2108/AB XXI.GP
Eingelangt am: 14.05.2001
BUNDEMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kräuter, Genossinnen und Genossen haben am
14. März 2001 unter der Nr. 2117/3 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Verhandlungen des Bundesheeres mit steirischem Landesrat“ gerichtet. Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 2:
Die Frage der Nutzung des Militärflugplatzes Graz/Thalerhof ist abhängig von der
Realisierung des Projektes „Beschaffung von Abfangjägern für das österreichische
Bundesheer“. Selbstverständlich werden in die Entscheidungsfindung auch soziale,
ökologische und wirtschaftliche Aspekte einfließen.
Zu 3:
Nein.
Zu 4:
Richtig ist, dass das Bundesministerium für Landesverteidigung hinsichtlich aller
militärischen Flugplätze mit dem Land Steiermark ständig in Kontakt steht und dabei auch
immer wieder Fragen einer allfälligen verstärkten zivilen Nutzung besprochen werden. Im
Übrigen verweise ich auf meine obigen Ausführungen.
Zu 5:
Die Frage der allfälligen Errichtung eines Gewerbeparks bildet keinen Gegenstand der
Vollziehung meines Ressorts.