2095/J XXI.GP
Eingelangt am:12.03.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Heinzl
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Erhaltung der Mariazellerbahn
Nach wie vor ist die Erhaltung der Mariazellerbahn über das Kalenderjahr 2001 hinaus
ungewiss. Ganz im Gegensatz dazu stehen einige Zitate:
Bei einer Veranstaltung im September 2000 in Kirchberg a. d. Pillach hat der damalige
Infrastrukturminister DI Schmid (FPÖ) vor Bürgermeistern, Gemeindevertretern und
zahlreich erschienener Bevölkerung ein Bekenntnis zum Erhalt der Mariazellerbahn
abgegeben. Er sagte wörtlich: „So lange ich Verkehrsminister bin, wird die Mariazellerbahn
nicht eingestellt."
Sie, seine Nachfolgerin, haben in der 75. Sitzung des Nationalrates in der
21. Gesetzgebungsperiode ein klares Bekenntnis zur Erhalt der Mariazellerbahn abgegeben.
Wir als Sozialdemokraten verstehen unter "Erhalt der Mariazellerbahn":
• Die Weiterführung des fahrplanmäßigen Betriebes
• Den Erhalt, den Ausbau und die Modernisierung der Infrastruktur
• Die Wiederaufnahme des Güterverkehrs
• Die langfristige Absicherung der Finanzierung der Infrastruktur durch einen
Mehrheitsanteil der ÖBB an der Infrastruktur der Mariazellerbahn
Diese einzige und einzigartige Schmalspurgebirgsbahn Mitteleuropas muss erhalten bleiben.
Dies stellte vehement auch Kardinal Dr. Franz König aus Anlass einer Marazellerbahn -
Jubiläumsveranstaltung fest.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an die
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Können Sie garantieren, dass der langfristige fahrplanmäßige Betrieb der
Mariazellerbahn gesichert ist?
2. Sind Sie bereit, 100 % der Infrastrukturkosten der Mariazellerbahn durch den Bund
bereitzustellen?
3. Können Sie den Erhalt, Ausbau und die Modernisierung der Infrastruktur der
Mariazellerbahn unter allen denkbaren rechtlichen Konstruktionen garantieren?
4. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um den Güterverkehr im Pillachtal wieder
von der Straße auf die Schiene zu verlagern?
5. In der Beantwortung der Anfrage 109/J der 21. Gesetzgebungsperiode haben Sie
ausgeführt, dass bei erfolgreicher Ausschreibung für den Erhalt der
Schieneninfrastruktur Bundesunterstützung gewährt wird. Können Sie diese Zusage
langfristig absichern?