2201/J XXI. GP

Eingelangt am 27.03.2001
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Schweitzer

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Weitergabe von Observationsberichten an FORMAT

Der Abgeordnete Schweitzer hat vor wenigen Tagen anonym ein vom
Bundesministerium für Inneres erstelltes Schreiben, welches per Fax an das
Wochenmagazin FORMAT weitergeleitet wurde, erhalten. Das Schreiben der Abteilung
11/10 Interpol Wien betrifft einen Observationsbericht (betreffendes an das BMI per Fax
gerichtetes Schreiben liegt bei).

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1.  Ist Ihnen bekannt, wie der zitierte Bericht vom Bundesministerium für Inneres an das
Magazin FORMAT gelangen konnte?

Wenn ja, wie und welche weiteren Veranlassungen haben Sie diesbezüglich

getroffen?

Wenn nein, werden Sie diesbezügliche Ermittlungen einleiten oder sonstige

Veranlassungen treffen, und wenn ja, welche und wann?

2.       Ist Ihnen bekannt, aus welchen Gründen der zitierte Bericht vom Bundesministerium
für Inneres dem Magazin FORMAT zur Kenntnis gebracht worden ist?

3.       Wie beurteilen Sie den Umstand, daß ein „Observationsbericht“ des
Innenministeriums an das Magazin FORMAT weitergeleitet wurde?


                                                                                                                                                                 BEILAGE

 

 

BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES

ABTEILUNG II/10

INTERPOL WIEN                                                                                                           HAMBURG, am 01.08.2000

FAX an Abteilung II/10

 

 

Betreff:      T1,

                   Zielfahndungsmaßnahmen – Festnahme auf Grund nationalem

                   Haftbefehl der StA Hamburg, Dr. WINTER

Im Zuge der weiteren Observation, (Bezug siehe Bericht vom 01.08.2000, 10.34 Uhr) konnten alle
drei Zielpersonen durch die Observationskräfte

aufgenommen werden.

Es wurde gemeinsam mit dem Vater derT2/

S in einem Hamburger Lokal ein Essen eingenommen.

Nach dem Essen verabschiedeten sich die Zielpersonen von S
in einer solchen herzlichen Weise, dass angenommen werden mußte, dass eine
weitere Kontaktierung nicht mehr geplant sei.

Zwischenzeitlich erfolgte mit dem Kriminaldirektor des LKA Hamburg, Abt II
Herrn CHEDOR eine Dienstbesprechung bzgl. der weiteren Vorgehensweise der
hier eingesetzten Kräfte. Es wurde zugesichert, die Observation in vollem
Maße zumindest bis zur Abreise der ZP 2 weiterzuführen und danach zumindest
den Verbleib der ZP 1 abzuklären. Eine Längerdauernde Observation sei unter Hin -
weis auf anderweitige Verpflichtungen ohne vorhergehende Entscheidung durch
die zustände StA selbst bei bestem Willen nicht mehr möglich.

Im Zuge der weitern Observation wurde festgestellt, dass ZP1 bis 3 ein Hotel
in 20459 Hamburg, Ditmar - Koel - Str. 1 aufsuchten und dort das Zimmer 314
betraten. Dieses Hotel befindet sich in unmittelbarer Nähe des Hamburger
Hafens.

Da nun Gefahr bestand, dass die ZP 1 aufgrund unvorhersehbarer Reise -
tätigkeit ausser Kontrolle geraten könnte, wurde abermals der zuständige
Sta Dr. WINTER und dessen Vorgesetzter, Dr. BUKH kontaktiert und auf die
Dringlichkeit der LAGE hingewiesen.


Nach Prüfung der Gegebenheiten verfügte Dr. WINTER nun die Festnahme des T1,

Hamburg geb., mittels

mündlichem Haftbefehl. (Aktenzeichen wird erst am 02.08.2000) vergeben.

Die vor Ort anwesenden Observationskräfte wurden von der neuen Lage in
Kenntnis gesetzt, die Durchführung der Festnahme wurde abgesprochen.

Am 01.08.2000, um 17.15 Uhr, wurde T1 am

Flur des dritten Stockes des Hotel Hanseklipperhaus in 20459 Hamburg,

Ditmar - Koel - Str. 1 gemäß des mündlichen Haftbefehles des Dr. WINTER, StA

Hamburg von Kräften der Observationseinheit (MEK Hamburg) festgenommen.

Bei der Festnahme waren die Gattin T2 und der Sohn, T3 anwesend.

Aufgrund des Durchsuchungsbefehles des Dr. WINTER btr. des Hotelzimmers 314

wurde dieses einer Durchsuchung durch: KHK AFFELDT (LKA Hamburg) unter -

zogen.

Bei dieser Durchsuchung konnte ein Laptop vorgefunden werden, T3

gab jedoch sofort an, dass es sich dabei um sein alleiniges Eigentum handle.

Auf Grund der Bestimmungen der deutschen StPO konnte eine Sicherstellung somit

nicht erfolgen.

Weiters wurde ein bolivianischer Reisepass, ausgestellt auf T1

Hamburg geboren, vorgefunden und sichergestellt.

Ebenfalls wurde ein bolivianischer Führerschein, sowie ein österreichischer

Führerschein, ebenfalls auf die Aliasnamen des T1 ausgestellt, vorgefunden.

Auch diese Dokumente wurden sichergestellt.

Bei den weiters vorgefundenen Unterlagen handelt es sich um Ausschnitte aus

Artikeln der wichtigsten Zeitungen, betreffend die HOWE Affäre. Kopien wurden

angefertigt.

Bargeld und Sparbücher, bzw. Hinweise auf vorhandenes Vermögen konnten nicht fest -
gestellt werden.

T1 wurde nach erkennungsdienstlicher Behandlung dem Untersuchungsge -
fängnis der StA Hamburg eingeliefert. Er wird am 02.03.2000 dem Haftrichter zwecks
Haftprüfungstermin vorgeführt. Darüber wird berichtet.