2243/J XXI.GP

Eingelangt am: 29.3.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Flugverkehr und Fluglärm, insbesondere durch Tiefflüge

 

 

Infolge diverser ungerechtfertigter Privilegierungen wie zB Steuerbefreiungen liegen die

Zuwachsraten im Flugverkehr weit über der Entwicklung im Gesamtverkehrsmarkt. Dadurch

nehmen auch die Umwelt - und Gesundheitsbelastungen des Flugverkehrs trotz des

technischen Fortschritts weiter zu. Dies ist auch im Raum Wien und Umland der Fall, wo die

Zahl der Beschwerden im Zusammenhang mit Fluglärm, Überflügen, Störungen der

Nachtruhe, Nichteinhaltung von Festlegungen zur Benützung der unterschiedlichen

Anflugrouten zunimmt. Zugleich gibt es in diesem Zusammenhang gegenüber den

BürgerInnen ebenso wie gegenüber der Legislative eine äußerst geringe, zum Teil an

Tatsachenverschleierung grenzende Auskunftsbereitschaft der zuständigen Stellen, was

grundsätzlich nicht zeitgemäß und im speziellen aufgrund des sehr großen Kreises von

Betroffenen, der komplexen rechtlichen Situation und der Nichtexistenz aktueller Übersichten

zur luftfahrtrechtlichen Praxis besonders bedauerlich ist.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Welche Ziele und Absichten verfolgen Sie im Rahmen Ihrer Zuständigkeit im allgemeinen

    zur Frage der Eindämmung des Fluglärms?

 

2. Welche Einflußmöglichkeiten haben Sie insbesondere auf die Austro Control GmbH und

    auf die Flughafen Wien AG, um verkehrspolitische Ziele im allgemeinen und Ihre Ziele

    und Absichten zur Eindämmung des Fluglärms im besonderen durch - bzw. umzusetzen?

 

3. Halten Sie diese Möglichkeiten für ausreichend, wenn nein, in welchen Punkten nicht und

    wie wollen Sie Ihre Möglichkeiten verbessern?

 

4. Wie ist das für die Anwendung insbesondere von §7 LVR maßgebliche „dichtbesiedelte“

    Gebiet Wiens im einzelnen abgegrenzt und welche Kriterien liegen dieser Abgrenzung

    zugrunde?

 

5. Wieviele Unterschreitungen der Mindestflughöhe von 1000 Metern über dichtbesiedeltem

    Gebiet Wiens, die nicht mit §7 (3) a) LVR zu rechtfertigen waren, sind in den Jahren

    1998,1999 und 2000 bei Landeanfügen zum Flughafen Wien - Schwechat erfolgt?

6. Was ist Ihnen über die genehmigten Unterschreitungen dieser Mindestflughöhe in den

    Jahren 1998, 1999 und 2000 bei Landeanflügen zum Flughafen Wien - Schwechat

    bekannt, zB hinsichtlich Zahl, Bewilligungsbegründungen, - bedingungen und - auflagen,

    betroffene Flugzeugtypen, Fluglinien? Wir ersuchen um detaillierte Beantwortung.

 

7. Was wurde von Ihnen bzw. Ihren Vorgängern und den Ihnen unterstellten Behörden und

    den Ihnen zumindest berichtspflichtigen Einrichtungen zur Hintanhaltung von rechtlich

    zulässigen, aber technisch vermeidbaren Unterschreitungen der Mindestflughöhe von

    1000 Metern über dichtbesiedeltem Gebiet Wiens in den letzten Jahren im einzelnen mit

    welchen Ergebnissen unternommen?

 

8. Was wurde von Ihnen bzw. Ihren Vorgängern und den Ihnen unterstellten Behörden und

    den Ihnen zumindest berichtspflichtigen Einrichtungen im Hinblick auf eine Ausdehnung

    der in §7 LVR enthaltenen Regelung zur Mindestflughöhe von 1000 Metern über

    besiedeltem Gebiet auf andere Gemeinden als Wien in den letzten Jahren im einzelnen

    mit welchem Ergebnis unternommen?

 

9. Was ist Ihnen über die Strafpraxis - Zahl der bestraften Airlines, Zahl der bestraften

    Piloten, Anflugverbote, tatsächlich verhängte und theoretisch zulässige Mindest - und

    Höchststrafe - im Falle nicht genehmigter Unterschreitungen der Mindestflughöhe von

    1000 Metern über dichtbesiedeltem Gebiet in den Jahren 1998, 1999 und 2000 bei

    Landeanflügen zum Flughafen Wien - Schwechat bekannt? Wir ersuchen um detaillierte

    Beantwortung.

 

10. Falls es trotz erfolgter nicht genehmigter Unterschreitungen der Mindestflughöhe von

      1000 Metern über besiedeltem Gebiet zu keinen Bestrafungen gekommen sein sollte:

      Wie beurteilen Sie diese Situation?

 

11. Falls Ihnen über die Strafpraxis wider Erwarten nichts bekannt sein sollte: Warum ist

       Ihnen nichts bekannt und halten Sie diese Situation für zumutbar, zB im Hinblick auf

       auskunftsuchende BürgerInnen, die sich mit entsprechenden Anfragen auf Grundlage der

       bestehenden Gesetze vertrauensvoll an Ihr Ressort wenden?

