2023/J XXI.GP
Eingelangt am: 01 03 2001
Anfrage
der Abgeordneten DDr. Niederwieser
und Genossen
an die Bundesministerin für Verkehr, Infrastruktur und Technologie
betreffend "Pistenvorfeld Flughafen Innsbruck“
In der Tiroler Tageszeitung vom 17.118.2.2001 konnte man unter dem Titel
„Pistenvorfeld muss kommen“ einen Hintergrundkommentar zu den rechtlichen
Grundlagen für eine Pistenvorfelderweiterung lesen. Dort war zu lesen, dass die
„Standards“ für die Pistenvorfelder von der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde ICAO
mit Sitz in Montreal vorgegeben werden. Diese Organisation wurde im Rahmen des
Chicagoer Abkommens im Jahr 1944 gegründet und hat den Status einer
„Spezialorganisation der UNO“. Im weiteren heißt es: „Vor wenigen Wochen hat nun
die ICAO die Empfehlung eines Pistenvorfelds in einen Standard umgewandelt. Und
damit ist Österreich auf Grund des Vertrages mit der ICAO verpflichtet, dieser
Vorschrift nachzukommen. Die OZB, die im Verkehrsministerium angesiedelt ist, wird
nun einen entsprechenden Bescheid ausarbeiten, der rechtsverbindlich ist.“
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
Anfrage
1. Wer vertritt Österreichich aktuell bei der ICAO ?
2. Wann und von wem wurden diese Bestellung vorgenommen?
3. Wann fand die Sitzung der ICAO statt, in der die „Recommended Practice“
eines Pistenvorfelds von 150 Metern "grüne Wiese“ in einen verpflichtenden
„Standard“ umgewandelt wurde?
4. Welches Verhandlungsmandat hatte die österreichische Delegation in dieser
Frage?
5. Wurden die Betreiber der österreichischen Flughäfen im Vorhinein über die
bevorstehende Beschlussfassung verständigt?
6. Hat die österreichische Delegation mit Vertretern des Innsbrucker Flughafens
gesprochen und diese eingehend über mögliche Konsequenzen eines solchen
Beschlusses informiert?
7. Wurden die Vertreter der betroffenen Kommunen im Raum Innsbruck über die
Tragweite des Beschlusses ausreichend informiert? In welcher Weise?
8. Wurde in Montreal auch über die Möglichkeit eines so genannten „arrestor
beds“ als
Alternative zu einer Pistenvorfelderweiterung verhandelt?
9. Ist die Möglichkeit eines „arrestor beds“, die ja noch letztes 3ahr seitens des
Ministeriums in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung vorgeschlagen
wurde, vom Tisch?
10. Wenn nein, wie viel würde ein solches „arrestor bed“ im Vergleich zu einer
Pistenvorfelderweiterung kosten?
11. Wird der Innsbrucker Flughafen seinen Betrieb einstellen müssen, sollte er
nicht in der Lage sein, die geforderten Baumaßnahmen - die im konkreten Fall
eine Verlegung des Inns und die Zustimmung der Anreinergemeinde Völs
bedeuten - umzusetzen?
12. Wieviel wird das Projekt der Pistenvorfelderweiterung am Flughafen Innsbruck
kosten und wer wird diese Kosten tragen?
13. Wann wird der angekündigte rechtsverbindliche Bescheid seitens der OZB
fertig sein und wann wird er erlassen?