2025/J XXI.GP
Eingelangt am: 01 03 2001
der Abgeordneten Großruck, Dr. Andrea Wolfmayr
und Kollegen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Kulturhinweistafeln neben Autobahnen
Mit dem Infrastrukturfinanzierungsgesetz 1997 wurde der Autobahnen - und Schnell -
straßen - Finanzierungs - Aktiengesellschaft (ASFINAG) das Fruchtgenußrecht für
das gesamte Autobahnnetz in Österreich übertragen. In weiterer Folge wurden von
der ASFINAG Tarife und Benützungsentgelte für die verschiedenen Grundbenutzungen
festgelegt.
Für neu zu errichtende Kulturhinweistafeln wurde ein Entgelt von ATS 10.000,-- für
die Grundinanspruchnahme und ATS 10.000,-- jährliches Benützungsentgelte Tafel
festgesetzt. Für die bereits bestehenden Tafeln wurde eine Übergangsfrist von fünf
Jahren mit einem Benützungsentgelt von ATS 5.000,-- je Tafel und Jahr zuzüglich
Umsatzsteuer vorgeschrieben. Ab dem Jahr 2006 kommen dann ATS 10.000,-- je
Tafel und Jahr zuzüglich Umsatzsteuer zur Verrechnung.
Auch in den Medien hat diese kulturfeindliche Maßnahme bereits für negative
Schlagzeilen gesorgt.
Deshalb richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin fürVer -
kehr, Innovation und Technologie nachstehende
A n f r a g e:
1. Halten Sie es für richtig, wenn einerseits öffentlich über die steuerliche Besser-
stellung von Kultursponsoring diskutiert wird, andererseits die ASFINAG Hinwei -
se auf die Kulturgüter Österreichs mit „kulturellen Strafgeldern“ belegt?
2. Sind Sie auch der Meinung, daß es grotesk ist, wenn Hinweistafeln auf jene
Kulturgüter Österreichs, die nicht unwesentlich zur Intensivierung des Fremden -
verkehrs beitragen und somit für Steuereinnahmen sorgen, von den Stellen
vergebührt werden, die eben auch aus diesen Steuermitteln finanziert werden?
3. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß diese kulturfeindliche Maßnahme wieder
rückgängig gemacht wird?