2243/J XXI.GP
Eingelangt am: 29.3.2001
der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Flugverkehr und Fluglärm, insbesondere durch Tiefflüge
Infolge diverser ungerechtfertigter Privilegierungen wie zB Steuerbefreiungen liegen die
Zuwachsraten im Flugverkehr weit über der Entwicklung im Gesamtverkehrsmarkt. Dadurch
nehmen auch die Umwelt - und Gesundheitsbelastungen des Flugverkehrs trotz des
technischen Fortschritts weiter zu. Dies ist auch im Raum Wien und Umland der Fall, wo die
Zahl der Beschwerden im Zusammenhang mit Fluglärm, Überflügen, Störungen der
Nachtruhe, Nichteinhaltung von Festlegungen zur Benützung der unterschiedlichen
Anflugrouten zunimmt. Zugleich gibt es in diesem Zusammenhang gegenüber den
BürgerInnen ebenso wie gegenüber der Legislative eine äußerst geringe, zum Teil an
Tatsachenverschleierung grenzende Auskunftsbereitschaft der zuständigen Stellen, was
grundsätzlich nicht zeitgemäß und im speziellen aufgrund des sehr großen Kreises von
Betroffenen, der komplexen rechtlichen Situation und der Nichtexistenz aktueller Übersichten
zur luftfahrtrechtlichen Praxis besonders bedauerlich ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Ziele und Absichten verfolgen Sie im Rahmen Ihrer Zuständigkeit im allgemeinen
zur Frage der Eindämmung des Fluglärms?
2. Welche Einflußmöglichkeiten haben Sie insbesondere auf die Austro Control GmbH und
auf die Flughafen Wien AG, um verkehrspolitische Ziele im allgemeinen und Ihre Ziele
und Absichten zur Eindämmung des Fluglärms im besonderen durch - bzw. umzusetzen?
3. Halten Sie diese Möglichkeiten für ausreichend, wenn nein, in welchen Punkten nicht und
wie wollen Sie Ihre Möglichkeiten verbessern?
4. Wie ist das für die Anwendung insbesondere von §7 LVR maßgebliche „dichtbesiedelte“
Gebiet Wiens im einzelnen abgegrenzt und welche Kriterien liegen dieser Abgrenzung
zugrunde?
5. Wieviele Unterschreitungen der Mindestflughöhe von 1000 Metern über dichtbesiedeltem
Gebiet Wiens, die nicht mit §7 (3) a) LVR zu rechtfertigen waren, sind in den Jahren
1998,1999 und 2000 bei
Landeanfügen zum Flughafen Wien - Schwechat erfolgt?
6. Was ist Ihnen über die genehmigten Unterschreitungen dieser Mindestflughöhe in den
Jahren 1998, 1999 und 2000 bei Landeanflügen zum Flughafen Wien - Schwechat
bekannt, zB hinsichtlich Zahl, Bewilligungsbegründungen, - bedingungen und - auflagen,
betroffene Flugzeugtypen, Fluglinien? Wir ersuchen um detaillierte Beantwortung.
7. Was wurde von Ihnen bzw. Ihren Vorgängern und den Ihnen unterstellten Behörden und
den Ihnen zumindest berichtspflichtigen Einrichtungen zur Hintanhaltung von rechtlich
zulässigen, aber technisch vermeidbaren Unterschreitungen der Mindestflughöhe von
1000 Metern über dichtbesiedeltem Gebiet Wiens in den letzten Jahren im einzelnen mit
welchen Ergebnissen unternommen?
8. Was wurde von Ihnen bzw. Ihren Vorgängern und den Ihnen unterstellten Behörden und
den Ihnen zumindest berichtspflichtigen Einrichtungen im Hinblick auf eine Ausdehnung
der in §7 LVR enthaltenen Regelung zur Mindestflughöhe von 1000 Metern über
besiedeltem Gebiet auf andere Gemeinden als Wien in den letzten Jahren im einzelnen
mit welchem Ergebnis unternommen?
9. Was ist Ihnen über die Strafpraxis - Zahl der bestraften Airlines, Zahl der bestraften
Piloten, Anflugverbote, tatsächlich verhängte und theoretisch zulässige Mindest - und
Höchststrafe - im Falle nicht genehmigter Unterschreitungen der Mindestflughöhe von
1000 Metern über dichtbesiedeltem Gebiet in den Jahren 1998, 1999 und 2000 bei
Landeanflügen zum Flughafen Wien - Schwechat bekannt? Wir ersuchen um detaillierte
Beantwortung.
10. Falls es trotz erfolgter nicht genehmigter Unterschreitungen der Mindestflughöhe von
1000 Metern über besiedeltem Gebiet zu keinen Bestrafungen gekommen sein sollte:
Wie beurteilen Sie diese Situation?
11. Falls Ihnen über die Strafpraxis wider Erwarten nichts bekannt sein sollte: Warum ist
Ihnen nichts bekannt und halten Sie diese Situation für zumutbar, zB im Hinblick auf
auskunftsuchende BürgerInnen, die sich mit entsprechenden Anfragen auf Grundlage der
bestehenden Gesetze vertrauensvoll an Ihr Ressort wenden?
