2023/J XXI.GP

Eingelangt am: 01 03 2001

 

Anfrage

 

der Abgeordneten DDr. Niederwieser

und Genossen

an die Bundesministerin für Verkehr, Infrastruktur und Technologie

betreffend "Pistenvorfeld Flughafen Innsbruck“

 

In der Tiroler Tageszeitung vom 17.118.2.2001 konnte man unter dem Titel

„Pistenvorfeld muss kommen“ einen Hintergrundkommentar zu den rechtlichen

Grundlagen für eine Pistenvorfelderweiterung lesen. Dort war zu lesen, dass die

„Standards“ für die Pistenvorfelder von der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde ICAO

mit Sitz in Montreal vorgegeben werden. Diese Organisation wurde im Rahmen des

Chicagoer Abkommens im Jahr 1944 gegründet und hat den Status einer

„Spezialorganisation der UNO“. Im weiteren heißt es: „Vor wenigen Wochen hat nun

die ICAO die Empfehlung eines Pistenvorfelds in einen Standard umgewandelt. Und

damit ist Österreich auf Grund des Vertrages mit der ICAO verpflichtet, dieser

Vorschrift nachzukommen. Die OZB, die im Verkehrsministerium angesiedelt ist, wird

nun einen entsprechenden Bescheid ausarbeiten, der rechtsverbindlich ist.“

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

 

                                                               Anfrage

 

 

1. Wer vertritt Österreichich aktuell bei der ICAO ?

 

2. Wann und von wem wurden diese Bestellung vorgenommen?

 

3. Wann fand die Sitzung der ICAO statt, in der die „Recommended Practice“

    eines Pistenvorfelds von 150 Metern "grüne Wiese“ in einen verpflichtenden

    „Standard“ umgewandelt wurde?

 

4. Welches Verhandlungsmandat hatte die österreichische Delegation in dieser

    Frage?

 

5. Wurden die Betreiber der österreichischen Flughäfen im Vorhinein über die

    bevorstehende Beschlussfassung verständigt?

 

6. Hat die österreichische Delegation mit Vertretern des Innsbrucker Flughafens

    gesprochen und diese eingehend über mögliche Konsequenzen eines solchen

    Beschlusses informiert?

 

7. Wurden die Vertreter der betroffenen Kommunen im Raum Innsbruck über die

    Tragweite des Beschlusses ausreichend informiert? In welcher Weise?

 

8. Wurde in Montreal auch über die Möglichkeit eines so genannten „arrestor

     beds“ als Alternative zu einer Pistenvorfelderweiterung verhandelt?

9. Ist die Möglichkeit eines „arrestor beds“, die ja noch letztes 3ahr seitens des

    Ministeriums in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung vorgeschlagen

    wurde, vom Tisch?

 

10. Wenn nein, wie viel würde ein solches „arrestor bed“ im Vergleich zu einer

       Pistenvorfelderweiterung kosten?

 

11. Wird der Innsbrucker Flughafen seinen Betrieb einstellen müssen, sollte er

      nicht in der Lage sein, die geforderten Baumaßnahmen - die im konkreten Fall

      eine Verlegung des Inns und die Zustimmung der Anreinergemeinde Völs

      bedeuten - umzusetzen?

 

12. Wieviel wird das Projekt der Pistenvorfelderweiterung am Flughafen Innsbruck

       kosten und wer wird diese Kosten tragen?

 

13. Wann wird der angekündigte rechtsverbindliche Bescheid seitens der OZB

      fertig sein und wann wird er erlassen?