1937/J XXI.GP
Eingelangt am: 20.2.2001
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Strafgebühren für VorteilscardbesitzerInnen
Mit 1.1.2001 wurden nicht nur die Tarife der ÖBB erhöht, sondern auch die
Begünstigungen von VorteilscardbesitzerInnen verschlechtert. So müssen
VorteilscardbesitzerInnen, die ihre Vorteilscard nach dem 2.1.2001 ausgestellt
bekommen um 5 % mehr für eine Fahrkarte der ÖBB zahlen, wenn sie die Fahrkarte
beim Kassenschalter kaufen. Den begünstigten Tarif von 50 % Ermäßigung gibt es
nur mehr für jene, die ihre Fahrkarte am Automaten kaufen bzw. über das Internet
via Kreditkarte kaufen.
Das ist eine gravierende Ungleichbehandlung von Fahrgästen. Nicht nur
Zugbenutzerinnen mit Vorteilscard (ausgestellt ab 2.1.2001), die über kein Internet
bzw. über eine Kreditkarte verfügen müssen 5 % Strafe zahlen, sondern auch jene,
die sich kein Ticket beim Automat lösen können, weil es am Bahnhof keinen Automat
der ÖBB gibt!
An den wenigen Bahnhöfen, die über einen solchen Automat verfügen, ist das Lösen
einer Fahrkarte für viele Menschen trotzdem nicht möglich, da der Automat nicht so
ausgestaltet ist, dass er auch benutzt werden könnte, denn die kaum vorhandenen
Automaten sind für blinde und sehbehinderte Menschen nicht lesbar, daher auch
nicht benutzbar. Ebenso sind die Automaten für RollstuhlfahrerInnen nicht
benutzbar, da die Bedienungselemente in einer nicht ÖNORM 1600 gerechten Höhe
angebracht sind, also viel zu hoch sind, um die Tasten bedienen und in die Schlitze
Geld eingeben zu können.
Für Mißstände der ÖBB wie: kein Automat am Bahnhof, die vorhandenen nicht
benutzbar, Bahnhöfe ohne Automaten und Kassenschalter, etc., etc., werden die
BahnbenutzerInnen mit Vorteilscard bestraft, indem sie 5 % mehr zahlen müssen,
als jene BahnbenutzerInnen mit Vorteilscard, die das Glück haben in den wenigen
Bahnhöfen in den Zug einzusteigen, die über einen Fahrkartenautomat verfügen.
Dass diese Vorgangsweise eine Ungleichbehandlung darstellt, ist nicht von der Hand
zu weisen und kann auch nicht aufrechterhalten werden.
Persönliche Anfragen an die Generaldirektion wurden damit beantwortet, indem mir
gesagt wurde, es werden in den nächsten Jahren noch Fahrkartenautomaten
aufgestellt, vorläufig ist aber die Ungleichbehandlung vorhanden, dafür könne die
ÖBB nichts!!
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Sehen Sie auch die Ungleichbehandlung der VorteilscardbenutzerInnen durch
die ÖBB?
Wenn nein: Warum nicht?
Wenn ja: Sind Sie auch der Meinung, dass diese Ungleichbehandlung
gesetzwidrig ist?
1a. Wenn ja: Werden Sie diese Ungleichbehandlung abstellen und wie werden Sie
diese abstellen?
2. Warum kann die ÖBB eine Bestrafung einführen, obwohl die notwendige
Infrastruktur, um der Bestrafung zu entgehen nicht vorhanden ist?
3. Sind Sie regelmäßige Bahnbenutzerin?
Wenn ja: Wo sind aufgrund Ihrer persönlichen Erfahrungen noch gravierende
Qualitätssteigerungen im Personenverkehr notwendig?
Wenn nein: Was ist Ihr Grund dafür?
3.1. Bis wann wollen Sie konkret welche Qualitätssteigerungen erreichen?
4. In welcher Höhe sind die finanziellen Mitteln für welche Qualitätssteigerung
geplant?
