2247/J XXI.GP
Eingelangt am: 29.3.2001
der Abgeordneten Franz Riepl und Genossen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Inkompetenz und unrichtige Aussagen des FPÖ - Klubobmannes im Plenum des
Nationalrates bezüglich Ambulanz gebühren
Der Klubobmann der Freiheitlichen Partei Österreichs, Ing. Peter Westenthaler, behauptete am
29. März 2001 um ca. 11.20h im Zuge einer Debatte um die Ambulanzgebühren im Plenum des
Nationalrates, dass Lehrlinge von der Rezeptgebühr und damit auch von der Ambulanzgebühr
befreit wären. Im Sinne der Rechtssicherheit in unserer Republik nehmen wir diese Aussage des
Klubobmannes der stärksten Regierungsfraktion natürlich sehr ernst und sind überrascht über
diesen sozialen Schritt der Freiheitlichen.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher zur Klärung der Rechtslage an den
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen nachstehende
Anfrage:
1) Stimmt es, dass alle Lehrlinge, wie vom Klubobmann der FPÖ behauptet, generell von
der Rezeptgebühr befreit sind?
2) Wenn nein, wieviele sind es nicht und in welchen Bundesländern sind diese Lehrlinge
beschäftigt?
3) Oder ist es so, dass Lehrlinge, obwohl sie nicht generell von der Rezeptgebühr
befreit, trotzdem keine Ambulanzgebühren zahlen müssen?
4) Auf welche Rechtsgrundlage bezieht sich Herr Ingenieur Westenthaler, wenn er
behauptet, dass Lehrlinge generell von der Ambulanzstrafgebühr befreit sind?
5) Haben sie diesen Gesetzesentwurf mit den Vertreterinnen des Hauptverbandes der
Sozialversicherungen abgestimmt?
6) Wenn ja, haben die VertreterInnen des Hauptverbandes diese Vorlage für
durchdacht und administrierbar befunden?
7) Wenn nein, warum haben sie diese Vorlage nicht mit den Vertreterinnen des
Hauptverbandes der Sozialversicherungen abgestimmt?