Status „berufsunfähig / invalid“ eines Versicherten, dass

dieser überwiegend in einem erlernten Beruf tätig gewesen sein muss.

Für den Begriff des erlernten Berufes enthält das Gesetz keine Definition. Zu den

erlernten Berufen gehören alle Berufe, für die ein bestimmter Ausbildungslehrgang

vorgeschrieben ist, dessen erfolgreicher Abschluss Voraussetzung für die Ausübung

dieses Berufes ist. Erlernter Beruf ist ein Beruf, auf den ein Lehrverhältnis vorbereitet

hat. Ich halte es jedoch nicht für sinnvoll, die Feuerwehrleute in eine Lehre zu

schicken, da eine abgeschlossene Berufsausbildung ohnehin Anstellungserfordernis

für die Tätigkeit bei der Berufsfeuerwehr ist.

 

Um gegebenenfalls den Status „berufsunfähig / invalid“ zu bekommen, reicht auch,

dass der Versicherte überwiegend in einem angelernten Beruf tätig war. Der Begriff

des angelernten Berufes ist im Gesetz selbst definiert (§255 Abs.2 ASVG). Handelt

es sich daher um Fähigkeiten, für die eine Ausbildung in Form eines

Lehrverhältnisses nicht vorgesehen ist, wird daher die Feststellung notwendig sein,

dass eine solche Tätigkeit nach den in Betracht kommenden Voraussetzungen im

allgemeinen eine ähnliche Summe besonderer Kenntnisse oder Fähigkeiten erfordert

wie die Tätigkeit in einem erlernten Beruf.

Es wäre daher sinnvoll, ein anerkanntes Berufsbild des ,,Berufsfeuerwehrmannes" zu

schaffen, welches die Voraussetzungen des angelernten Berufes im Sinne des

ASVG erfüllt, dadurch wäre der Berufschutz im Sinne des ASVG sichergestellt ohne,

die Feuerwehrleute neuerlich in die Lehre zu schicken.

 

Die Erlassung von Vorschriften, die die Berufsausübung regeln, obliegt dem

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Die Angelegenheiten des

Feuerwehrwesens fallen jedoch grundsätzlich in die Kompetenz der Länder. Diese

haben jedoch bisher in dieser Angelegenheit keine Fortschritte erzielt.

Aufgrund der kompetenzrechtlichen Situation im Bereich des Feuerwehrwesens in

Zusammenhang mit der Bestimmung des §5 BAG kann auf der Grundlage des

Berufsausbildungsgesetzes ein Berufsbild Feuerwehrmann nicht geschaffen bzw. ein

entsprechender Lehrberuf nicht eingerichtet werden.

Um eine bundesweit gleich qualifizierte Ausbildung zu garantieren und eine

schnellere und einheitliche Vorgangsweise zugunsten der Berufsfeuerwehrleute zu

erreichen wird angeregt, die Gesetzgebung und Vollziehung im Bereich des

Berufsfeuerwehrwesens in einem Staatsvertrag nach Art.15 a B - VG festzulegen. Dies

würde auch dem Wunsch der Regierung nach Verwaltungsvereinfachung

entgegenkommen.

 

In den letzten Jahren wurde kein einziger Antrag auf Berufsunfähigkeits -

Invaliditätspension für Berufsfeuerwehrleute gestellt. Diese Situation wird sich jedoch

in einigen Jahren aufgrund der Beschäftigung der Feuerwehrleute nach dem ASVG

ändern. Es ist daher höchste Zeit für eine pensions -  und sozialrechtliche Absicherung

und Besserstellung.

(Hinweis: Diese Anfrage wurde auch an den Bundesminister für soziale Sicherheit

und Generationen gerichtet.)

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit nachstehende

 

A N F R A G E

 

1. Woran ist die Schaffung eines Berufsbildes ,,Feuerwehrmann/frau“ bisher

    gescheitert?

 

2. Werden Sie sich für die Schaffung eines Berufsbildes ,,Feuerwehrmann/frau“

     einsetzen? Falls nein, warum nicht? Falls ja, auf welche Art und Weise?

 

3. Wie wollen Sie sicherstellen, dass ältere Feuerwehrmänner/frauen und solche mit

     gesundheitlichen Problemen ihren Arbeitsplatz nicht verlieren, wenn sie nicht mehr

     pragmatisiert werden?

 

4. Wie hoch ist die durchschnittliche Lebenserwartung der Berufsfeuerwehrmänner

     und  - frauen in Österreich? Haben diese auch eine um sieben Jahre verkürzte

     Lebenserwartung?

 

5. Was werden Sie unternehmen, um zu verhindern, dass die Mitarbeiter der

     Berufsfeuerwehr eine kürzere Lebenserwartung haben, als die übrigen

     Österreicher?

 

6. Werden Sie sich bei Ihrem Amtskollegen - Sozialminister Haupt - dafür

     einsetzen, dass das Pensionsantrittsalter der Feuerwehrmänner und  - frauen auf

     den international üblichen Standard von 55 Jahren verkürzt wird, da der

     geringeren Lebenserwartung auch ein verkürzter Ruhestand gegenübersteht?

     Falls nein, warum nicht?

 

7. Soll Ihrer Meinung nach die Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr wirklich mit 61 1/2

     Jahren mit schweren Atemschutz oft unter akuter Gefahr für Leib und Leben

     arbeiten?

 

8. Werden Sie sich für eine Verfassungsänderung dahingehend einsetzen, dass das

    Feuerwehrwesen in Gesetzgebung und Vollziehung in die Kompetenz des

    Bundes fällt, sodass für ganz Österreich die Ausbildung einheitlich geregelt und

    ein Berufsbild des ,,Feuerwehrmannes“ geschaffen werden kann, welches

    zumindest die Voraussetzung des angelernten Berufes erfüllt? Falls nein, warum

    nicht?

 

9. Welchen anderen Weg würden Sie vorschlagen, um das Berufsbild des

     ,,Feuerwehrmannes“ zwecks Sicherstellung des Berufsschutzes zu ermöglichen?

 

10. Werden Sie sich bei den Landeshauptleuten für die Umsetzung der Forderungen

       der Berufsfeuerwehr einsetzen, was Ihnen ja nicht schwer fallen kann, da die

       meisten Landeshauptleute in Österreich von der ÖVP und FPÖ gestellt werden?

       Falls nein, warum nicht? Falls ja, auf welche Weise?

 

11. Wie viele Berufsfeuerwehrmänner/frauen sind in den letzten 15 Jahren im Dienst

       verstorben bzw. schwer verletzt worden?

 

12. Wie viele Berufsfeuerwehrmänner/frauen werden in den nächsten Jahren in

       Pension gehen? Wie viele Berufsfeuerwehrmänner/frauen sind bisher aus

       welchen Gründen vorzeitig in Pension gegangen?