2217/J XXI.GP

Eingelangt am: 27.03.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Parnigoni

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend das „Büro für innere Angelegenheiten“

 

 

Seit Anfang Dezember 2000 besteht im Bundesministerium für Inneres eine

Organisationseinheit mit der Bezeichnung „Büro für innere Angelegenheiten“. Der Leiter

dieser Einheit ist dem Leiter der Sektion V unterstellt.

Dem Vernehmen nach wurde das „Büro für innere Angelegenheiten“ geschaffen, um

Verdachtsmomenten gegen Angehörige des Ressorts nachzugehen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres

nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1. Warum benötigen Sie - im Unterschied zu Ihren Amtsvorgängern - ein „Büro“ mit

    einer solchen Aufgabenstellung?

2. Warum wurde entgegen § 7 Abs. 1 Bundesministeriengesetz die Bezeichnung „Büro“

    und nicht „Abteilung“ gewählt?

3. Wieviele Bedienstete sind in diesem „Büro“ tätig und welche Wertigkeit haben Ihre

    Arbeitsplätze?

4. Wieviele Amtshandlungen hat dieses „Büro“ bis jetzt durchgeführt?

5. Wieviele Meldungen anderer Organisationseinheiten Ihres Ressorts sind an dieses

    „Büro“ bislang erstattet worden?

6. Welcher Art waren die Verdachtsmomente, deretwegen dieses „Büro“ tätig geworden

    ist?

7. Wie und in welcher Intensität erfolgt die Information des vorgesetzten Leiters der

    Sektion V?

8. Wie ist zu erklären, daß dieses „Büro“ nicht in der über die Homepage des BMI

    einsehbaren Geschäftseinteilung aufscheint?