2030/J XXI.GP

Eingelangt am: 01 03 2001

Anfrage

 

Der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser; Reheis

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend "Nachträgliche Bestrafung bei Verstößen gegen die Ökopunktepflicht“

 

Im Jänner 2001 wurde von den Tiroler SPÖ - Abgeordneten Niederwieser, Reheis und Wurm

im Nationalrat ein Entschließungsantrag zur besseren Bestrafung bei Verstößen gegen die

Ökopunktepflicht eingebracht. Dieser Antrag fordert die Ministerin für Verkehr, Innovation

und Technologie auf, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Gesetzesvorlage zukommen zu

lassen, die es ermöglicht, Verstöße gegen die Ökopunktepflicht zu ahnden. Insbesondere

auch dann, wenn diese Verstöße nachträglich festgestellt werden. Ein neues Gesetz zur

Ahndung von Verstößen gegen die Ökopunktepflicht soll u.a. auch eine Regelung enthalten,

dass die verantwortlichen Unternehmen und nicht die Fahrer der LKWs bestraft werden.

 

Schon zuvor hatte der Tiroler Landtag in einem Entschließungsantrag der beiden Tiroler

Regierungsparteien ÖVP und SPÖ den Bundesgesetzgeber ersucht, die entsprechenden

Straftatbestände zu präzisieren. Als zuständige Verkehrsministerin erteilten Sie laut

Medienberichten LH Weingartner die „Weisung“, alle „Ökopunkte - Sünder‘ ausnahmslos zu

bestrafen. Daraufhin leitete das Land Tirol die notwendigen Schritte für die Umsetzung in die

Wege, doch schon wenige Tage später galt wieder das genaue Gegenteil: Die ausländischen

Ökopunkte - Sünder dürfen nicht bestraft werden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage:

 

1. Haben Sie LH Weingartner eine „Weisung“ zur Ahndung von Ökopunkte - Sündern erteilt?

    Wenn ja, wie ist der genaue Wortlaut der „Weisung“ oder entsprechenden Mitteilung?

 

2. Treten Sie für eine Bestrafung bei Verstößen gegen die Ökopunktepflicht ein?

 

3. Wie stehen Sie zu einer eindeutigen Rechtslage, um Verstöße gegen die Ökopunktepflicht

     auch nachträglich zu ahnden?

 

4. Halten Sie eine Regelung für sinnvoll, dass die verantwortlichen Unternehmen und nicht

    die Fahrer der LKW bei Verstössen gegen die Ökopunktepflicht bestraft werden?

 

5. Was sind die Gründe, die aus ihrer Sicht gegen eine Neufassung des Gesetzes sprechen?

 

6. Wie viele ökopunktpflichtige Fahrten gab es in Österreich seit 1998?

 

7. Wie viele Verstöße gegen die Ökopunktepflicht wurden seit 1998 jährlich festgestellt?

 

8. Wie viele dieser Verstöße gegen ökopunktepflichtige Fahrten wurden ordnungsgemäß

    bestraft, bzw. nicht bestraft?

 

9. Wie hoch ist die Summe entgangener Einnahmen pro Monat durch Nichtbestrafung bzw.

    Verjährung bei Verstößen gegen die Ökopunktepflicht? Bitte um detaillierte Aufstellung

    für jeden Monat seit Jänner 1998.