2088/J XXI.GP
Eingelangt am:07.03.2001
der Abgeordneten Dr. Povysil, Jung, Dr. Kurzmann, Mag. Hartinger, Gaugg und
Kollegen
an die Frau Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend: „Widerstand“ durch Außenamt finanziert
„Tu Felix Austria“: Wo sonst ist es denkbar, daß Kulturschaffende ihren Protest gegen
die Regierung ausgerechnet von dieser finanzieren lassen. So lud die Berliner
Volksbühne zu „Austrian Psycho Nights“‘ bei denen das „Symptom Österreich“ mit
Lesungen, Musik, Diskussionen, Filmen, Videos und Mehlspeisen untersucht werden soll.
Das Programm konzipierte der in Wien geborene und in Berlin lebende Andreas
HOFBAUER, 32. Die Aktion fand in Berlin statt, da in Wien ,, die Mixtur aus Verhetzung,
Provinzlertum und Kaffeehausselbstgerechtigkeit“ inzwischen „unerträgliche Formen“
angenommen habe. Allerdings - auch Widerstand kostet Geld, und darum hat
HOFBAUER die Kulturrätin der Österreichischen Botschaft, Frau Christa SAUER, um
finanziellen Beistand gebeten. Frau Kulturrätin SAUER erklärte sich bereit die Flugkosten
für „fünf österreichische Künstler und Intellektuelle zu übernehmen“, vorausgesetzt, es
handle sich um ‚,Top - Namen wie Jelinek und Turrini“. HOFBAUER dagegen wollte lieber
„jüngere Vertreter der Avantgardeszene“ einladen und sie Kosten sparend in einem Bus
nach Berlin bringen.
Die paradoxe Lage, den Widerstand gegen die Regierung mit staatlichen Beihilfen
zu finanzieren, findet HOFBAUER normal: „Diese Widerständigkeit unter Beweis zu
stellen und zu begründen ist Aufgabe der Veranstaltung“.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher
an die Frau Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
nachstehende
ANFRAGE:
1. Entspricht es den Tatsachen, daß die „Austrian Psycho Nights“ in Berlin mit Mitteln
der Auslandskulturpolitik gefördert wurden? Wenn ja in welchem Umfang und in
welcher Höhe?
2. Nach welchen Kriterien werden Mittel der Auslandskulturpolitik als Förderung
ausgegeben?
3. Sind zuständige Beamte des BMAA bei Vorabentscheidungen bereits berechtigt
Kriterien (Top - Namen wie Jelinek und Turrin) präselektiver Art festzulegen?
4. Sollte man nicht die Mittel der Auslandskulturpolitik doch dem BKA zuordnen um
die Auslandskultur, sprich kulturelle Prozesse für Österreich im Ausland besser
initiieren und optimieren zu können? Wenn Nein, warum nicht? Wenn Ja, in welcher
Form?
5. Werden nicht hier die Grundsätze der „public diplomacy“ um einiges
mißinterpretiert?
6. Im auslandskulturpolitischen Teil des Außenpolitischen Berichtes 1999 wird der
Einsatz der 75 Mio. S zwar schön dokumentiert doch stellen sich vielfach Parallelen
zu Tätigkeiten der Wirtschaftskammer Österreich oder Österreich Werbung sowie
der Kunstsektion des BKA und der Frau BM Gehrer ein. Welche Ansätze sieht das
Ressort BMAA hier die Prozesse zu optimieren?
7. Besteht eine Datenbank (in Analogie zum LIKUS) beim BMAA welche geförderte
Projekte beinhaltet und auch diese dem BKA Kunstsektion übermittelt? Wenn nein,
warum nicht?