1948/J XXI.GP
Eingelangt am: 20.2.2001
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend Aufträge und Subventionen an das Institut für Bildungsforschung der
Wirtschaft (ibw).
Das Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw) hat, gerade was die
Forschung bzw. forschungsgeleitete Entwicklung von neuen Berufsprofilen betrifft,
laut Aussage seines Geschäftsführers Dr. Johann Steinringer im
Untersuchungsausschuß zur "Vergabepraxis des Sozialministeriums" seit seiner
Gründung enge Kontakte zum Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten. Das ibw wurde von der Wirtschaftskammer und der
Industriellenvereinigung gegründet und wird bis heute auch von ihnen mitfinanziert.
Dieser enge Kontakt zu Unternehmungsvertretungen auf der einen Seite und die
theoriegeleitete Diskussion auf der anderen Seite definiert laut Steinringer die
Qualität und Professionalität des Instituts und rechtfertigt auch die kontinuierliche
(beratende) Mitarbeit an Aufträgen der Bundesregierung bzw. einzelner Ministerien.
Dem Untersuchungsausschuß liegt ein Akt vor, aus dem ersichtlich ist, daß das ibw
auf der Grundlage seiner Anbote vom 16.09.1997 bzw. 29.09.1997 am 23.12.1997
einen Auftrag über die Erarbeitung von 13 neuen Lehrberufen zugesprochen bekam.
U.a. fand sich darin auch die Entwicklung des Berufsprofils eines
Verwaltungsassistenten, das allerdings laut BGBL II Nr. 33/1997 bereits am
1.11.1997 per Verordnung in kraft gesetzt wurde.
Damit wäre die Geschwindigkeit, die vom Sozialministerium als Begründung zur
freihändigen Vergabe des Werkvertrags zur Entwicklung neuer Berufsprofile an
„Euroteam“ genannt wurde, durch das ibw bei weitem übertroffen worden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Aufträge wurden in ihrem Wirkungsbereich seit 1994 an das ibw
vergeben?
2. Was war die jeweilige inhaltliche Bestimmung dieser Aufträge bzw. welche
konkreten Zielvorgaben wurden daran geknüpft?
3. Wie hoch waren die jeweiligen Auftragswerte und wie waren sie
aufgeschlüsselt?
4. Welche Kosten wurden endabgerechnet?
5. Wurden Aufträge bzw. Werkverträge mit dem ibw mündlich begründet bzw.
vergeben? Wenn ja, in welchen Fällen und warum?
6. Wurde im Falle einer mündlichen Vertragsbegründung zu einem späteren
Zeitpunkt ein schriftlicher Vertrag errichtet? Wenn ja, in welchen Fällen?
7. Wieviele Anbote legte das ibw über die „Erarbeitung neuer Lehrberufe“ dem
BMwa vor, aus denen der Vertragsabschluß am 23.12.1997 hervorging?
8. Wie hoch waren die jeweiligen Anbote zur „Erarbeitung neuer Lehrberufe"
vom ibw bemessen?
9. Hat das ibw eine Reduktion dieser Anbote vorgenommen? Wenn ja, in
welchen inhaltlichen und finanziellen Ausmaß?
10. Wurde von Seiten des BMwa beim ibw eine Reduktion dieser Anbote
verlangt? Wenn ja, warum und in welchem Ausmaß?
11. Wurden seit 1994 Subventionen bzw. Förderungen an das ibw vergeben?
Wenn ja, in welcher Höhe, wie gliedert sich das Förderungsvolumen und was
war der jeweilige Förderungszweck bzw. das Subventionsziel?
12. Wurden weitere Aufträge zur Entwicklung von neuen Berufsbildern auch an
andere Institute vergeben? Wenn ja, an wen, in welcher Form und mit welcher
Auftragshöhe?