2169/J XXI.GP

Eingelangt am: 20.03.2001

 

Anfrage

 

 

Der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Reheis, Mag. Wurm

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Bestrafung bei Verstößen gegen die Ökopunktepflicht

Im Jänner 2001 wurde von den Tiroler SPÖ - Abgeordneten Niederwieser, Reheis

und Wurm im Nationalrat ein Entschließungsantrag zur wirksamen Bestrafung bei

Verstößen gegen die Ökopunktepflicht eingebracht. Dieser Antrag fordert die

Ministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf, dem Nationalrat

schnellstmöglich eine Gesetzesvorlage zuzuleiten durch die es ermöglicht wird,

Verstöße gegen die Ökopunktepflicht zu ahnden. Insbesondere auch dann, wenn

diese Verstöße nachträglich festgestellt werden. Die neuen gesetzlichen Regelungen

sollen auch die Bestrafung des eigentlichen Täters vorsehen weil dies meist nicht der

Fahrer sondern der Halter des Fahrzeuges bzw. der Inhaber der Ökopunkte ist.

Schon zuvor hatte der Tiroler Landtag in einem Entschließungsantrag der beiden

Tiroler Regierungsparteien ÖVP und SPÖ den Bundesgesetzgeber ersucht, die

entsprechenden Straftatbestände zu präzisieren. Von Ihnen als der zuständigen

Verkehrsministerin wurde immer wieder betont, eine Bestrafung sei ohne weiteres

möglich und die aufgeworfenen Fragen seien gelöst.

Wenn dies so ist, dann werden sicherlich schon Strafverfahren durchgeführt und

erfolgreich zum Abschluss gebracht worden sein.

Da durch die Kürzung des heurigen Ökopunktekontingents durch die EU

Kommission die Gefahr der Transitfahrten ohne Ökopunkte deutlich zugenommen

hat stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr,

Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage:

 

1. Welche Schritte wurden seitens Ihres Ressorts in den letzten 12 Monaten gesetzt,

    um wirksame Kontrollen der Einhaltung der Ökopunktpflicht zu garantieren?

2. Wieviel Fälle vermuteter Verstösse gegen die Ökopunktepflicht haben Sie den

    einzelnen Ämtern der Landesregierung seit 1.11.2000 mitgeteilt?

3. Wie detailliert waren diese Angaben d.h. welche Merkmals hinsichtlich

    vermuteter Täter, Tatorte und Tatzeiten wurden zur Verfügung gestellt?

4. Wieviel Strafverfahren wurden von den einzelnen Ämtern der Landesregierungen

    aufgrund der zur Verfügung gestellten Daten eingeleitet?

5. Wieviel davon betrafen ausländische Täter?

6. Wieviele dieser Strafverfahren konnten inzwischen abgeschlossen werden?

7. Wie hoch waren die Einnahmen aus den Strafen?