1937/J XXI.GP

Eingelangt am: 20.2.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Strafgebühren für VorteilscardbesitzerInnen

 

 

Mit 1.1.2001 wurden nicht nur die Tarife der ÖBB erhöht, sondern auch die

Begünstigungen von VorteilscardbesitzerInnen verschlechtert. So müssen

VorteilscardbesitzerInnen, die ihre Vorteilscard nach dem 2.1.2001 ausgestellt

bekommen um 5 % mehr für eine Fahrkarte der ÖBB zahlen, wenn sie die Fahrkarte

beim Kassenschalter kaufen. Den begünstigten Tarif von 50 % Ermäßigung gibt es

nur mehr für jene, die ihre Fahrkarte am Automaten kaufen bzw. über das Internet

via Kreditkarte kaufen.

Das ist eine gravierende Ungleichbehandlung von Fahrgästen. Nicht nur

Zugbenutzerinnen mit Vorteilscard (ausgestellt ab 2.1.2001), die über kein Internet

bzw. über eine Kreditkarte verfügen müssen 5 % Strafe zahlen, sondern auch jene,

die sich kein Ticket beim Automat lösen können, weil es am Bahnhof keinen Automat

der ÖBB gibt!

An den wenigen Bahnhöfen, die über einen solchen Automat verfügen, ist das Lösen

einer Fahrkarte für viele Menschen trotzdem nicht möglich, da der Automat nicht so

ausgestaltet ist, dass er auch benutzt werden könnte, denn die kaum vorhandenen

Automaten sind für blinde und sehbehinderte Menschen nicht lesbar, daher auch

nicht benutzbar. Ebenso sind die Automaten für RollstuhlfahrerInnen nicht

benutzbar, da die Bedienungselemente in einer nicht ÖNORM 1600 gerechten Höhe

angebracht sind, also viel zu hoch sind, um die Tasten bedienen und in die Schlitze

Geld eingeben zu können.

 

Für Mißstände der ÖBB wie: kein Automat am Bahnhof, die vorhandenen nicht

benutzbar, Bahnhöfe ohne Automaten und Kassenschalter, etc., etc., werden die

BahnbenutzerInnen mit Vorteilscard bestraft, indem sie 5 % mehr zahlen müssen,

als jene BahnbenutzerInnen mit Vorteilscard, die das Glück haben in den wenigen

Bahnhöfen in den Zug einzusteigen, die über einen Fahrkartenautomat verfügen.

Dass diese Vorgangsweise eine Ungleichbehandlung darstellt, ist nicht von der Hand

zu weisen und kann auch nicht aufrechterhalten werden.

 

Persönliche Anfragen an die Generaldirektion wurden damit beantwortet, indem mir

gesagt wurde, es werden in den nächsten Jahren noch Fahrkartenautomaten

aufgestellt, vorläufig ist aber die Ungleichbehandlung vorhanden, dafür könne die

ÖBB nichts!!

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Sehen Sie auch die Ungleichbehandlung der VorteilscardbenutzerInnen durch

    die ÖBB?

    Wenn nein: Warum nicht?

    Wenn ja: Sind Sie auch der Meinung, dass diese Ungleichbehandlung

              gesetzwidrig ist?

 

1a. Wenn ja: Werden Sie diese Ungleichbehandlung abstellen und wie werden Sie

       diese abstellen?

 

2. Warum kann die ÖBB eine Bestrafung einführen, obwohl die notwendige

     Infrastruktur, um der Bestrafung zu entgehen nicht vorhanden ist?

 

3. Sind Sie regelmäßige Bahnbenutzerin?

    Wenn ja: Wo sind aufgrund Ihrer persönlichen Erfahrungen noch gravierende

    Qualitätssteigerungen im Personenverkehr notwendig?

    Wenn nein: Was ist Ihr Grund dafür?

 

3.1. Bis wann wollen Sie konkret welche Qualitätssteigerungen erreichen?

 

4. In welcher Höhe sind die finanziellen Mitteln für welche Qualitätssteigerung

     geplant?

 

5. Wieviel Bahnhöfe und Haltestellen gab es in den Jahren 1980 - 2000 in

    Österreich? (Auflistung nach Jahr und Bundesland)

 

6. Wieviel Bahnhöfe und Haltestellen gibt es in Österreich mit Stand 1.1.2001?

     (Auflistung nach Bundesland und Name des Bahnhofes bzw. der Haltestelle)

 

6.1. Wieviel dieser Bahnhöfe sind noch mit einem Bahnhofvorstand besetzt?

        (Auflistung nach Bundesland und Name des Bahnhofes)

 

6.2. Wieviel dieser Bahnhöfe verfügen noch über einen besetzten Kassenschalter

        und an welchen Tagen und zu welcher Zeit sind diese Kassenschalter

        geöffnet?

