2132/J XXI.GP
Eingelangt am: 16.3.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Kostelka
und Genossen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Fakten zum Begutachtungsverfahren
Die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion macht seit Bildung der neuen Bundesregierung
darauf aufmerksam, dass die FP/VP - Bundesregierung immer häufiger das
Begutachtungsverfahren für Regierungsvorlagen unterläuft oder durch Setzung von kürzesten
Fristen es den begutachtenden Stellen unmöglich macht, seriöse Äußerungen zu den
Gesetzentwürfen zu formulieren.
Mit dieser Vorgangsweise wird nicht nur eine bisher gut funktionierende staatliche Praxis
vernichtet, sondern auch das gesetzlich gewissen Einrichtungen eingeräumte Recht auf
Mitwirkung verletzt und die Qualität der Gesetzgebung insgesamt herabgesetzt. Dies
wiederum zum Schaden aller Rechtsunterworfenen.
Die Opposition erhält auch immer mehr Briefe und Beschwerden von betroffenen
Einrichtungen (siehe z. B. das Schreiben des Österreichischen Seniorenrats, unterfertigt durch
die beiden Präsidenten Stefan Knafl und Karl Blecha, Beilage). Es ist daher unbedingt
notwendig, Transparenz über die bisherige Praxis der Handhabung des
Begutachtungsverfahrens durch die FP/VP - Bundesregierung zu erhalten, um die notwendigen
oppositionellen und sonstigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des
Begutachtungsverfahrens zu setzen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an das oben genannte Mitglied der
Bundesregierung nachstehende
Anfrage:
1. Wieviele Regierungsvorlagen wurden von Ihrem Ressort seit 4. Februar 2000
vorbereitet?
2. Welchen Titel haben diese jeweils?
3. Wann wurden diese jeweils zur Begutachtung ausgeschickt?
4. An welche Stellen wurden sie jeweils zur Begutachtung versandt?
5. Welche Frist wurde jeweils gesetzt?
6. Wie lange war daher jeweils die Nettozeit (minus Postlauf) für die Erarbeitung der
Stellungnahme für die begutachtenden Stellen?
7. Welche Stellen, die den Entwurf zur Begutachtung übermittelt bekommen haben, haben
eine Stellungnahme abgegeben?
8. Welche Gesetzentwurfe wurden nicht in Begutachtung geschickt?
9. Wie lautet die Begründung dafür im Einzelfall?
10. Wurden dadurch gesetzliche Rechte von begutachtenden Stellen verletzt?
11. Wenn ja, welche Rechte welcher begutachtenden Stelle wurden im Einzelfall durch die
Nichtbegutachtung verletzt?
12. Wie begründen Sie dies im Einzelfall?
13. Wann sind die Gesetzentwürfe im Ministerrat jeweils beschlossen worden?
14. Wann sind diese Regierungsvorlagen jeweils im Nationalrat in der vollen Auflage
eingelangt?
15. Wann wurden diese jeweils im Bundesgesetzblatt veröffentlicht?
16. Wie beurteilen Sie die Bedeutung des Begutachtungsverfahrens generell?
17. Wie stehen Sie zu einem öffentlichen Begutachtungsverfahren, wo jede Bürgerin und
jeder Bürger das Recht erhält, innerhalb einer Zeit von z. B. 8 Wochen zu jedem
Gesetzentwurf
Stellung nehmen zu können?
18. Sollte Ihrer Meinung nach ein öffentliches Begutachtungsrecht nicht
selbstverständlicher Bestandteil im Rahmen der Gesetzgebung mittels ,,e - legislation“
sein?
19. Wieviele Verordnungen wurden von Ihrem Ressort seit 4. Februar 2000 vorbereitet?
20. Welchen Titel haben diese jeweils?
21. Wann wurden diese jeweils zur Begutachtung ausgeschickt?
22. An welche Stellen wurden sie jeweils zur Begutachtung versandt?
23. Welche Frist wurde jeweils gesetzt?
24. Wie lange war daher jeweils die Nettozeit (minus Postlauf) für die Erarbeitung der
Stellungnahme für die begutachtenden Stellen?
25. Welche Stellen, die den Entwurf zur Begutachtung übermittelt bekommen haben, haben
eine Stellungnahme abgegeben?
26. Welche Verordnungsentwürfe wurden nicht in Begutachtung geschickt?
27. Wie lautet die Begründung dafür im Einzelfall?
28. Wurden dadurch gesetzliche Rechte von begutachtenden Stellen verletzt?
29. Wenn ja, welche Rechte welcher begutachtenden Stelle wurden im Einzelfall durch die
Nichtbegutachtung verletzt?
30. Wie begründen Sie dies im Einzelfall?
ANLAGE
Aufgrund einiger Geschehnisse in letzter Zeit sieht sich das Präsidium des
Österreichischen Seniorenrates veranlaßt, in Erinnerung zu bringen, daß der
Österreichische Seniorenrat aufgrund einer Novelle zum Bundes - Seniorengesetz in
Angelegenheiten, welche die Interessen der österreichischen Senioren berühren
können, den gesetzlichen Interessenvertretungen der Dienstnehmer, der
Wirtschaftstreibenden und der Landwirte gleichgestellt wurde.
Bedauerlicherweise haben einige öffentliche Stellen diese Regelung, die seit April
2000 in Geltung ist, in der jüngeren Vergangenheit nicht berücksichtigt und
schlossen daher bereits mehrmals den Österreichischen Seniorenrat von der
Teilnahme an Gesprächsrunden, Verhandlungen und auch Gesetzesbegutachtungen
zu Themen aus, die sehr wohl auch ältere Menschen betrafen.
Als Präsidenten des Österreichischen Seniorenrates ersuchen wir daher eindringlich,
daß Sie, sehr geehrter Herr Klubobmann sich in Ihrer Fraktion für die konsequente
Umsetzung der genannten Regelung einsetzen und mithelfen, daß die gesetzlich
anerkannte Interessenvertretung von 2 Millionen Seniorinnen und Senioren in
Österreich jenes Mitspracherecht erhält, das ihr zusteht.