2124/J XXI.GP

Eingelangt am: 15.03.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend Arbeitsleihverträge in den Ministerien

 

Trotz eindeutiger Kritik des Rechnungshofes haben unter der neuen blau - schwarzen

Regierung Arbeitsleihverträge in den Ministerien stark zugenommen. Knapp 50 der

Mitarbeiterinnen in den Kabinetten sind inzwischen über Arbeitsleihe beschäftigt.

Das „Bildungswerk der Industrie", eine Einrichtung der Industriellenvereinigung,

stellt den Hauptanteil und betrachtet die Arbeitsleihen offensichtlich als Instrument

des politischen Lobbyismus direkt an den Schaltstellen der politischen Macht.

Ausgerechnet im Sozialministerium manifestiert sich dieser Lobbyismus der

Industriellenvereinigung am deutlichsten.

Dies ist nicht nur eine politisch, sondern auch arbeitsrechtlich völlig unerwünschte

Entwicklung. Darüber hinaus sind einige Details dieser Arbeitsleihe nicht nur

arbeitsrechtlich äußerst bedenklich, sondern lassen auch die Frage aufkommen, ob

den Kriterien der sorgfältigen Verwendung der Mittel entsprochen wird.

Obwohl die Bestimmungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes gemäß den in §

2 aufgelisteten Ausnahmebestimmungen nicht für Überlassungen von oder an den

Bund relevant ist, müssen doch wohl auch solche Überlassungen und deren

Arbeitsverträge den österreichischen Rechtsnormen in vollem Umfang entsprechen.

Da dies nicht eindeutig gewährleistet scheint, stellen die unterfertigten

Abgeordneten daher folgende

 

                                                              

ANFRAGE:

 

 

1)   Muss ein Arbeitsvertrag, welcher eine Überlassungsmöglichkeit oder - absicht

      beinhaltet, diesen Umstand beinhalten?

 

2)   Sind Arbeitsverträge rechtlich zulässig, die zwar nur im Hinblick auf eine

      Verleihung oder Überlassung eingegangen werden, diesen Umstand jedoch

       nicht festhalten?

 

3)   Gibt es bei Ihren Mitarbeiterinnen Fälle, in denen Verträge existieren, wie in

      den Fragen eins und zwei angesprochen?

4)   Sind Ihnen die Verträge, die zwischen den bei Ihnen tätigen verliehenen oder

      überlassenen MitarbeiterInnen und deren Verleiher - bzw. Überlasserfirmen

      abgeschlossen wurden, bekannt?

 

5)   Seit wann sind Ihnen diese Verträge bekannt?

 

6)   Wie beurteilen sie diese Verträge in Hinblick auf Überlassungsmöglichkeiten?

 

7)   Gibt es in Ihrem Bereich Fälle von Überlassungen, wo die überlassene

      Person beim Überlasser nie beschäftigt war, sondern ein Vertrag nur

      zustande kam, um die ArbeitnehmerInnen dem Ministerium zu überlassen?

 

8)   Sind Ihnen die letzten Arbeitgeber vor der Beschäftigung beim Überlasser

       bekannt?

 

9)   Sind Ihnen die Konditionen, zu denen die überlassenen Personen vorher

      gearbeitet haben, bekannt?

 

10) Können Sie ausschließen, dass es in Relation zu dem vorherigen Einkommen

       zu einer unverhältnismäßigen Steigerung des Gehalts kam?

 

11) Wann wurden seitens Ihres Ministeriums Arbeitsüberlassungsverträge mit

      dem Bildungswerk der Industrie abgeschlossen?

 

12) Welchen Schriftverkehr gab es in diesem Zusammenhang mit dem

       Bildungswerk beziehungsweise der Industriellenvereinigung und wie lautet

       dieser?

 

13) Gibt es Vereinbarungen zwischen der Industriellenvereinigung bzw. deren

       Bildungswerk und Ihrem Ministerium, in welchen Grundsätze und

       Rahmenbedingungen der Überlassung geregelt werden.

       13a) Wenn ja, wie lauten sie?

 

14) Können Sie sicherstellen, dass alle Verträge und Vorverträge, welche mit

       Ihren Mitarbeiterinnen abgeschlossen wurden vollinhaltlich den geltenden

       gesetzlichen Bestimmungen entsprechen?

 

15) Ist Ihnen bekannt, wie hoch der Beschäftigtenstand des Bildungswerkes der

       Industrie derzeit ist, und wie er sich in den letzten Jahren entwickelt hat?

 

16) Halten Sie es für möglich und normal, dass ein Betrieb wie das Bildungswerk

      der Industrie, welches in den letzten Jahren einen Beschäftigtenstand von nur

      12 MitarbeiterInnen hatte, eine über ihren normalem Beschäftigtenstand

      hinausgehende MitarbeiterInnenzahl verleiht?

 

17) Handelt es sich bei der steigenden Anzahl von Überlassungen um

      Umgehungen, weil auf „normalen“ Weg die Einstellung dieser Personen nicht

      möglich wäre, oder gibt es andere Gründe vor die gewählte Vorgangsweise?

18) Wie passt die steigende Zahl der überlassenen Mitarbeiterinnen mit dem

       Vorsatz der Regierung zusammen, im Öffentlichen Bereich Personal

       einzusparen?

 

19) Können Sie sicherstellen, dass durch diese Vorgangsweise kein

       Amtsmissbrauch stattfindet?

 

20) Können Sie sicherstellen, dass durch diese Vorgangsweise dem Grundsatz

       der gleichen Entlohnung für gleichwertige Arbeit nicht widersprochen wird?