2125/J XXI.GP
Eingelangt am: 15.03.2001
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Arbeitsleihverträge in den Ministerien
Trotz eindeutiger Kritik des Rechnungshofes haben unter der neuen blau - schwarzen
Regierung Arbeitsleihverträge in den Ministerien stark zugenommen. Knapp 50 der
Mitarbeiterinnen in den Kabinetten sind inzwischen über Arbeitsleihe beschäftigt.
Das „Bildungswerk der Industrie“, eine Einrichtung der Industriellenvereinigung,
stellt den Hauptanteil und betrachtet die Arbeitsleihen offensichtlich als Instrument
des politischen Lobbyismus direkt an den Schaltstellen der politischen Macht.
Ausgerechnet im Sozialministerium manifestiert sich dieser Lobbyismus der
Industriellenvereinigung am deutlichsten.
Dies ist nicht nur eine politisch, sondern auch arbeitsrechtlich völlig unerwünschte
Entwicklung. Darüber hinaus sind einige Details dieser Arbeitsleihe nicht nur
arbeitsrechtlich äußerst bedenklich, sondern lassen auch die Frage aufkommen, ob
den Kriterien der sorgfältigen Verwendung der Mittel entsprochen wird.
Obwohl die Bestimmungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes gemäß den in §
2 aufgelisteten Ausnahmebestimmungen nicht für Überlassungen von oder an den
Bund relevant ist, müssen doch wohl auch solche Überlassungen und deren
Arbeitsverträge den österreichischen Rechtsnormen in vollem Umfang entsprechen.
Da dies nicht eindeutig gewährleistet scheint, stellen die unterfertigten
Abgeordneten daher folgende
ANFRAGE:
1) Muss ein Arbeitsvertrag, welcher eine Überlassungsmöglichkeit oder - absicht
beinhaltet, diesen Umstand beinhalten?
2) Sind Arbeitsverträge rechtlich zulässig, die zwar nur im Hinblick auf eine
Verleihung oder Überlassung eingegangen werden, diesen Umstand jedoch
nicht festhalten?
3) Gibt es bei Ihren Mitarbeiterinnen Fälle, in denen Verträge existieren, wie in
den Fragen eins und zwei
angesprochen?
4) Sind Ihnen die Verträge, die zwischen den bei Ihnen tätigen verliehenen oder
überlassenen Mitarbeiterinnen und deren Verleiher - bzw. Überlasserfirmen
abgeschlossen wurden, bekannt?
5) Seit wann sind Ihnen diese Verträge bekannt?
6) Wie beurteilen sie diese Verträge in Hinblick auf Überlassungsmöglichkeiten?
7) Gibt es in Ihrem Bereich Fälle von Überlassungen, wo die überlassene
Person beim Überlasser nie beschäftigt war, sondern ein Vertrag nur
zustande kam, um die ArbeitnehmerInnen dem Ministerium zu überlassen?
8) Sind Ihnen die letzten Arbeitgeber vor der Beschäftigung beim Überlasser
bekannt?
9) Sind Ihnen die Konditionen, zu denen die überlassenen Personen vorher
gearbeitet haben, bekannt?
10) Können Sie ausschließen, dass es in Relation zu dem vorherigen Einkommen
zu einer unverhältnismäßigen Steigerung des Gehalts kam?
11) Wann wurden seitens Ihres Ministeriums Arbeitsüberlassungsverträge mit
dem Bildungswerk der Industrie abgeschlossen?
12) Welchen Schriftverkehr gab es in diesem Zusammenhang mit dem
Bildungswerk beziehungsweise der Industriellenvereinigung und wie lautet
dieser?
13) Gibt es Vereinbarungen zwischen der Industriellenvereinigung bzw. deren
Bildungswerk und Ihrem Ministerium, in welchen Grundsätze und
Rahmenbedingungen der Überlassung geregelt werden.
13a) Wenn ja, wie lauten sie?
14) Können Sie sicherstellen, dass alle Verträge und Vorverträge, welche mit
Ihren Mitarbeiterinnen abgeschlossen wurden vollinhaltlich den geltenden
gesetzlichen Bestimmungen entsprechen?
15) Ist Ihnen bekannt, wie hoch der Beschäftigtenstand des Bildungswerkes der
Industrie derzeit ist, und wie er sich in den letzten Jahren entwickelt hat?
16) Halten Sie es für möglich und normal, dass ein Betrieb wie das Bildungswerk
der Industrie, welches in den letzten Jahren einen Beschäftigtenstand von nur
12 MitarbeiterInnen hatte, eine über ihren normalem Beschäftigtenstand
hinausgehende MitarbeiterInnenzahl verleiht?
17) Handelt es sich bei der steigenden Anzahl von Überlassungen um
Umgehungen, weil auf „normalen“ Weg die Einstellung dieser Personen nicht
möglich
wäre, oder gibt es andere Gründe vor die gewählte Vorgangsweise?
18) Wie passt die steigende Zahl der überlassenen Mitarbeiterinnen mit dem
Vorsatz der Regierung zusammen, im Öffentlichen Bereich Personal
einzusparen?
19) Können Sie sicherstellen, dass durch diese Vorgangsweise kein
Amtsmissbrauch stattfindet?
20) Können Sie sicherstellen, dass durch diese Vorgangsweise dem Grundsatz
der gleichen Entlohnung für gleichwertige Arbeit nicht widersprochen wird?