12. Welche Arten von Prüfungen und Kontrollen erfolgen in welcher Häufigkeit von welcher
Seite im Zusammenhang mit erfolgten Unterschreitungen der Mindestflughöhe von 1000
Metern über dichtbesiedeltem Gebiet, und welche im speziellen zur Frage, ob diese mit
§7 (3) LVR zu rechtfertigen sind, wo explizit auch auf die „Notwendigkeit“ abgestellt wird?
13. Was sind
a) außerhalb
b) innerhalb
der aus der Anflugbahnneigung zu errechnenden 19km - Distanz vom Aufsetzpunkt
tatsächlich „zum Zwecke der Landung notwendige“ (LVR), also unumgängliche Ursachen
einer Unterschreitung der Mindestflughöhe von 1000 Metern, und auf welcher Judikatur
oder welchen internen Vorschriften im einzelnen beruht diese Ihre Auslegung?
14. In wievielen Fällen sind aufgrund jeder dieser Ursachen in den Jahren 1998,1999 und
2000 Mindestflughöhenunterschreitungen zustandegekommen?
15. Welche Inhalte im einzelnen hat das Ihnen gemäß einer bescheidmäßigen Verpflichtung
jährlich vorzulegende Fluglärmgutachten des Flughafens Wien und welche zentralen
Aussagen trifft es für 1998, 1999 und 2000? Wir ersuchen in Fortsetzung der Praxis Ihres
Vorgängers, derartige Unterlagen im Sinne der Transparenz und Bürgerfreundlichkeit im
Rahmen von
Anfragebeantwortungen im Wortlaut zugänglich zu machen.
16. Teilen Sie die Ansicht, daß Ahndung oder Nichtahndung von nicht genehmigten
Mindestflughöhenunterschreitung im Hinblick auf Umweltauswirkungen und
Gesundheitsauswirkungen nicht relevant sind, wenn ja, auf welcher fachlichen
Grundlage, wenn nein, warum nicht?
17. Welche Möglichkeiten haben Sie bzw. Ihr Ressort, den Einsatz von Chapter - 2 -
Flugzeugen am Flughafen Wien - Schwechat weiter einzuschränken und welche
entsprechenden Schritte haben Sie und Ihr Vorgänger hiezu wann gesetzt?
18. Was haben Sie insbesondere unternommen, um eine zeitliche Ausdehnung des
Nachtflugverbots für Chapter - 2 - Flugzeuge am Flughafen Wien - Schwechat zu erreichen?
19. Gibt es einen aus der Lärmbelastungswirkung sachlich nachvollziehbaren Grund, warum
Bundesländerflughäfen und Flughafen Wien im Rahmen von §40 ZLZV unterschiedlich
behandelt werden und welche Anstrengungen werden Sie bis wann setzen, um hier auch
am Flughafen Wien zu einer den Bundesländerflughäfen entsprechenden Praxis zu
kommen?
20. Warum erlassen Sie kein generelles Nacht - Lande - und - Startverbot für Österreichs
Zivilflughäfen?
21. Welche Absichten verfolgen Sie mit welchen terminlichen Vorstellungen im
Zusammenhang mit einer gesetzlichen Regelung der Fluglärmfrage für Österreich und
welche Modelle aus anderen europäischen Staaten halten Sie in diesem Zusammenhang
aufgrund welcher ressortinternen oder externen Untersuchungen prinzipiell für
übertragbar?
22. Wie stehen Sie zur vom bisherigen Wiener Umwelt - und Verkehrsstadtrat getroffenen
Aussage, daß es keine Bestätigung für negative gesundheitliche Auswirkungen von
Fluglärm in Wien gäbe und liegen Ihnen wissenschaftlich abgesicherte Grundlagen für
derartige Aussagen für Wien oder andere betroffene Räume unseres Landes vor, wenn
ja, welche?
23. Was ist Ihnen im Zusammenhang mit derzeitigen und früheren Ausbaumaßnahmen am
Flughafen Wien - Schwechat, die geeignet sind, die Lärm - und Umweltbelastungen weiter
zu erhöhen, an laufenden Beschwerdeverfahren in Richtung der Europäischen Union
wegen vermuteter Verstöße gegen EU - Recht bekannt?
24. Wieviele Flugbewegungen fanden 2000 am Flughafen Wien Schwechat in der Nacht
(bitte um Darstellung für die Zeiträume 22 - 6 Uhr sowie 0 - 6 Uhr) statt, wie verteilten sich
diese prozentuell auf Linien - , Charter - und Frachtflüge und wie war die Verteilung auf die
einzelnen Monate?
25. Welche Maßnahmen werden Sie zur Eindämmung des Frachtflugverkehrs, insbesondere
in der Nacht, setzen?
26. Teilen Sie die Ansicht, daß die Ausgliederung sensibler Bereiche wie der
Flugverkehrskontrolle die Möglichkeiten der BürgerInnen verschlechtert, die im Sinne des
UIG und Auskunftspflichtgesetzes sowie der Aarhus - Konvention zugestandenen Rechte
wahrzunehmen? Wenn nein, warum nicht?
27. Genießen bzw. genossen Spitze und MitarbeiterInnen des Bundesministeriums für
Verkehr, Innovation und Technologie Sonderkonditionen bei der AUA und/oder den mit
ihr konzernmäßig verbundenen österreichischen Fluglinien und wenn ja, welche, und
welche Gegenleistungen waren bzw. sind mit dem Einräumen dieser Sonderkonditionen
verbunden (gewesen)?