2052/J XXI.GP
Eingelangt am: 2. 3. 2001
ANFRAGE
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend jährliche Berichte laut Akademien - Studiengesetz
Laut Akademien - Studiengesetz §2 Z.5 ist die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur verpflichtet dem Nationalrat jährlich, basierend auf der
Tätigkeit der Kommission, einen Bericht über die Fortschritte bezüglich der
Schaffung hochschulischer Einrichtungen für die Ausbildung der Pflichtschullehrer
vorzulegen. Das Bundesgesetz ist seit 1.September 1999 in Kraft. Dennoch wurden
bisher keine entsprechenden Berichte vorgelegt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Weshalb wurde dem Nationalrat noch kein Bericht vorgelegt?
2. In welchem Zeitraum beabsichtigen Sie Ihrer Pflicht, einen entsprechenden
Bericht abzugeben, nachzukommen?
3. Ist ein entsprechender Bericht in Arbeit? Wenn ja, welchen Zeitraum wird
dieser umfassen?
4. Liegt bereits ein Bericht vor und wurde dem Nationalrat noch nicht vorgelegt?
Wenn ja, weshalb nicht?