2157/J XXI.GP

Eingelangt am: 20.03.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend Integra 2000

 

 

Seit letztem Jahr werden Arbeitslose, die auch dem freien Markt keine Arbeit finden

können, im Rahmen der Integra 200 zu Arbeiten im Sozialbereich und im Gemein -

wesendienst verpflichtet. So werden diese Menschen dazu gezwungen, um weiterhin

ihre Arbeitslosenunterstützung zu erhalten, nicht nur in Altenheimen,

Krankenhäusern etc., sondern auch für Arbeiten in Parkanlagen, beim Winterdienst,

in der Reinigung und Instandhaltung von öffentlichen Anlagen etc. eingesetzt. Diese

Maßnahme, so die Bundesregierung ist dazu da, langzeitarbeitslose Menschen

wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.

 

Wie die Ergebnisse dieser unmenschlichen Maßnahme zeigen, führt der

Arbeitsdienst absolut nicht zu den von Ihrem Ministerium angeführten Ergebnis,

nämlich Menschen mit langer Arbeitslosigkeit wieder in ein unbefristetes

Dienstverhältnis am 1. Arbeitsmarkt einzugliedern, da jene Institutionen, die sich

dieser billigen Arbeitskräfte bedienen, absolut nicht bereit diesen Menschen, nach

Ablauf des Integra - Projektes, in ein unbefristetes Dienstverhältnis zu übernehmen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.             Wie hoch sind die Kosten, die für das Projekt Integra im Jahr 2000 bereitgestellt

                wurden?

 

2.             Wieviel Personen sollten, lt. Schätzung im Jahr 2000, im Rahmen von Integra

                zu Arbeitsdiensten herangezogen werden?

                (Aufstellung nach Bundesland, Anzahl der Personen, Männer, Frauen, Alter der

                Personen)?

 

3.             Wieviel Personen wurden im Jahr 2000 zu Arbeitsdiensten verpflichtet und

                welche Tätigkeiten mußten sie bei welcher Einrichtung, Institution etc.

                übernehmen?

                (Aufstellung nach Bundesland, Anzahl der Personen, Name der Einrichtung,

                Institution etc. und Art der Tätigkeit, Alter der Personen, Männer, Frauen)

4.             Wieviel dieser Personen (lt. Frage 3) wurden anschließend in ein unbefristetes

                Dienstverhältnis übernommen?

                (Aufstellung nach Bundesland, Anzahl der Personen, Name der Einrichtung,

                Institution etc., Alter der Personen, Männer, Frauen)

 

5.             Wieviel Personen wurden nicht in ein unbefristetes Dienstverhältnis

                übernommen?

                (Aufstellung nach Bundesland, Anzahl der Personen, Alter der Personen,

                Männer, Frauen)

 

6.             Von welchen Einkommen müssen jene Menschen (lt. Frage 5), die nicht

                übernommen wurden, seither leben?

 

7.             Wurden Einrichtungen, Institutionen etc., die ihre billigen Arbeitskräfte nicht in

                ein unbefristetes Dienstverhältnis übernommen haben, auch weiterhin andere

                billige Arbeitskräfte im Rahmen der Integra vermittelt?

                Wenn ja: Welchen Einrichtungen, Institutionen etc., wurden weitere billige

                Arbeitskräfte vermittelt?

                (Aufstellung nach Bundesland, Anzahl der Personen, Name der Einrichtung,

                Institution etc., Alter der Personen, Männer, Frauen)

 

8.             Wie hoch waren im Jahr 2000 die tatsächlichen Kosten für das Projekt Integra

                und wie setzen sich diese Kosten zusammen?

                (Aufstellung nach Bundesland und konkrete Aufschlüsselung der Einzelkosten)