2108/AB XXI.GP

Eingelangt am: 14.05.2001

 

BUNDEMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kräuter, Genossinnen und Genossen haben am

14. März 2001 unter der Nr. 2117/3 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Verhandlungen des Bundesheeres mit steirischem Landesrat“ gerichtet. Diese

Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1 und 2:

 

Die Frage der Nutzung des Militärflugplatzes Graz/Thalerhof ist abhängig von der

Realisierung des Projektes „Beschaffung von Abfangjägern für das österreichische

Bundesheer“. Selbstverständlich werden in die Entscheidungsfindung auch soziale,

ökologische und wirtschaftliche Aspekte einfließen.

 

Zu 3:

 

Nein.

 

Zu 4:

 

Richtig ist, dass das Bundesministerium für Landesverteidigung hinsichtlich aller

militärischen Flugplätze mit dem Land Steiermark ständig in Kontakt steht und dabei auch

immer wieder Fragen einer allfälligen verstärkten zivilen Nutzung besprochen werden. Im

Übrigen verweise ich auf meine obigen Ausführungen.

 

Zu 5:

 

Die Frage der allfälligen Errichtung eines Gewerbeparks bildet keinen Gegenstand der

Vollziehung meines Ressorts.