2233/J XXI.GP
Eingelangt am:29.03.2001
der Abg. Dr. Kostelka
und Genossen
an den Herrn Bundesminister für Justiz betreffend Notwendigkeit der Schaffung einer eigenen
,,Ministerspur" in der Neustiftgasse
Vor rund 25 Jahren hat das Bundesministerium für Justiz das ehemalige Palais Trautson
besiedelt. Seit damals kommt der jeweils amtierende Justizminister mit einer Breite „seiner"
„Ausfahrt“ von rund 8 Metern aus. Dem derzeitigen Amtsführer ist es vorbehalten gewesen
beim zuständigen magistratischen Bezirksamt eine doppelt so breite, parkplatzfreie Fläche
beantragen zu lassen. Begründet wurde dies damit, dass dem Bundesminister nicht zumutbar
sei, bei der Ausfahrt aus seinem Ministerium anzuhalten, bevor er sich in den fließenden
Verkehr einreihen kann. Vielmehr soll eine eigene „Ministerspur“ seinem Dienstwagen die
Möglichkeit geben, sich ohne anzuhalten, in den fließenden Verkehr einzureihen. Dieser
Antrag des Justizministeriums steht im gewissen Widerspruch zur kommunalpolitischen
freiheitlichen Forderung in Wien, dass eine Entscheidung für Blau auch gleichzeitig eine
gegen den ,,Parkplatzstau“ wäre. Durch jene derartige „Ministerspur“ würden nämlich
zusätzliche Parkplätze, in den mit Parkplätzen ohnehin nicht sonderlich reich gesegneten
7. Wiener Gemeindebezirk Neubau, beseitigt werden müssen.
Für diese „Ministerspur“ wurden auch Sicherheitsgründe, sogar solche der ,,Staatssicherheit“,
ins Treffen geführt. Seitens des Ministeriums argumentierte Ministerialrat Dr. B., dass dem
Justizminister einerseits nicht zugemutet werden könne, während der Ausfahrt aus seinem
Ministerium kurz anzuhalten, um sich in den Verkehr eingliedern zu können, sondern dass
darüber hinaus dieses Anhalten auch ein Sicherheitsrisiko darstellen würde. Während dieses
Anhaltens könnten Terroristen Anschläge auf das Auto des Justizministers verüben.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen der Antrag des Justizministeriums auf Errichtung einer eigenen „Ministerspur“
in der Neustiftgasse
bekannt und wurde dieser Antrag auf Ihre Initiative hin gestellt?
2. Sollte Ihnen dieser Antrag unbekannt sein, wie ist Ihnen erklärlich, dass das
Justizministerium unter Berufung auf Ihre persönliche Sicherheit derartige Anträge stellt?
3. Stufen Sie die Gefährdung Ihrer Person hinsichtlich terroristischer Anschläge so hoch ein,
dass nicht einmal das kurze Anhalten des Dienstwagens bei Verlassen des Ministeriums
sicherheitspolitisch verantwortbar ist?
4. Wurde im Hinblick auf die Ihrer Ansicht nach gegebenen Gefährdung die Anschaffung
eines gepanzerten Dienstwagens überlegt?
5. Wie beurteilen Sie die mit dem Antrag des Justizministeriums zwangsläufig verbundene
Reduzierung der Parkplätze im 7. Bezirk, in dem die Zahl der Parkmöglichkeiten sehr
begrenzt ist, im Lichte der Freiheitlichen Forderung während des Wiener Wahlkampfes
nach Schaffung von mehr Parkraum?