2169/J XXI.GP
Eingelangt am: 20.03.2001
Der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Reheis, Mag. Wurm
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Bestrafung bei Verstößen gegen die Ökopunktepflicht
Im Jänner 2001 wurde von den Tiroler SPÖ - Abgeordneten Niederwieser, Reheis
und Wurm im Nationalrat ein Entschließungsantrag zur wirksamen Bestrafung bei
Verstößen gegen die Ökopunktepflicht eingebracht. Dieser Antrag fordert die
Ministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf, dem Nationalrat
schnellstmöglich eine Gesetzesvorlage zuzuleiten durch die es ermöglicht wird,
Verstöße gegen die Ökopunktepflicht zu ahnden. Insbesondere auch dann, wenn
diese Verstöße nachträglich festgestellt werden. Die neuen gesetzlichen Regelungen
sollen auch die Bestrafung des eigentlichen Täters vorsehen weil dies meist nicht der
Fahrer sondern der Halter des Fahrzeuges bzw. der Inhaber der Ökopunkte ist.
Schon zuvor hatte der Tiroler Landtag in einem Entschließungsantrag der beiden
Tiroler Regierungsparteien ÖVP und SPÖ den Bundesgesetzgeber ersucht, die
entsprechenden Straftatbestände zu präzisieren. Von Ihnen als der zuständigen
Verkehrsministerin wurde immer wieder betont, eine Bestrafung sei ohne weiteres
möglich und die aufgeworfenen Fragen seien gelöst.
Wenn dies so ist, dann werden sicherlich schon Strafverfahren durchgeführt und
erfolgreich zum Abschluss gebracht worden sein.
Da durch die Kürzung des heurigen Ökopunktekontingents durch die EU
Kommission die Gefahr der Transitfahrten ohne Ökopunkte deutlich zugenommen
hat stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr,
Innovation und Technologie folgende
Anfrage:
1. Welche Schritte wurden seitens Ihres Ressorts in den letzten 12 Monaten gesetzt,
um wirksame Kontrollen der Einhaltung der Ökopunktpflicht zu garantieren?
2. Wieviel Fälle vermuteter Verstösse gegen die Ökopunktepflicht haben Sie den
einzelnen Ämtern der Landesregierung seit 1.11.2000 mitgeteilt?
3. Wie detailliert waren diese Angaben d.h. welche Merkmals hinsichtlich
vermuteter Täter, Tatorte und Tatzeiten wurden zur Verfügung gestellt?
4. Wieviel Strafverfahren wurden von den einzelnen Ämtern der Landesregierungen
aufgrund der zur Verfügung gestellten Daten eingeleitet?
5. Wieviel davon betrafen ausländische Täter?
6. Wieviele dieser Strafverfahren konnten inzwischen abgeschlossen werden?
7. Wie hoch waren die Einnahmen aus den Strafen?