2088/J XXI.GP

Eingelangt am:07.03.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Povysil, Jung, Dr. Kurzmann, Mag. Hartinger, Gaugg und

Kollegen

an die Frau Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

betreffend: „Widerstand“ durch Außenamt finanziert

 

„Tu Felix Austria“: Wo sonst ist es denkbar, daß Kulturschaffende ihren Protest gegen

die Regierung ausgerechnet von dieser finanzieren lassen. So lud die Berliner

Volksbühne zu „Austrian Psycho Nights“‘ bei denen das „Symptom Österreich“ mit

Lesungen, Musik, Diskussionen, Filmen, Videos und Mehlspeisen untersucht werden soll.

Das Programm konzipierte der in Wien geborene und in Berlin lebende Andreas

HOFBAUER, 32. Die Aktion fand in Berlin statt, da in Wien ,, die Mixtur aus Verhetzung,

Provinzlertum und Kaffeehausselbstgerechtigkeit“ inzwischen „unerträgliche Formen“

angenommen habe. Allerdings - auch Widerstand kostet Geld, und darum hat

HOFBAUER die Kulturrätin der Österreichischen Botschaft, Frau Christa SAUER, um

finanziellen Beistand gebeten. Frau Kulturrätin SAUER erklärte sich bereit die Flugkosten

für „fünf österreichische Künstler und Intellektuelle zu übernehmen“, vorausgesetzt, es

handle sich um ‚,Top - Namen wie Jelinek und Turrini“. HOFBAUER dagegen wollte lieber

„jüngere Vertreter der Avantgardeszene“ einladen und sie Kosten sparend in einem Bus

nach Berlin bringen.

                Die paradoxe Lage, den Widerstand gegen die Regierung mit staatlichen Beihilfen

zu finanzieren, findet HOFBAUER normal: „Diese Widerständigkeit unter Beweis zu

stellen und zu begründen ist Aufgabe der Veranstaltung“.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher

an die Frau Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

nachstehende

 

ANFRAGE:

 

1. Entspricht es den Tatsachen, daß die „Austrian Psycho Nights“ in Berlin mit Mitteln

    der Auslandskulturpolitik gefördert wurden? Wenn ja in welchem Umfang und in

    welcher Höhe?

 

2. Nach welchen Kriterien werden Mittel der Auslandskulturpolitik als Förderung

    ausgegeben?

 

3. Sind zuständige Beamte des BMAA bei Vorabentscheidungen bereits berechtigt

    Kriterien (Top - Namen wie Jelinek und Turrin) präselektiver Art festzulegen?

 

4. Sollte man nicht die Mittel der Auslandskulturpolitik doch dem BKA zuordnen um

    die Auslandskultur, sprich kulturelle Prozesse für Österreich im Ausland besser

    initiieren und optimieren zu können? Wenn Nein, warum nicht? Wenn Ja, in welcher

    Form?

 

5. Werden nicht hier die Grundsätze der „public diplomacy“ um einiges

    mißinterpretiert?

6. Im auslandskulturpolitischen Teil des Außenpolitischen Berichtes 1999 wird der

    Einsatz der 75 Mio. S zwar schön dokumentiert doch stellen sich vielfach Parallelen

    zu Tätigkeiten der Wirtschaftskammer Österreich oder Österreich Werbung sowie

    der Kunstsektion des BKA und der Frau BM Gehrer ein. Welche Ansätze sieht das

    Ressort BMAA hier die Prozesse zu optimieren?

 

7. Besteht eine Datenbank (in Analogie zum LIKUS) beim BMAA welche geförderte

    Projekte beinhaltet und auch diese dem BKA Kunstsektion übermittelt? Wenn nein,

    warum nicht?