1908/J XXI.GP
Eingelangt am: 15. 02. 2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Tierversuche zu Lehrzwecken im Rahmen der universitären Ausbildung
Im Tierversuchsgesetz 1988 § 3 (2) wird ausdrücklich festgehalten, daß
Tierversuche für die berufliche Ausbildung nur dann durchgeführt werden dürfen,
wenn "die angestrebten Versuchsziele nicht durch andere Methoden und Verfahren
in den Fällen der beruflichen Ausbildung durch sonstige Lehrbehelfe,
insbesondere durch Film und andere audiovisuelle Mittel, erreicht werden können“.
Im Zusammenhang mit dem Themenkomplex Tierversuche zu Lehrzwecken im
Rahmen der universitären Ausbildung stellen die unterfertigten Abgeordneten daher
folgende
ANFRAGE:
1. Wird bei der Genehmigung von Anträgen für Tierversuche zu
Ausbildungszwecken überprüft, ob (mittlerweile) eine Ersatzmethode zur
Verfügung steht?
a) Wenn nein, warum wird dem gesetzlichen Auftrag nicht Folge geleistet?
b) Wenn ja, wie wird hier vorgegangen (z.B. Auflistung der Datenbanken, die in
Anspruch genommen werden etc.)?
2. Ein Studie (Tierversuche und tierverbrauchende Methoden bei
Pflichtlehrveranstaltungen an österreichischen Universitäten", ALTEX 13, 3/96,
184 f), wohl schon im Jahre 1996 publiziert, ergab, daß in Österreich noch an zwei
Instituten der Veterinärmedizinischen Universität Tierversuche durchgeführt und
an vier Instituten tierverbrauchende Methoden angewendet werden. Entspricht
dies noch dem aktuellen Stand?
a) Wenn ja, wie erklären Sie sich diese Stagnation auch im Hinblick auf die
Zielsetzung des TVG 1988, § 1, die Zahl der Tierversuche zu reduzieren und
Ersatzmethoden zu fördern?
b) Wenn nein, bitte um Zurverfügungstellung der aktuellen Daten und um Mitteilung,
welche Ersatzmethoden an welchen Instituten mittlerweile Eingang gefunden
haben.
3. In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung vom 10. Sept. 1992 - 3345/AB -
hielt der damals zuständige Bundesminister Dr. Busek fest - daß Studierenden,
die aus Gewissensgründen Tierversuche und Untersuchungen an eigens dafür
getöteten Tieren ablehnen, „keinesfalls mit einem studienrechtlichen Nachteil“ zu
rechnen haben. Wie stehen Sie und Ihr Ressort nun dazu?
4. Im Jahre 1995 hat der damalige zuständige Bundesminister Dr. Busek ein
Tierversuchsverbot für Hunde innerhalb des Wissenschaftsressorts in Form einer
ministeriellen Weisung erlassen. Ist diese ministerielle Weisung für Sie bzw. für
Ihr Ressort auch weiterhin verbindlich?