2286/J XXI.GP

Eingelangt am: 04.04.2001

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Drogensituation in Österreich

 

 

Anlässlich der Debatte rund um die Grenzmengenverordnung laut SMG und die

Novellierung des SMG sind die Themen Drogen und Sucht allgemein zum Punkt

öffentlichen Interesses geworden.

Die Regierungsparteien haben bislang alle Versuche, einen umfassenden

Drogenbericht für Österreich zu erstellen verhindert. Die per Entschließungsantrag

beschlossene Vorlage des ÖBIG - Drogenberichts zur parlamentarischen Diskussion

ist zwar begrüßenswert, wer aber die ÖBIG - Berichte liest, wird feststellen, dass in

diesen Berichten wiederholt auf die mangelnde Datenlage in Österreich hingewiesen

wird.

Von unserer Seite besteht die Bereitschaft und der Wunsch, eine Diskussion zum

Thema Sucht und Kriminalität auf einer sachlichen Ebene zu führen, wozu wir einen

umfassenden Bericht zum Ist - Stand der gegenwärtigen Situation und der

Maßnahmen der Bundesregierung, im speziellen Ihres Ressorts nunmehr eben über

eine parlamentarische Anfrage anfordern

Wir sind der Ansicht, dass eine Trennung zwischen Suchtgiftkriminalität und

Kriminalität in Zusammenhang mit Suchtgiften bzw. Rauschmitteln wünschenswert

wäre. Der Besitz und/oder Gebrauch einer illegalen Substanz stellt eine strafbare

Handlung dar. Aus der Geschichte jedweder prohibitiver Maßnahmen wissen wir,

dass eine polizeiliche Verfolgung der KonsumentInnen nur, wenn überhaupt, sehr

geringe Auswirkungen auf das Konsumverhalten der einzelnen Individuen hat.

Prävention, egal auf welcher Ebene, was das Entwickeln oder die Ausformung von

süchtigem Verhalten betrifft, kann nicht Aufgabe der Exekutive sein.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.) Im Zuge von amtsärztlicher Tätigkeit werden immer wieder Führerscheine

      abgenommen. Diese Entscheidungen werden oft unabhängig davon gefällt,

      ob und wann die Anlassfälle gerichtsanhängig wurden. Wie beurteilen Sie

      diese Vorgangsweise?

a) Wie vielen Personen wurde in den Jahren 1997, 1998,1999 und 2000 auf

    Grund von amtsärztlichen Entscheidungen der Führerschein in Verbindung mit

    illegalen Drogen abgenommen?

 

b) Bei wie vielen dieser Personen wurden die mit dem Führerscheinentzug in

     Verbindung stehenden Anlassfälle tatsächlich gerichtsanhängig?

 

c) Wie viele dieser Führerscheinabnahmen stehen in nachgewiesenem

     Zusammenhang mit dem Lenken eines Fahrzeuges in beeinträchtigtem

     Zustand und daraus resultierenden Unfällen mit Personenschaden?

 

2.) Verkehrsunfälle:

       a) Wie viele Unfälle wurden in den Jahren 1997,1998,1999 und 2000 von

       LenkerInnen unter Drogeneinfluss verursacht? Bitte schlüsseln Sie die Zahlen

       nach Geschlecht sowie der Art des Einflusses (inkl. illegaler Drogen) auf.

   

       b) Wie viele Personen wurden durch diese Unfälle in den Jahren 1997,1998,

       1999 und 2000 verletzt bzw. getötet. Bitte schlüsseln Sie die Zahlen nach

       Geschlecht sowie der Art des Einflusses (inkl. legaler Drogen) auf.

 

3.) Wie vielen Personen wurde in den Jahren 1997,1998, 1999 und 2000 auf

      Grund von amtsärztlichen Entscheidungen der Führerschein in Verbindung mit

      Alkohol abgenommen?

 

4.) Wie vielen Personen wurde in den Jahren 1997, 1998, 1999 und 2000 auf

      Grund von amtsärztlichen Entscheidungen der Führerschein in Verbindung mit

      Medikamentenkonsum abgenommen?

 

5.) Wie lange ist in Österreich die durchschnittliche Zeit des

      Führerscheinentzuges, aufgeschlüsselt nach den Kriterien der Punkte 1 bis 3?

 

6.) Wie viele Personen mußten sich auf Grund von Führerscheinabnahmen in

      verkehrspsychologische Nachschulungen begeben? Bitte schlüsseln Sie die

      Zahlen für die Jahre 1997, 1998, 1999 und 2000 nach dem Grund für die

      Nachschulung auf.

 

7.) Ist es richtig, dass bei Führerscheinabnahmen aufgrund von Alkoholisierung

     erst ab 1,6 %o eine verkehrspsychologische Nachschulung verpflichtend

     vorgesehen?

      a) Wenn ja, wie beurteilen Sie diese Vorgangsweise?

 

      b) Wenn ja, wie viele Personen, denen der Führerschein auf Grund von

      Alkoholisierung abgenommen worden ist, erhielten ihn in den Jahren 1997,

      1998, 1999 und 2000 ohne Nachschulung zurück?

 

      c) Wie viele davon wiesen in den Jahren 1997,1998,1999 und 2000 eine

      Alkoholisierung von mehr als 0,8 %o auf?

 

     d) Wenn nein, wie sieht die Regelung konkret aus?

8) In weicher Art und Weise sind österreichische AmtsärztInnen auf die

     Erkennung von Suchtverhalten geschult?

     a) Wird hier zwischen legalen und illegalen Süchten unterschieden?

 

     b) Wenn ja, welche überprüfbaren Maßnahmen werden gesetzt?

 

     c) Wenn nein, warum nicht?