2052/J XXI.GP

Eingelangt am: 2. 3. 2001

 

                                                               ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend jährliche Berichte laut Akademien - Studiengesetz

 

 

Laut Akademien - Studiengesetz §2 Z.5 ist die Bundesministerin für Bildung,

Wissenschaft und Kultur verpflichtet dem Nationalrat jährlich, basierend auf der

Tätigkeit der Kommission, einen Bericht über die Fortschritte bezüglich der

Schaffung hochschulischer Einrichtungen für die Ausbildung der Pflichtschullehrer

vorzulegen. Das Bundesgesetz ist seit 1.September 1999 in Kraft. Dennoch wurden

bisher keine entsprechenden Berichte vorgelegt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

                                                               ANFRAGE:

 

 

1. Weshalb wurde dem Nationalrat noch kein Bericht vorgelegt?

 

2. In welchem Zeitraum beabsichtigen Sie Ihrer Pflicht, einen entsprechenden

    Bericht abzugeben, nachzukommen?

 

3. Ist ein entsprechender Bericht in Arbeit? Wenn ja, welchen Zeitraum wird

    dieser umfassen?

 

4. Liegt bereits ein Bericht vor und wurde dem Nationalrat noch nicht vorgelegt?

    Wenn ja, weshalb nicht?