2130/J XXI.GP

Eingelangt am: 16.3.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Kostelka

und Genossen

an den Bundeskanzler

betreffend Fakten zum Begutachtungsverfahren

 

Die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion macht seit Bildung der neuen Bundesregierung

darauf aufmerksam, dass die FP/VP - Bundesregierung immer häufiger das

Begutachtungsverfahren für Regierungsvorlagen unterläuft oder durch Setzung von kürzesten

Fristen es den begutachtenden Stellen unmöglich macht, seriöse Äußerungen zu den

Gesetzentwürfen zu formulieren.

 

Mit dieser Vorgangsweise wird nicht nur eine bisher gut funktionierende staatliche Praxis

vernichtet, sondern auch das gesetzlich gewissen Einrichtungen eingeräumte Recht auf

Mitwirkung verletzt und die Qualität der Gesetzgebung insgesamt herabgesetzt. Dies

wiederum zum Schaden aller Rechtsunterworfenen.

 

Die Opposition erhält auch immer mehr Briefe und Beschwerden von betroffenen

Einrichtungen (siehe z.B. das Schreiben des Österreichischen Seniorenrats, unterfertigt durch

die beiden Präsidenten Stefan Knafl und Karl Blecha, Beilage). Es ist daher unbedingt

notwendig, Transparenz über die bisherige Praxis der Handhabung des

Begutachtungsverfahrens durch die FP/VP - Bundesregierung zu erhalten, um die notwendigen

oppositionellen und sonstigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des

Begutachtungsverfahrens zu setzen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an das oben genannte Mitglied der

Bundesregierung nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. Wieviele Regierungsvorlagen wurden von Ihrem Ressort seit 4. Februar 2000

    vorbereitet?

 

2. Welchen Titel haben diese jeweils?

3. Wann wurden diese jeweils zur Begutachtung ausgeschickt?

 

4. An welche Stellen wurden sie jeweils zur Begutachtung versandt?

 

5. Welche Frist wurde jeweils gesetzt?

 

6. Wie lange war daher jeweils die Nettozeit (minus Postlauf) für die Erarbeitung der

    Stellungnahme für die begutachtenden Stellen?

 

7. Welche Stellen, die den Entwurf zur Begutachtung übermittelt bekommen haben haben

    eine Stellungnahme abgegeben?

 

8. Welche Gesetzentwürfe wurden nicht in Begutachtung geschickt?

 

9. Wie lautet die Begründung dafür im Einzelfall?

 

10. Wurden dadurch gesetzliche Rechte von begutachtenden Stellen verletzt?

 

11. Wenn ja, welche Rechte welcher begutachtenden Stelle wurden im Einzelfall durch die

      Nichtbegutachtung verletzt?

 

12. Wie begründen Sie dies im Einzelfall?

 

13. Wann sind die Gesetzentwurfe im Ministerrat jeweils beschlossen worden?

 

14. Wann sind diese Regierungsvorlagen jeweils im Nationalrat in der vollen Auflage

      eingelangt?

 

15. Wann wurden diese jeweils im Bundesgesetzblatt veröffentlicht?

 

16. Wie beurteilen Sie die Bedeutung des Begutachtungsverfahrens generell?

 

17. Wie stehen Sie zu einem öffentlichen Begutachtungsverfahren, wo jede Bürgerin und

      jeder Bürger das Recht erhält, innerhalb einer Zeit von z. B. 8 Wochen zu jedem

      Gesetzentwurf Stellung nehmen zu können?

18. Sollte Ihrer Meinung nach ein öffentliches Begutachtungsrecht nicht

      selbstverständlicher Bestandteil im Rahmen der Gesetzgebung mittels ,,e - legislation"

      sein?

 

19. Wieviele Verordnungen wurden von Ihrem Ressort seit 4. Februar 2000 vorbereitet?

 

20. Welchen Titel haben diese jeweils?

 

21. Wann wurden diese jeweils zur Begutachtung ausgeschickt?

 

22. An welche Stellen wurden sie jeweils zur Begutachtung versandt?

 

23. Welche Frist wurde jeweils gesetzt?

 

24. Wie lange war daher jeweils die Nettozeit (minus Postlauf) fur die Erarbeitung der

      Stellungnahme für die begutachtenden Stellen?

 

25. Welche Stellen, die den Entwurf zur Begutachtung übermittelt bekommen haben, haben

      eine Stellungnahme abgegeben?

 

26. Welche Verordnungsentwürfe wurden nicht in Begutachtung geschickt?

 

27. Wie lautet die Begründung dafür im Einzelfall?

 

28. Wurden dadurch gesetzliche Rechte von begutachtenden Stellen verletzt?

 

29. Wenn ja, welche Rechte welcher begutachtenden Stelle wurden im Einzelfall durch die

      Nichtbegutachtung verletzt?

 

30. Wie begründen Sie dies im Einzelfall?

Anlage

 

 

Aufgrund einiger Geschehnisse in letzter Zeit sieht sich das Präsidium des

Österreichischen Seniorenrates veranlaßt, in Erinnerung zu bringen, daß der

Österreichische Seniorenrat aufgrund einer Novelle zum Bundes - Seniorengesetz in

Angelegenheiten, welche die Interessen der österreichischen Senioren berühren

können, den gesetzlichen Interessenvertretungen der Dienstnehmer, der

Wirtschaftstreibenden und der Landwirte gleichgestellt wurde.

 

Bedauerlicherweise haben einige öffentliche Stellen diese Regelung, die seit April

2000 in Geltung ist, in der jüngeren Vergangenheit nicht berücksichtigt und

schlossen daher bereits mehrmals den Österreichischen Seniorenrat von der

Teilnahme an Gesprächsrunden, Verhandlungen und auch Gesetzesbegutachtungen

zu Themen aus, die sehr wohl auch ältere Menschen betrafen.

 

Als Präsidenten des Österreichischen Seniorenrates ersuchen wir daher eindringlich,

daß Sie, sehr geehrter Herr Klubobmann sich in Ihrer Fraktion für die konsequente

Umsetzung der genannten Regelung einsetzen und mithelfen, daß die gesetzlich

anerkannte Interessenvertretung von 2 Millionen Seniorinnen und Senioren in

Österreich jenes Mitspracherecht erhält, das ihr zusteht.