2247/J XXI.GP

Eingelangt am: 29.3.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Franz Riepl und Genossen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend Inkompetenz und unrichtige Aussagen des FPÖ - Klubobmannes im Plenum des

Nationalrates bezüglich Ambulanz gebühren

 

Der Klubobmann der Freiheitlichen Partei Österreichs, Ing. Peter Westenthaler, behauptete am

29. März 2001 um ca. 11.20h im Zuge einer Debatte um die Ambulanzgebühren im Plenum des

Nationalrates, dass Lehrlinge von der Rezeptgebühr und damit auch von der Ambulanzgebühr

befreit wären. Im Sinne der Rechtssicherheit in unserer Republik nehmen wir diese Aussage des

Klubobmannes der stärksten Regierungsfraktion natürlich sehr ernst und sind überrascht über

diesen sozialen Schritt der Freiheitlichen.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher zur Klärung der Rechtslage an den

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen nachstehende

 

Anfrage:

 

1) Stimmt es, dass alle Lehrlinge, wie vom Klubobmann der FPÖ behauptet, generell von

     der Rezeptgebühr befreit sind?

 

2) Wenn nein, wieviele sind es nicht und in welchen Bundesländern sind diese Lehrlinge

     beschäftigt?

 

3) Oder ist es so, dass Lehrlinge, obwohl sie nicht generell von der Rezeptgebühr

     befreit, trotzdem keine Ambulanzgebühren zahlen müssen?

 

4) Auf welche Rechtsgrundlage bezieht sich Herr Ingenieur Westenthaler, wenn er

     behauptet, dass Lehrlinge generell von der Ambulanzstrafgebühr befreit sind?

 

5) Haben sie diesen Gesetzesentwurf mit den Vertreterinnen des Hauptverbandes der

    Sozialversicherungen abgestimmt?

 

6) Wenn ja, haben die VertreterInnen des Hauptverbandes diese Vorlage für

    durchdacht und administrierbar befunden?

 

7) Wenn nein, warum haben sie diese Vorlage nicht mit den Vertreterinnen des

     Hauptverbandes der Sozialversicherungen abgestimmt?