2113/J XXI.GP

Eingelangt am: 12.03.2001

 

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Einstiegs -, Umstiegs - und Ausstiegshilfen für mobilitätsbehinderte Menschen an

Bahnhöfen

 

 

Derzeit sind in Österreich an 87 Bahnhöfen insgesamt 94 Rollstuhlhebelifte bereitgestellt. Der

Bedarf ist jedoch viel größer. Da z.B.: in OÖ. der Bedarf bei weitem noch nicht abgedeckt ist,

braucht OÖ. noch weitere Rollstuhlhebelifte. Nach Auskunft der ÖBB Linz sind aber keine

mehr auf Lager, weil der Bund kein neues Kontingent zur Verfügung stellt. Da es sich bei

diesen Rollstuhlhebeliften meines Erachtens um Leistungen im Rahmen der Infrastruktur

handelt, ist die Finanzierung weiterer Hebelifte Sache Ihres Ministeriums.

Auf den Hauptstrecken Wien - Bregenz, bzw. Wien - Graz - Villach - Salzburg sind nur

wenige Bahnhöfe mit Rollstuhlhebeliften ausgestattet. Bei den anderen Bahnhöfen ist die

Ausstattung mit diesen Ein - bzw. Ausstiegshilfen noch viel geringer.

 

Seit 1. Juli 2000 sind (zumindest in OÖ.) auf unbesetzten Bahnhöfen, bzw. auf Bahnhöfen

ohne Gepäckpersonal die Zugführer angewiesen die Dienstleistung der Hebeliftbedienung

durchzuführen, um ein Ein - bzw. Aussteigen speziell für RollstuhlfahrerInnen zu

gewährleisten.

Auf den Hauptstrecken Wien - Salzburg - Bregenz wird, wenn das Gepäckpersonal nicht im

Dienst ist, also frei hat, die Ein - bzw. Ausstiegshilfe - speziell in und von IC, EC, ICE Zügen

von Reinigungskräften (in der Regel von Frauen!) durchgeführt.

 

Blinde und sehbehinderte Menschen, die einen Abfahrts - Umsteig - oder Ankunfts -

bahnhof nicht kennen, weil es entweder ihre Behinderung nicht zuläßt oder ihnen

der Bahnhof nicht vertraut ist, konnten bisher die Dienstleistung der ÖBB (in der

Regel das Gepäckpersonal) anfordern. Diese Mitarbeiter begleiteten blinde und

sehbehinderte Menschen auf Wunsch schon vom Kartenschalter des Abfahrts -

bahnhofes in den Zug, zum Umsteigen wurde das Angebot vom Gepäckpersonal des

Umsteigbahnhofes übernommen und am Ankunftsbahnhof erfolgte die weitere

Dienstleistung zumindest bis in die Kassenhalle oder zum Bahnhofsein - bzw.

- ausgang.

RollstuhlfahrerInnen in handbetriebenen Rollstühlen wurde auf Anfrage dieses

Dienstleistungsangebot im selben Umfang bereitgestellt.

Alle anderen mobilitätsbehinderten Menschen wurde, zwar in einem geringeren

Umfang, dieses Dienstleistungsangebot ebenfalls zur Verfügung gestellt.

 

Durch die Auflösung der Gepäckabteilungen und damit auch die Versetzung der

Mitarbeiter aus diesem Bereich ist dieses (für die angeführter Personengruppen

unbedingt erforderlich) bewährte Dienstleistungsangebot automatisch nicht mehr

gegeben, da die ÖBB kein Personal dafür bereitstellt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Gibt es, außer den bereits 94 ausgelieferten Rollstuhlhebeliften noch weitere in

         Österreich?

         Wenn ja: Wieviel Rollstuhlhebelifte sind wo noch auf Lager und wie sind diese für die

         einzelnen Bahnhöfe anzufordern, bzw. wann werden sie ausgeliefert?

         Wenn nein: Wurden bei Einführung dieser Einstiegshilfen exakt nur

         94 Stück angeschafft?

         1.1. Bis wann werden weitere Einstiegshilfen angeschafft?

         1.2 Wie hoch ist die Anzahl der „neu“ angeschafften Rollstuhlhebelifte?

 

2.      Wird ab 1.1.2001 an allen Bahnhöfen auf der Hauptstrecke der West - bzw. Südbahn mit

         zumindest einem festen Bahnsteig zumindest einer dieser Hebelifte bereitgestellt?

         Wenn ja: bis wann wird diese längst überfällige Notwendigkeit abgeschlossen sein?

         Wenn nein: warum nicht?

 

3.      Sind Sie auch bereit an allen anderen Bahnhöfen mit zumindest einem festen Bahnsteig

         einen Hebelift bereitzustellen?

         Wenn ja: bis wann wird auch diese längst fällige Notwendigkeit abgeschlossen sein?

         Wenn nein: warum nicht?

 

4.      Werden Sie dem Personenverkehr ein Angebot machen, damit in allen Bahnhöfen

         Österreichs (wie z.B.: in OÖ.) die Zugführer angewiesen werden, die Dienstleistung der

         Ein - bzw. Ausstiegshilfe mit Hebeliften durchzuführen, wenn der Bahnhof entweder

         unbesetzt ist oder keine anderen Mitarbeiter der ÖBB in dieser Zeit zur Verfügung

         stehen?

         Wenn ja: wie lautet dieses?

         Wenn nein: warum ist für Sie z.B.: die ÖO. - Lösung nicht tragbar?

 

5.      Finden Sie es richtig, daß an Bahnhöfen, die noch über Gepäckpersonal verfügen, zu

         Zeiten, wo das Gepäckpersonal nicht im Dienst ist, Reinigungskräfte (meist Frauen!) die

         körperlich anstrengende Tätigkeit der Herbeischaffung des Hebeliftes und des Ein -,

         Umsteige - und Aussteigvor - ganges von RollstuhlfahrerInnen übernehmen müssen?

         Wenn ja: warum?

         Wenn nein: Welches Angebot werden Sie diesbezüglich dem Personenverkehr machen,

         damit diese Tätigkeit nicht mehr von den Frauen, sondern z.B.: vom Verschubpersonal

         etc. übernommen wird?

 

6.      Welches Angebot werden Sie dem Personenverkehr machen, damit die Dienst -

         leistungen für blinde und sehbehinderte Menschen, für Menschen in handbetriebenen

         Rollstühlen und für betagte Menschen wieder in vollem Umfang bereitgestellt wird?