2025/J XXI.GP

Eingelangt am: 01 03 2001

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Großruck, Dr. Andrea Wolfmayr

und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Kulturhinweistafeln neben Autobahnen

 

 

Mit dem Infrastrukturfinanzierungsgesetz 1997 wurde der Autobahnen -  und Schnell -

straßen - Finanzierungs - Aktiengesellschaft (ASFINAG) das Fruchtgenußrecht für

das gesamte Autobahnnetz in Österreich übertragen. In weiterer Folge wurden von

der ASFINAG Tarife und Benützungsentgelte für die verschiedenen Grundbenutzungen

festgelegt.

Für neu zu errichtende Kulturhinweistafeln wurde ein Entgelt von ATS 10.000,-- für

die Grundinanspruchnahme und ATS 10.000,--  jährliches Benützungsentgelte Tafel

festgesetzt. Für die bereits bestehenden Tafeln wurde eine Übergangsfrist von fünf

Jahren mit einem Benützungsentgelt von ATS 5.000,-- je Tafel und Jahr zuzüglich

Umsatzsteuer vorgeschrieben. Ab dem Jahr 2006 kommen dann ATS 10.000,-- je

Tafel und Jahr zuzüglich Umsatzsteuer zur Verrechnung.

Auch in den Medien hat diese kulturfeindliche Maßnahme bereits für negative

Schlagzeilen gesorgt.

 

Deshalb richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin fürVer -

kehr, Innovation und Technologie nachstehende

 

 

A n f r a g e:

 

 

1. Halten Sie es für richtig, wenn einerseits öffentlich über die steuerliche Besser-

    stellung von Kultursponsoring diskutiert wird, andererseits die ASFINAG Hinwei -

    se auf die Kulturgüter Österreichs mit „kulturellen Strafgeldern“ belegt?

 

2. Sind Sie auch der Meinung, daß es grotesk ist, wenn Hinweistafeln auf jene

    Kulturgüter Österreichs, die nicht unwesentlich zur Intensivierung des Fremden -

    verkehrs beitragen und somit für Steuereinnahmen sorgen, von den Stellen

    vergebührt werden, die eben auch aus diesen Steuermitteln finanziert werden?

 

3. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß diese kulturfeindliche Maßnahme wieder

    rückgängig gemacht wird?