1965/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.2.2001
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Unsachgemäße Anwendung des Hebeliftes
Noch immer kommt es an vielen Bahnhöfen einem Akt des Guten Willens gleich,
wenn Rollstuhlfahrerinnen den Hebelift anfordern, um in den Zug Ein - oder
Aussteigen zu können.
So auch wieder am 19.02.01 am Hauptbahnhof Linz. Herr T. ist Rollstuhlfahrer und
er informierte beim Ticketkauf am Fahrkartenschalter den Bediensteten, dass er zum
Einsteigen den Hebelift braucht. Herr T. wurde aufgefordert, dies selber in der
Gepäckschalter zu melden. Als dieser jedoch darauf bestand, dass dies vom
Bediensteten via Telefon gemeldet werden müsse, war die Stimmung schon getrübt.
Als Herr T. am Bahnsteig ankam, wurde auch der Hebelift via Gabelstapler
angefahren. Der Bedienstete der ÖBB machte keinerlei Anstalt den Hebelift vom
Gabelstapler zu nehmen, sondern forderte Herrn 1. auf, mit dem Rollstuhl auf den
Gabelstapler in den Hebelift zu rollen. Als dann der Zug ankam, wurde Herr T. mit
dem Gabelstapler, auf dem der Hebelift stand in die Waggontür geschoben. Diese
Vorgangsweise stellt nicht nur eine grobe Verletzung der Hebeliftbedienung dar,
sondern kann auch zu schweren Unfällen mit unabsehbaren Folgen für die sich am
Gabelstapler befindlichen RollstuhlferInnen führen. Der Tatbestand der fahrlässigen
Körperverletzung ist somit vorprogrammiert.
Da RollstuhlfahrerInnen kaum eine Chance haben, den Bediensteten dazu zu
zwingen, den Hebelift vom Gabelstapler zu nehmen, müssen sie, um in den Zug zu
kommen, mit dem permanenten Risiko leben, dass sie beim Ein - bzw.
Ausladevorgang schwer verletzt werden.
Obwohl es klare Anordnungen gibt, wie der Hebelift zu bedienen ist, verweigern
einzelne Bedienstete diesen Auftrag auch sachgemäß auszuführen. Trotz
regelmäßiger Schulungen (lt. Auskunft der ÖBB Linz) werden die wesentlichsten
Sicherheitsvorschriften grob mißachtet und einige Bedienstete tun wie sie wollen.
In Salzburg wurde ich sogar einmal aufgefordert auf den Hebelift, der ausschließlich
für das Ein - und Ausladen der sgn. "Lebensmittelwagerl" konzepiert ist, via Gabel -
stapler einzusteigen. Als ich dies verweigerte, wurde mir klargemacht, wenn ich dass
nicht mache, dann fährt halt der Zug ohne mich. So bin ich halt, bei einer Breite von
nicht einmal 60 cm, und natürlich das ganze auf den Gabelstapler geladen, auf diese
Vorrichtung gerollt um noch mitgenommen zu werden.
Diese untragbare „Einstiegshilfe“ ist nicht nur eine hoch gefährliche Angelegenheit,
sondern stellt auch eine unbeschreibliche psychische Belastung dar. Die Angst,
hinunterzufallen ist nur von jenen Nachvollziehbar, die gezwungen wurden, über
solche „windigen“ Gefährte in
den Zug rollen zu müssen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Was werden Sie konkret tun, damit Bedienstete der ÖBB nicht weiterhin die
Vorschriften der Hebeliftbedienung mißachten können?
2. Über welche konkreten Vorschriften zur sachgemäßen Handhabung der
Hebelifte werden die damit beauftragten Bediensteten in Kenntnis gesetzt?
3. Welche Konsequenzen haben Bedienstete zu tragen, wenn sie den Hebelift
bewußt mißbräuchlich bedienen?
4. Sind alle Bediensteten, die den Hebelift bedienen müssen, entsprechenden
dafür eingeschult worden?
5. Dürfen Bedienstete, die keine Einschulung haben, für solche Dienste beauftragt
werden?
Wenn ja: Wer darf sie beauftragen?
6. Wer ist dafür verantwortlich, dass nur Bedienstete für die Bedienung der
Hebelifte eingesetzt werden, die auch die notwendige Kenntnis haben?
7. Wie lange dauert in der Regel die Einschulung durch die ÖBB für die
Bedienung des Hebeliftes?
8. Wissen Sie, dass auch RollstuhlfahrerInnen diese Einschulung gegen
Bezahlung auch übernehmen könnten?
Wenn ja: Gibt es Ihrerseits dafür konkretes Interesse?
9. Sind Sie auch meiner Meinung, dass die Bedienung des Hebeliftes keine
"Wissenschaft" und leichter zu erlernen ist, wie das Bedienen z.B.: eines
Videorecorders?
10. Gibt es Bedienstete der ÖBB, die diese Einschulung nicht bestanden haben?
11. Ist es korrekt, dass RollstuhlfahrerInnen am Kartenschalter bekanntgeben, dass
sie den Hebelift brauchen?
Wenn nein: Warum nicht?
12. Ist es korrekt, dass Rollstuhlfahrer am Fahrkartenschalter bekanntgeben, dass
sie die den Hebelift brauchen?
13. Ist Ihnen bekannt, dass RollstuhlfahrerInnen am Bahnhof Linz gar nicht die
Möglichkeit hätten, "ihren" Einstiegshelfer in der Gepäckabteilung selbst zu
organisieren,
weil die Glocke, die für die Kofferausgabe angebracht ist
außerdem viel zu hoch angebracht ist, um sitzend dem Personal läuten zu
können?
14. Ist Ihnen auch bekannt, dass blinde und sehbehinderte Menschen die
Gepäckabteilung gar nicht finden können, weil es auch am Bahnhof Linz kein
entsprechendes Leitsystem für diese Menschen gibt?
Wenn ja; Bis wann werden Sie diese längst überfällige Voraussetzung
schaffen?
15. Ist Ihnen auch bekannt, dass in den nächsten Monaten die persönlichen
Hilfestellungen auch am Bahnhof Linz stark reduziert wird, weil das dafür
notwendige Personal von der ÖBB nicht mehr bereitgestellt wird?
Wenn ja: Welche bedürfnisgerechten Hilfestellungen gibt es dann noch für
Menschen mit Behinderung?