 

12. Welche Arten von Prüfungen und Kontrollen erfolgen in welcher Häufigkeit von welcher

      Seite im Zusammenhang mit erfolgten Unterschreitungen der Mindestflughöhe von 1000

      Metern über dichtbesiedeltem Gebiet, und welche im speziellen zur Frage, ob diese mit

      §7 (3) LVR zu rechtfertigen sind, wo explizit auch auf die „Notwendigkeit“ abgestellt wird?

 

13. Was sind

       a) außerhalb

       b) innerhalb

       der aus der Anflugbahnneigung zu errechnenden 19km - Distanz vom Aufsetzpunkt

       tatsächlich „zum Zwecke der Landung notwendige“ (LVR), also unumgängliche Ursachen

       einer Unterschreitung der Mindestflughöhe von 1000 Metern, und auf welcher Judikatur

       oder welchen internen Vorschriften im einzelnen beruht diese Ihre Auslegung?

 

14. In wievielen Fällen sind aufgrund jeder dieser Ursachen in den Jahren 1998,1999 und

      2000 Mindestflughöhenunterschreitungen zustandegekommen?

 

15. Welche Inhalte im einzelnen hat das Ihnen gemäß einer bescheidmäßigen Verpflichtung

      jährlich vorzulegende Fluglärmgutachten des Flughafens Wien und welche zentralen

      Aussagen trifft es für 1998, 1999 und 2000? Wir ersuchen in Fortsetzung der Praxis Ihres

      Vorgängers, derartige Unterlagen im Sinne der Transparenz und Bürgerfreundlichkeit im

      Rahmen von Anfragebeantwortungen im Wortlaut zugänglich zu machen.

16. Teilen Sie die Ansicht, daß Ahndung oder Nichtahndung von nicht genehmigten

       Mindestflughöhenunterschreitung im Hinblick auf Umweltauswirkungen und

       Gesundheitsauswirkungen nicht relevant sind, wenn ja, auf welcher fachlichen

       Grundlage, wenn nein, warum nicht?

 

17. Welche Möglichkeiten haben Sie bzw. Ihr Ressort, den Einsatz von Chapter - 2 -

      Flugzeugen am Flughafen Wien - Schwechat weiter einzuschränken und welche

      entsprechenden Schritte haben Sie und Ihr Vorgänger hiezu wann gesetzt?

 

18. Was haben Sie insbesondere unternommen, um eine zeitliche Ausdehnung des

       Nachtflugverbots für Chapter - 2 - Flugzeuge am Flughafen Wien - Schwechat zu erreichen?

 

19. Gibt es einen aus der Lärmbelastungswirkung sachlich nachvollziehbaren Grund, warum

      Bundesländerflughäfen und Flughafen Wien im Rahmen von §40 ZLZV unterschiedlich

      behandelt werden und welche Anstrengungen werden Sie bis wann setzen, um hier auch

      am Flughafen Wien zu einer den Bundesländerflughäfen entsprechenden Praxis zu

      kommen?

 

20. Warum erlassen Sie kein generelles Nacht - Lande - und - Startverbot für Österreichs

      Zivilflughäfen?

 

21. Welche Absichten verfolgen Sie mit welchen terminlichen Vorstellungen im

      Zusammenhang mit einer gesetzlichen Regelung der Fluglärmfrage für Österreich und

      welche Modelle aus anderen europäischen Staaten halten Sie in diesem Zusammenhang

      aufgrund welcher ressortinternen oder externen Untersuchungen prinzipiell für

      übertragbar?

 

22. Wie stehen Sie zur vom bisherigen Wiener Umwelt - und Verkehrsstadtrat getroffenen

      Aussage, daß es keine Bestätigung für negative gesundheitliche Auswirkungen von

      Fluglärm in Wien gäbe und liegen Ihnen wissenschaftlich abgesicherte Grundlagen für

      derartige Aussagen für Wien oder andere betroffene Räume unseres Landes vor, wenn

      ja, welche?

 

23. Was ist Ihnen im Zusammenhang mit derzeitigen und früheren Ausbaumaßnahmen am

      Flughafen Wien - Schwechat, die geeignet sind, die Lärm - und Umweltbelastungen weiter

      zu erhöhen, an laufenden Beschwerdeverfahren in Richtung der Europäischen Union

      wegen vermuteter Verstöße gegen EU - Recht bekannt?

 

24. Wieviele Flugbewegungen fanden 2000 am Flughafen Wien Schwechat in der Nacht

      (bitte um Darstellung für die Zeiträume 22 - 6 Uhr sowie 0 - 6 Uhr) statt, wie verteilten sich

      diese prozentuell auf Linien - , Charter - und Frachtflüge und wie war die Verteilung auf die

      einzelnen Monate?

 

25. Welche Maßnahmen werden Sie zur Eindämmung des Frachtflugverkehrs, insbesondere

      in der Nacht, setzen?

 

26. Teilen Sie die Ansicht, daß die Ausgliederung sensibler Bereiche wie der

       Flugverkehrskontrolle die Möglichkeiten der BürgerInnen verschlechtert, die im Sinne des

       UIG und Auskunftspflichtgesetzes sowie der Aarhus - Konvention zugestandenen Rechte

       wahrzunehmen? Wenn nein, warum nicht?

 

27. Genießen bzw. genossen Spitze und MitarbeiterInnen des Bundesministeriums für

       Verkehr, Innovation und Technologie Sonderkonditionen bei der AUA und/oder den mit

       ihr konzernmäßig verbundenen österreichischen Fluglinien und wenn ja, welche, und

       welche Gegenleistungen waren bzw. sind mit dem Einräumen dieser Sonderkonditionen

       verbunden (gewesen)?