2286/J XXI.GP
Eingelangt am: 04.04.2001
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Drogensituation in Österreich
Anlässlich der Debatte rund um die Grenzmengenverordnung laut SMG und die
Novellierung des SMG sind die Themen Drogen und Sucht allgemein zum Punkt
öffentlichen Interesses geworden.
Die Regierungsparteien haben bislang alle Versuche, einen umfassenden
Drogenbericht für Österreich zu erstellen verhindert. Die per Entschließungsantrag
beschlossene Vorlage des ÖBIG - Drogenberichts zur parlamentarischen Diskussion
ist zwar begrüßenswert, wer aber die ÖBIG - Berichte liest, wird feststellen, dass in
diesen Berichten wiederholt auf die mangelnde Datenlage in Österreich hingewiesen
wird.
Von unserer Seite besteht die Bereitschaft und der Wunsch, eine Diskussion zum
Thema Sucht und Kriminalität auf einer sachlichen Ebene zu führen, wozu wir einen
umfassenden Bericht zum Ist - Stand der gegenwärtigen Situation und der
Maßnahmen der Bundesregierung, im speziellen Ihres Ressorts nunmehr eben über
eine parlamentarische Anfrage anfordern
Wir sind der Ansicht, dass eine Trennung zwischen Suchtgiftkriminalität und
Kriminalität in Zusammenhang mit Suchtgiften bzw. Rauschmitteln wünschenswert
wäre. Der Besitz und/oder Gebrauch einer illegalen Substanz stellt eine strafbare
Handlung dar. Aus der Geschichte jedweder prohibitiver Maßnahmen wissen wir,
dass eine polizeiliche Verfolgung der KonsumentInnen nur, wenn überhaupt, sehr
geringe Auswirkungen auf das Konsumverhalten der einzelnen Individuen hat.
Prävention, egal auf welcher Ebene, was das Entwickeln oder die Ausformung von
süchtigem Verhalten betrifft, kann nicht Aufgabe der Exekutive sein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.) Im Zuge von amtsärztlicher Tätigkeit werden immer wieder Führerscheine
abgenommen. Diese Entscheidungen werden oft unabhängig davon gefällt,
ob und wann die Anlassfälle gerichtsanhängig wurden. Wie beurteilen Sie
diese
Vorgangsweise?
a) Wie vielen Personen wurde in den Jahren 1997, 1998,1999 und 2000 auf
Grund von amtsärztlichen Entscheidungen der Führerschein in Verbindung mit
illegalen Drogen abgenommen?
b) Bei wie vielen dieser Personen wurden die mit dem Führerscheinentzug in
Verbindung stehenden Anlassfälle tatsächlich gerichtsanhängig?
c) Wie viele dieser Führerscheinabnahmen stehen in nachgewiesenem
Zusammenhang mit dem Lenken eines Fahrzeuges in beeinträchtigtem
Zustand und daraus resultierenden Unfällen mit Personenschaden?
2.) Verkehrsunfälle:
a) Wie viele Unfälle wurden in den Jahren 1997,1998,1999 und 2000 von
LenkerInnen unter Drogeneinfluss verursacht? Bitte schlüsseln Sie die Zahlen
nach Geschlecht sowie der Art des Einflusses (inkl. illegaler Drogen) auf.
b) Wie viele Personen wurden durch diese Unfälle in den Jahren 1997,1998,
1999 und 2000 verletzt bzw. getötet. Bitte schlüsseln Sie die Zahlen nach
Geschlecht sowie der Art des Einflusses (inkl. legaler Drogen) auf.
3.) Wie vielen Personen wurde in den Jahren 1997,1998, 1999 und 2000 auf
Grund von amtsärztlichen Entscheidungen der Führerschein in Verbindung mit
Alkohol abgenommen?
4.) Wie vielen Personen wurde in den Jahren 1997, 1998, 1999 und 2000 auf
Grund von amtsärztlichen Entscheidungen der Führerschein in Verbindung mit
Medikamentenkonsum abgenommen?
5.) Wie lange ist in Österreich die durchschnittliche Zeit des
Führerscheinentzuges, aufgeschlüsselt nach den Kriterien der Punkte 1 bis 3?
6.) Wie viele Personen mußten sich auf Grund von Führerscheinabnahmen in
verkehrspsychologische Nachschulungen begeben? Bitte schlüsseln Sie die
Zahlen für die Jahre 1997, 1998, 1999 und 2000 nach dem Grund für die
Nachschulung auf.
7.) Ist es richtig, dass bei Führerscheinabnahmen aufgrund von Alkoholisierung
erst ab 1,6 %o eine verkehrspsychologische Nachschulung verpflichtend
vorgesehen?
a) Wenn ja, wie beurteilen Sie diese Vorgangsweise?
b) Wenn ja, wie viele Personen, denen der Führerschein auf Grund von
Alkoholisierung abgenommen worden ist, erhielten ihn in den Jahren 1997,
1998, 1999 und 2000 ohne Nachschulung zurück?
c) Wie viele davon wiesen in den Jahren 1997,1998,1999 und 2000 eine
Alkoholisierung von mehr als 0,8 %o auf?
d) Wenn nein, wie
sieht die Regelung konkret aus?
8) In weicher Art und Weise sind österreichische AmtsärztInnen auf die
Erkennung von Suchtverhalten geschult?
a) Wird hier zwischen legalen und illegalen Süchten unterschieden?
b) Wenn ja, welche überprüfbaren Maßnahmen werden gesetzt?
c) Wenn nein, warum nicht?