2201/J XXI. GP
Eingelangt am 27.03.2001
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Schweitzer
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Weitergabe von Observationsberichten an FORMAT
Der Abgeordnete Schweitzer hat vor wenigen Tagen
anonym ein vom
Bundesministerium für Inneres erstelltes Schreiben, welches per Fax an das
Wochenmagazin FORMAT weitergeleitet wurde,
erhalten. Das Schreiben der Abteilung
11/10 Interpol Wien betrifft einen
Observationsbericht (betreffendes an das BMI per Fax
gerichtetes Schreiben liegt bei).
In diesem Zusammenhang stellen
die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister
für Inneres folgende
Anfrage:
1. Ist
Ihnen bekannt, wie der zitierte Bericht vom Bundesministerium für Inneres
an das
Magazin FORMAT gelangen konnte?
Wenn ja, wie und welche weiteren Veranlassungen haben Sie diesbezüglich
getroffen?
Wenn nein, werden Sie diesbezügliche Ermittlungen einleiten oder sonstige
Veranlassungen treffen, und wenn ja, welche und wann?
2. Ist Ihnen bekannt, aus
welchen Gründen der zitierte Bericht vom Bundesministerium
für Inneres dem Magazin FORMAT
zur Kenntnis gebracht worden ist?
3. Wie beurteilen Sie den
Umstand, daß ein „Observationsbericht“ des
Innenministeriums an das Magazin FORMAT weitergeleitet wurde?
BEILAGE
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
ABTEILUNG II/10
INTERPOL WIEN HAMBURG, am 01.08.2000
FAX an Abteilung II/10
Betreff: T1,
Zielfahndungsmaßnahmen – Festnahme auf Grund nationalem
Haftbefehl der StA Hamburg, Dr. WINTER
Im Zuge der weiteren
Observation, (Bezug siehe Bericht vom 01.08.2000, 10.34 Uhr) konnten alle
drei Zielpersonen durch die
Observationskräfte
aufgenommen werden.
Es wurde gemeinsam mit dem Vater derT2/
S in einem Hamburger Lokal ein Essen eingenommen.
Nach dem Essen
verabschiedeten sich die Zielpersonen von S
in einer solchen herzlichen Weise,
dass angenommen werden mußte, dass eine
weitere Kontaktierung nicht mehr geplant
sei.
Zwischenzeitlich erfolgte mit dem Kriminaldirektor
des LKA Hamburg, Abt II
Herrn CHEDOR eine Dienstbesprechung
bzgl. der weiteren Vorgehensweise der
hier eingesetzten Kräfte. Es wurde zugesichert, die Observation in vollem
Maße zumindest bis zur Abreise der ZP 2 weiterzuführen und danach
zumindest
den Verbleib der ZP 1 abzuklären. Eine
Längerdauernde Observation sei unter Hin -
weis auf anderweitige Verpflichtungen ohne vorhergehende Entscheidung
durch
die zustände StA selbst bei bestem Willen nicht mehr möglich.
Im Zuge der weitern Observation wurde festgestellt,
dass ZP1 bis 3 ein Hotel
in 20459 Hamburg, Ditmar - Koel - Str. 1
aufsuchten und dort das Zimmer 314
betraten. Dieses Hotel befindet sich in unmittelbarer Nähe des
Hamburger
Hafens.
Da nun Gefahr bestand, dass die ZP 1 aufgrund
unvorhersehbarer Reise -
tätigkeit ausser Kontrolle geraten könnte, wurde abermals der
zuständige
Sta Dr. WINTER und dessen Vorgesetzter, Dr.
BUKH kontaktiert und auf die
Dringlichkeit der LAGE hingewiesen.
Nach Prüfung der Gegebenheiten verfügte Dr. WINTER nun die Festnahme des T1,
Hamburg geb., mittels
mündlichem Haftbefehl. (Aktenzeichen wird erst am 02.08.2000) vergeben.
Die vor Ort anwesenden
Observationskräfte wurden von der neuen Lage in
Kenntnis gesetzt, die Durchführung der Festnahme wurde abgesprochen.
Am 01.08.2000, um 17.15 Uhr, wurde T1 am
Flur des dritten Stockes des Hotel Hanseklipperhaus in 20459 Hamburg,
Ditmar - Koel - Str. 1 gemäß des mündlichen Haftbefehles des Dr. WINTER, StA
Hamburg von Kräften der Observationseinheit (MEK Hamburg) festgenommen.
Bei der Festnahme waren die Gattin T2 und der Sohn, T3 anwesend.
Aufgrund des Durchsuchungsbefehles des Dr. WINTER btr. des Hotelzimmers 314
wurde dieses einer Durchsuchung durch: KHK AFFELDT (LKA Hamburg) unter -
zogen.
Bei dieser Durchsuchung konnte ein Laptop vorgefunden werden, T3
gab jedoch sofort an, dass es sich dabei um sein alleiniges Eigentum handle.
Auf Grund der Bestimmungen der deutschen StPO konnte eine Sicherstellung somit
nicht erfolgen.
Weiters wurde ein bolivianischer Reisepass, ausgestellt auf T1
Hamburg geboren, vorgefunden und sichergestellt.
Ebenfalls wurde ein bolivianischer Führerschein, sowie ein österreichischer
Führerschein, ebenfalls auf die Aliasnamen des T1 ausgestellt, vorgefunden.
Auch diese Dokumente wurden sichergestellt.
Bei den weiters vorgefundenen Unterlagen handelt es sich um Ausschnitte aus
Artikeln der wichtigsten Zeitungen, betreffend die HOWE Affäre. Kopien wurden
angefertigt.
Bargeld und Sparbücher,
bzw. Hinweise auf vorhandenes Vermögen konnten nicht fest -
gestellt werden.
T1 wurde nach
erkennungsdienstlicher Behandlung dem Untersuchungsge -
fängnis der StA Hamburg
eingeliefert. Er wird am 02.03.2000 dem Haftrichter zwecks
Haftprüfungstermin vorgeführt.
Darüber wird berichtet.