2030/J XXI.GP
Eingelangt am: 01 03 2001
Der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser; Reheis
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend "Nachträgliche Bestrafung bei Verstößen gegen die Ökopunktepflicht“
Im Jänner 2001 wurde von den Tiroler SPÖ - Abgeordneten Niederwieser, Reheis und Wurm
im Nationalrat ein Entschließungsantrag zur besseren Bestrafung bei Verstößen gegen die
Ökopunktepflicht eingebracht. Dieser Antrag fordert die Ministerin für Verkehr, Innovation
und Technologie auf, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Gesetzesvorlage zukommen zu
lassen, die es ermöglicht, Verstöße gegen die Ökopunktepflicht zu ahnden. Insbesondere
auch dann, wenn diese Verstöße nachträglich festgestellt werden. Ein neues Gesetz zur
Ahndung von Verstößen gegen die Ökopunktepflicht soll u.a. auch eine Regelung enthalten,
dass die verantwortlichen Unternehmen und nicht die Fahrer der LKWs bestraft werden.
Schon zuvor hatte der Tiroler Landtag in einem Entschließungsantrag der beiden Tiroler
Regierungsparteien ÖVP und SPÖ den Bundesgesetzgeber ersucht, die entsprechenden
Straftatbestände zu präzisieren. Als zuständige Verkehrsministerin erteilten Sie laut
Medienberichten LH Weingartner die „Weisung“, alle „Ökopunkte - Sünder‘ ausnahmslos zu
bestrafen. Daraufhin leitete das Land Tirol die notwendigen Schritte für die Umsetzung in die
Wege, doch schon wenige Tage später galt wieder das genaue Gegenteil: Die ausländischen
Ökopunkte - Sünder dürfen nicht bestraft werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende
Anfrage:
1. Haben Sie LH Weingartner eine „Weisung“ zur Ahndung von Ökopunkte - Sündern erteilt?
Wenn ja, wie ist der genaue Wortlaut der „Weisung“ oder entsprechenden Mitteilung?
2. Treten Sie für eine Bestrafung bei Verstößen gegen die Ökopunktepflicht ein?
3. Wie stehen Sie zu einer eindeutigen Rechtslage, um Verstöße gegen die Ökopunktepflicht
auch nachträglich zu ahnden?
4. Halten Sie eine Regelung für sinnvoll, dass die verantwortlichen Unternehmen und nicht
die Fahrer der LKW bei Verstössen gegen die Ökopunktepflicht bestraft werden?
5. Was sind die Gründe, die aus ihrer Sicht gegen eine Neufassung des Gesetzes sprechen?
6. Wie viele ökopunktpflichtige Fahrten gab es in Österreich seit 1998?
7. Wie viele Verstöße gegen die Ökopunktepflicht wurden seit 1998 jährlich festgestellt?
8. Wie viele dieser Verstöße gegen ökopunktepflichtige Fahrten wurden ordnungsgemäß
bestraft, bzw. nicht bestraft?
9. Wie hoch ist die Summe entgangener Einnahmen pro Monat durch Nichtbestrafung bzw.
Verjährung bei Verstößen gegen die Ökopunktepflicht? Bitte um detaillierte Aufstellung
für jeden Monat seit Jänner 1998.