2217/J XXI.GP
Eingelangt am: 27.03.2001
der Abgeordneten Parnigoni
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend das „Büro für innere Angelegenheiten“
Seit Anfang Dezember 2000 besteht im Bundesministerium für Inneres eine
Organisationseinheit mit der Bezeichnung „Büro für innere Angelegenheiten“. Der Leiter
dieser Einheit ist dem Leiter der Sektion V unterstellt.
Dem Vernehmen nach wurde das „Büro für innere Angelegenheiten“ geschaffen, um
Verdachtsmomenten gegen Angehörige des Ressorts nachzugehen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Warum benötigen Sie - im Unterschied zu Ihren Amtsvorgängern - ein „Büro“ mit
einer solchen Aufgabenstellung?
2. Warum wurde entgegen § 7 Abs. 1 Bundesministeriengesetz die Bezeichnung „Büro“
und nicht „Abteilung“ gewählt?
3. Wieviele Bedienstete sind in diesem „Büro“ tätig und welche Wertigkeit haben Ihre
Arbeitsplätze?
4. Wieviele Amtshandlungen hat dieses „Büro“ bis jetzt durchgeführt?
5. Wieviele Meldungen anderer Organisationseinheiten Ihres Ressorts sind an dieses
„Büro“ bislang erstattet worden?
6. Welcher Art waren die Verdachtsmomente, deretwegen dieses „Büro“ tätig geworden
ist?
7. Wie und in welcher Intensität erfolgt die Information des vorgesetzten Leiters der
Sektion V?
8. Wie ist zu erklären, daß dieses „Büro“ nicht in der über die Homepage des BMI
einsehbaren Geschäftseinteilung aufscheint?