2107/J XXI.GP
Eingelangt am: 12.03.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend KabinettsmitarbeiterInnen
Der Rechnungshof hat zuletzt in einem Sonderbericht über die Prüfung der
Ministerbüros (Zl.860.008/002 - Pr/8/00) die Intransparenz bei den Arbeitsverträgen
der KabinettsmitarbeiterInnen kritisiert. Vor allem die Praxis von Arbeitsleihverträgen
an den Bund, die zudem noch jeder Meldepflicht nach dem
Arbeitskräfteüberlassungsgesetz entzogen sind, wurde vom Rechnungshof und auch
in der Öffentlichkeit („Format 3/01: „Die Traumsaläre der Sekretäre“) kritisiert.
Entgegen den Empfehlungen des Rechnungshofes wurden die Arbeitsleihverträge in
den Kabinetten der neuen Bundesregierung noch ausgeweitet. Im Dezember 2000
waren knapp 50 KabinettsmitarbeiterInnen über Arbeitsleihverträge beschäftigt. Fast
die Hälfte wurde den Kabinetten vom ,,Bildungswerk der Industrie“ überlassen.
Auffällig ist dabei die Dichte der vom ,,Bildungswerk der Industrie“ überlassenen
KabinettsmitarbeiterInnen im Sozial - und im Infrastrukturministerium.
Während das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (bzw. die Ministerien für
Landesverteidigung und Äußeres, die überhaupt keine Arbeitsleihverträge
beanspruchten) sehr korrekt die Personalkosten all er KabinettsmitarbeiterInnen
aufschlüsselte, haben die meisten Ministerien und das Bundeskanzleramt den
tatsächlichen Personalaufwand für die Kabinette nicht bekanntgegeben, sondern nur
die Personalkosten für die beamteten MitarbeiterInnen ausgewiesen. Auch die
Fragen, von welchen Einrichtungen MitarbeiterInnen überlassen bzw. geliehen
wurden, sind unzureichend beantwortet worden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.) Wie hoch ist der Personalaufwand (inkl. des als Sachaufwand für die
überlassenen MitarbeiterInnen ausgewiesenen Personalaufwandes) für Ihre
KabinettsmitarbeiterInnen?
a) für das Jahr 2000
b) für das Jahr 2001
c) für das Jahr 2002 (Voranschlag)?
2.) Ist in den unter Punkt 1.) genannten Summen auch der Aufwand für Zulagen,
Prämien, Belohnungen oder Überstundenabgeltungen enthalten?
2a) Wenn nein, wie hoch ist dieser Aufwand summarisch?
3.) Ist in den unter Punkt 1.) genannten Summen auch die Umsatzsteuer für
überlassene MitarbeiterInnen enthalten?
3a) Wenn nein, wie hoch ist dieser Aufwand summarisch?
4.) Gibt es in Ihrem Kabinett MitarbeiterInnen, die mehr als das Bruttogehalt eines
Sektionsleiters/einer Sektionsleiterin erhalten?
4a) Wenn ja, wie begründen Sie diesen Höherverdienst?
5.) Wieviele MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts erhalten mehr als das Bruttogehalt
eines Sektionsleiters/einer Sektionsleiterin?