2113/J XXI.GP
Eingelangt am: 12.03.2001
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Einstiegs -, Umstiegs - und Ausstiegshilfen für mobilitätsbehinderte Menschen an
Bahnhöfen
Derzeit sind in Österreich an 87 Bahnhöfen insgesamt 94 Rollstuhlhebelifte bereitgestellt. Der
Bedarf ist jedoch viel größer. Da z.B.: in OÖ. der Bedarf bei weitem noch nicht abgedeckt ist,
braucht OÖ. noch weitere Rollstuhlhebelifte. Nach Auskunft der ÖBB Linz sind aber keine
mehr auf Lager, weil der Bund kein neues Kontingent zur Verfügung stellt. Da es sich bei
diesen Rollstuhlhebeliften meines Erachtens um Leistungen im Rahmen der Infrastruktur
handelt, ist die Finanzierung weiterer Hebelifte Sache Ihres Ministeriums.
Auf den Hauptstrecken Wien - Bregenz, bzw. Wien - Graz - Villach - Salzburg sind nur
wenige Bahnhöfe mit Rollstuhlhebeliften ausgestattet. Bei den anderen Bahnhöfen ist die
Ausstattung mit diesen Ein - bzw. Ausstiegshilfen noch viel geringer.
Seit 1. Juli 2000 sind (zumindest in OÖ.) auf unbesetzten Bahnhöfen, bzw. auf Bahnhöfen
ohne Gepäckpersonal die Zugführer angewiesen die Dienstleistung der Hebeliftbedienung
durchzuführen, um ein Ein - bzw. Aussteigen speziell für RollstuhlfahrerInnen zu
gewährleisten.
Auf den Hauptstrecken Wien - Salzburg - Bregenz wird, wenn das Gepäckpersonal nicht im
Dienst ist, also frei hat, die Ein - bzw. Ausstiegshilfe - speziell in und von IC, EC, ICE Zügen
von Reinigungskräften (in der Regel von Frauen!) durchgeführt.
Blinde und sehbehinderte Menschen, die einen Abfahrts - Umsteig - oder Ankunfts -
bahnhof nicht kennen, weil es entweder ihre Behinderung nicht zuläßt oder ihnen
der Bahnhof nicht vertraut ist, konnten bisher die Dienstleistung der ÖBB (in der
Regel das Gepäckpersonal) anfordern. Diese Mitarbeiter begleiteten blinde und
sehbehinderte Menschen auf Wunsch schon vom Kartenschalter des Abfahrts -
bahnhofes in den Zug, zum Umsteigen wurde das Angebot vom Gepäckpersonal des
Umsteigbahnhofes übernommen und am Ankunftsbahnhof erfolgte die weitere
Dienstleistung zumindest bis in die Kassenhalle oder zum Bahnhofsein - bzw.
- ausgang.
RollstuhlfahrerInnen in handbetriebenen Rollstühlen wurde auf Anfrage dieses
Dienstleistungsangebot im selben Umfang bereitgestellt.
Alle anderen mobilitätsbehinderten Menschen wurde, zwar in einem geringeren
Umfang, dieses Dienstleistungsangebot ebenfalls zur Verfügung gestellt.
Durch die Auflösung der Gepäckabteilungen und damit auch die Versetzung der
Mitarbeiter aus diesem Bereich ist dieses
(für die angeführter Personengruppen
unbedingt erforderlich) bewährte Dienstleistungsangebot automatisch nicht mehr
gegeben, da die ÖBB kein Personal dafür bereitstellt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Gibt es, außer den bereits 94 ausgelieferten Rollstuhlhebeliften noch weitere in
Österreich?
Wenn ja: Wieviel Rollstuhlhebelifte sind wo noch auf Lager und wie sind diese für die
einzelnen Bahnhöfe anzufordern, bzw. wann werden sie ausgeliefert?
Wenn nein: Wurden bei Einführung dieser Einstiegshilfen exakt nur
94 Stück angeschafft?
1.1. Bis wann werden weitere Einstiegshilfen angeschafft?
1.2 Wie hoch ist die Anzahl der „neu“ angeschafften Rollstuhlhebelifte?
2. Wird ab 1.1.2001 an allen Bahnhöfen auf der Hauptstrecke der West - bzw. Südbahn mit
zumindest einem festen Bahnsteig zumindest einer dieser Hebelifte bereitgestellt?
Wenn ja: bis wann wird diese längst überfällige Notwendigkeit abgeschlossen sein?
Wenn nein: warum nicht?
3. Sind Sie auch bereit an allen anderen Bahnhöfen mit zumindest einem festen Bahnsteig
einen Hebelift bereitzustellen?
Wenn ja: bis wann wird auch diese längst fällige Notwendigkeit abgeschlossen sein?
Wenn nein: warum nicht?
4. Werden Sie dem Personenverkehr ein Angebot machen, damit in allen Bahnhöfen
Österreichs (wie z.B.: in OÖ.) die Zugführer angewiesen werden, die Dienstleistung der
Ein - bzw. Ausstiegshilfe mit Hebeliften durchzuführen, wenn der Bahnhof entweder
unbesetzt ist oder keine anderen Mitarbeiter der ÖBB in dieser Zeit zur Verfügung
stehen?
Wenn ja: wie lautet dieses?
Wenn nein: warum ist für Sie z.B.: die ÖO. - Lösung nicht tragbar?
5. Finden Sie es richtig, daß an Bahnhöfen, die noch über Gepäckpersonal verfügen, zu
Zeiten, wo das Gepäckpersonal nicht im Dienst ist, Reinigungskräfte (meist Frauen!) die
körperlich anstrengende Tätigkeit der Herbeischaffung des Hebeliftes und des Ein -,
Umsteige - und Aussteigvor - ganges von RollstuhlfahrerInnen übernehmen müssen?
Wenn ja: warum?
Wenn nein: Welches Angebot werden Sie diesbezüglich dem Personenverkehr machen,
damit diese Tätigkeit nicht mehr von den Frauen, sondern z.B.: vom Verschubpersonal
etc. übernommen wird?
6. Welches Angebot werden Sie dem Personenverkehr machen, damit die Dienst -
leistungen für blinde und sehbehinderte Menschen, für Menschen in handbetriebenen
Rollstühlen und für betagte Menschen wieder in vollem Umfang bereitgestellt wird?