2105/J XXI.GP

Eingelangt am: 12.03.2001

 

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport

 

betreffend KabinettsmitarbeiterInnen

 

Der Rechnungshof hat zuletzt in einem Sonderbericht über die Prüfung der

Ministerbüros (Zl.860.008/002 - Pr/8/00) die Intransparenz bei den Arbeitsverträgen

der KabinettsmitarbeiterInnen kritisiert. Vor allem die Praxis von Arbeitsleihverträgen

an den Bund, die zudem noch jeder Meldepflicht nach dem

Arbeitskräfteüberlassungsgesetz entzogen sind, wurde vom Rechnungshof und auch

in der Öffentlichkeit („Format 3/01: „Die Traumsaläre der Sekretäre“) kritisiert.

Entgegen den Empfehlungen des Rechnungshofes wurden die Arbeitsleihverträge in

den Kabinetten der neuen Bundesregierung noch ausgeweitet. Im Dezember 2000

waren knapp 50 KabinettsmitarbeiterInnen über Arbeitsleihverträge beschäftigt. Fast

die Hälfte wurde den Kabinetten vom ,,Bildungswerk der Industrie“ überlassen.

Auffällig ist dabei die Dichte der vom ,,Bildungswerk der Industrie“ überlassenen

KabinettsmitarbeiterInnen im Sozial - und im Infrastrukturministerium.

Während das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (bzw. die Ministerien für

Landesverteidigung und Äußeres, die überhaupt keine Arbeitsleihverträge

beanspruchten) sehr korrekt die Personalkosten aller KabinettsmitarbeiterInnen

aufschlüsselte, haben die meisten Ministerien und das Bundeskanzleramt den

tatsächlichen Personalaufwand für die Kabinette nicht bekanntgegeben, sondern nur

die Personalkosten für die beamteten MitarbeiterInnen ausgewiesen. Auch die

Fragen, von welchen Einrichtungen MitarbeiterInnen überlassen bzw. geliehen

wurden, sind unzureichend beantwortet worden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.)      Wie hoch ist der Personalaufwand (inkl. des als Sachaufwand für die

           überlassenen MitarbeiterInnen ausgewiesenen Personalaufwandes) für Ihre

           KabinettsmitarbeiterInnen?

           a) für das Jahr 2000

           b) für das Jahr 2001

           c) für das Jahr 2002 (Voranschlag)?

 

2.)      Ist in den unter Punkt 1.) genannten Summen auch der Aufwand für Zulagen,

           Prämien, Belohnungen oder Überstundenabgeltungen enthalten?

           2a) Wenn nein, wie hoch ist dieser Aufwand summarisch?

3.)      Ist in den unter Punkt 1.) genannten Summen auch die Umsatzsteuer für

           überlassene MitarbeiterInnen enthalten?

           3a) Wenn nein, wie hoch ist dieser Aufwand summarisch?

 

4.)      Gibt es in Ihrem Kabinett MitarbeiterInnen, die mehr als das Bruttogehalt eines

           Sektionsleiters/einer Sektionsleiterin erhalten?

           4a) Wenn ja, wie begründen Sie diesen Höherverdienst?

 

5.)      Wieviele MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts erhalten mehr als das Bruttogehalt

           eines Sektionsleiters/einer Sektionsleiterin?

 

6.)      Von welchen Institutionen kommen die Ihrem Kabinett überlassenen

           MitarbeiterInnen?

 

7.)      Beschäftigen Sie in Ihrem Kabinett auch MitarbeiterInnen, die vom

           Bildungswerk der Industrie überlassen wurden?

           7a) Wenn ja, wie viele?