2233/J XXI.GP

Eingelangt am:29.03.2001

 

ANFRAGE

 

der Abg. Dr. Kostelka

 

und Genossen

 

an den Herrn Bundesminister für Justiz betreffend Notwendigkeit der Schaffung einer eigenen

,,Ministerspur" in der Neustiftgasse

 

Vor rund 25 Jahren hat das Bundesministerium für Justiz das ehemalige Palais Trautson

besiedelt. Seit damals kommt der jeweils amtierende Justizminister mit einer Breite „seiner"

„Ausfahrt“ von rund 8 Metern aus. Dem derzeitigen Amtsführer ist es vorbehalten gewesen

beim zuständigen magistratischen Bezirksamt eine doppelt so breite, parkplatzfreie Fläche

beantragen zu lassen. Begründet wurde dies damit, dass dem Bundesminister nicht zumutbar

sei, bei der Ausfahrt aus seinem Ministerium anzuhalten, bevor er sich in den fließenden

Verkehr einreihen kann. Vielmehr soll eine eigene „Ministerspur“ seinem Dienstwagen die

Möglichkeit geben, sich ohne anzuhalten, in den fließenden Verkehr einzureihen. Dieser

Antrag des Justizministeriums steht im gewissen Widerspruch zur kommunalpolitischen

freiheitlichen Forderung in Wien, dass eine Entscheidung für Blau auch gleichzeitig eine

gegen den ,,Parkplatzstau“ wäre. Durch jene derartige „Ministerspur“ würden nämlich

zusätzliche Parkplätze, in den mit Parkplätzen ohnehin nicht sonderlich reich gesegneten

7. Wiener Gemeindebezirk Neubau, beseitigt werden müssen.

 

Für diese „Ministerspur“ wurden auch Sicherheitsgründe, sogar solche der ,,Staatssicherheit“,

ins Treffen geführt. Seitens des Ministeriums argumentierte Ministerialrat Dr. B., dass dem

Justizminister einerseits nicht zugemutet werden könne, während der Ausfahrt aus seinem

Ministerium kurz anzuhalten, um sich in den Verkehr eingliedern zu können, sondern dass

darüber hinaus dieses Anhalten auch ein Sicherheitsrisiko darstellen würde. Während dieses

Anhaltens könnten Terroristen Anschläge auf das Auto des Justizministers verüben.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz

nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Ist Ihnen der Antrag des Justizministeriums auf Errichtung einer eigenen „Ministerspur“

    in der Neustiftgasse bekannt und wurde dieser Antrag auf Ihre Initiative hin gestellt?

2. Sollte Ihnen dieser Antrag unbekannt sein, wie ist Ihnen erklärlich, dass das

    Justizministerium unter Berufung auf Ihre persönliche Sicherheit derartige Anträge stellt?

 

3. Stufen Sie die Gefährdung Ihrer Person hinsichtlich terroristischer Anschläge so hoch ein,

    dass nicht einmal das kurze Anhalten des Dienstwagens bei Verlassen des Ministeriums

    sicherheitspolitisch verantwortbar ist?

 

4. Wurde im Hinblick auf die Ihrer Ansicht nach gegebenen Gefährdung die Anschaffung

    eines gepanzerten Dienstwagens überlegt?

 

5. Wie beurteilen Sie die mit dem Antrag des Justizministeriums zwangsläufig verbundene

    Reduzierung der Parkplätze im 7. Bezirk, in dem die Zahl der Parkmöglichkeiten sehr

    begrenzt ist, im Lichte der Freiheitlichen Forderung während des Wiener Wahlkampfes

    nach Schaffung von mehr Parkraum?