        (Auflistung nach Bundesland und Name des Bahnhofes, Öffnungszeiten)

 

7. Wieviel Bahnhöfe und Haltestellen verfügen über einen Fahrscheinautomat, an

     dem Karten für ÖBB Fahrten innerhalb des gesamten österreichischen

     Bahnstreckennetzes sowohl mit Bargeld wie auch bargeldlos (Bankkarten)

     gekauft werden können?

     (Auflistung nach Bundesland und Name des Bahnhofes bzw. der Haltestelle)

7.1. Wieviel dieser Fahrscheinautomaten sind zur Gänze barrierefrei (ÖNORM

        1600)?

         (Auflistung nach Bundesland und Name des Bahnhofes bzw. der Haltestelle)

 

8. Glauben Sie ernsthaft daran, dass alle österreichischen Bahnhöfen und

     Haltestellen mit Fahrscheinautomaten ausgestaltet werden, die sicherstellen

     dass alle BahnbenutzerInnen sich ein Ticket für Fahrten innerhalb ganz

     Österreich kaufen können und diese sowohl bar wie auch bargeldlos bezahlen

     können?

     Wenn ja: Was bestärkt Sie, dies zu glauben?

     Wenn nein: Wie stellen Sie dieses Angebot sicher?

 

9. Sind Sie auch der Meinung, dass BahnbenutzerInnen das Recht nicht verwehrt

     werden darf, sowohl mit Bargeld wie auch bargeldlos eine Fahrkarte zu kaufen?

     Wenn ja: Wie wird sichergestellt, dass diese beiden Zahlungsmöglichkeiten für

     alle BahnbenutzerInnen zur Verfügung gestellt werden muß?

 

10. Sind Sie auch der Meinung, dass speziell an Haltestellen und personallosen 

       Bahnhöfen es vermehrt dazu kommen wird, dass die Fahrkartenautomaten

       zerstört werden könnten, wenn nicht täglich das Bargeld von ÖBB

       MitarbeiterInnen bzw. von beauftragten Personen aus den Automaten

       genommen wird?

       Wenn ja: Wie hoch sind die geschätzten Personalkosten für die Tätigkeit der

       täglichen Bargeldentleerung auf allen Bahnhöfen Österreichs?

       Wenn nein: Was macht Sie so sicher?

 

11. Sind Sie auch der Meinung, dass das Aufstellen, entleeren und die Wartung

      der Fahrkartenautomaten weit teuere kommen wird, als die Personalkosten der

      Fahrkartenverkäufer an den Bahnhöfen?

      Wenn ja: Warum dann die Umstellung?

      Wenn nein: Wie lautet die konkrete Berechnung für meine Vermutung?

 

12. Welche Vorkehrungen sind getroffen, damit BahnbenutzerInnen nicht um 5 %

      mehr zu zahlen müssen, nur weil der Fahrkartenautomat nicht funktioniert?

 

13. Was müssen ÖBB KundInnen an Bahnhöfen mit Kassenschalter

                                               an Bahnhöfen ohne Kassenschalter

                                               an Haltestellen ohne Bahnhof

       tun, wenn sie irrtümlich eine falsche Fahrkarte gelöst haben, weil sie

       unabsichtlich den Automat unrichtig bedient haben?

 

14. Sind Sie auch der Meinung, die ÖBB hat, speziell im Rahmen der Personen -

       beförderung, auch einen sozialen Auftrag zu erfüllen und müßte eigentlich

       bestrebt sein, den Menschen ein qualitativ hochwertiges Angebot zur

       Verfügung zu stellen?

       Wenn ja: Warum wird dann das Angebot immer unatraktiver?

       Wenn nein: Warum nicht?

15. Bis wann werden welche Bahnhöfe und Haltestellen barrierefrei ausgestaltet

       sein?

       (Bundesland, Name des Bahnhofes, Jahr der Fertigstellung der barrierefreien

       Umgestaltung)

 

16. Was werden Sie konkret bis wann tun, damit der Personenverkehr eine echte

       Alternative zum Autoverkehr wird?