5. Wieviel Bahnhöfe und Haltestellen gab es in den Jahren 1980 - 2000 in
Österreich? (Auflistung nach Jahr und Bundesland)
6. Wieviel Bahnhöfe und Haltestellen gibt es in Österreich mit Stand 1.1.2001?
(Auflistung nach Bundesland und Name des Bahnhofes bzw. der Haltestelle)
6.1. Wieviel dieser Bahnhöfe sind noch mit einem Bahnhofvorstand besetzt?
(Auflistung nach Bundesland und Name des Bahnhofes)
6.2. Wieviel dieser Bahnhöfe verfügen noch über einen besetzten Kassenschalter
und an welchen Tagen und zu welcher Zeit sind diese Kassenschalter
geöffnet?
(Auflistung nach Bundesland und Name des Bahnhofes, Öffnungszeiten)
7. Wieviel Bahnhöfe und Haltestellen verfügen über einen Fahrscheinautomat, an
dem Karten für ÖBB Fahrten innerhalb des gesamten österreichischen
Bahnstreckennetzes sowohl mit Bargeld wie auch bargeldlos (Bankkarten)
gekauft werden können?
(Auflistung nach
Bundesland und Name des Bahnhofes bzw. der Haltestelle)
7.1. Wieviel dieser Fahrscheinautomaten sind zur Gänze barrierefrei (ÖNORM
1600)?
(Auflistung nach Bundesland und Name des Bahnhofes bzw. der Haltestelle)
8. Glauben Sie ernsthaft daran, dass alle österreichischen Bahnhöfen und
Haltestellen mit Fahrscheinautomaten ausgestaltet werden, die sicherstellen
dass alle BahnbenutzerInnen sich ein Ticket für Fahrten innerhalb ganz
Österreich kaufen können und diese sowohl bar wie auch bargeldlos bezahlen
können?
Wenn ja: Was bestärkt Sie, dies zu glauben?
Wenn nein: Wie stellen Sie dieses Angebot sicher?
9. Sind Sie auch der Meinung, dass BahnbenutzerInnen das Recht nicht verwehrt
werden darf, sowohl mit Bargeld wie auch bargeldlos eine Fahrkarte zu kaufen?
Wenn ja: Wie wird sichergestellt, dass diese beiden Zahlungsmöglichkeiten für
alle BahnbenutzerInnen zur Verfügung gestellt werden muß?
10. Sind Sie auch der Meinung, dass speziell an Haltestellen und personallosen
Bahnhöfen es vermehrt dazu kommen wird, dass die Fahrkartenautomaten
zerstört werden könnten, wenn nicht täglich das Bargeld von ÖBB
MitarbeiterInnen bzw. von beauftragten Personen aus den Automaten
genommen wird?
Wenn ja: Wie hoch sind die geschätzten Personalkosten für die Tätigkeit der
täglichen Bargeldentleerung auf allen Bahnhöfen Österreichs?
Wenn nein: Was macht Sie so sicher?
11. Sind Sie auch der Meinung, dass das Aufstellen, entleeren und die Wartung
der Fahrkartenautomaten weit teuere kommen wird, als die Personalkosten der
Fahrkartenverkäufer an den Bahnhöfen?
Wenn ja: Warum dann die Umstellung?
Wenn nein: Wie lautet die konkrete Berechnung für meine Vermutung?
12. Welche Vorkehrungen sind getroffen, damit BahnbenutzerInnen nicht um 5 %
mehr zu zahlen müssen, nur weil der Fahrkartenautomat nicht funktioniert?
13. Was müssen ÖBB KundInnen an Bahnhöfen mit Kassenschalter
an Bahnhöfen ohne Kassenschalter
an Haltestellen ohne Bahnhof
tun, wenn sie irrtümlich eine falsche Fahrkarte gelöst haben, weil sie
unabsichtlich den Automat unrichtig bedient haben?
14. Sind Sie auch der Meinung, die ÖBB hat, speziell im Rahmen der Personen -
beförderung, auch einen sozialen Auftrag zu erfüllen und müßte eigentlich
bestrebt sein, den Menschen ein qualitativ hochwertiges Angebot zur
Verfügung zu stellen?
Wenn ja: Warum wird dann das Angebot immer unatraktiver?
Wenn
nein: Warum nicht?
15. Bis wann werden welche Bahnhöfe und Haltestellen barrierefrei ausgestaltet
sein?
(Bundesland, Name des Bahnhofes, Jahr der Fertigstellung der barrierefreien
Umgestaltung)
16. Was werden Sie konkret bis wann tun, damit der Personenverkehr eine echte
Alternative zum Autoverkehr wird?