2305/J XXI.GP

Eingelangt am: 04-04-2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Maier, Brix, Prähauser

und Genossinnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Mitarbeiterinnen in Ministerbüros

 

 

Am 3. April 2001 wurde bekannt, dass die fabelhafte Gagen kassierende Ute Fabel - vulgo

Mag. Ute Fabel - Kabinettschefin von Bundesminister Haupt, die im Monat ATS 200.000,-

Gage erhielt - ihr Dienstverhältnis aus „persönlichen Gründen“ fristlos gekündigt hat. Diese

persönlichen Gründe basieren auf dem Umstand, dass Fabel nunmehr aufgrund der

Nachforschungen eines Grazer Universitätsprofessors (Prof. Schilcher) nachgewiesen wurde,

dass sie keine juristische Diplomprüfung erfolgreich abgelegt hat, somit keine Juristin ist.

 

Ute Fabel arbeitete sowohl in der Landesregierung Kärnten für den FP - Landeshauptmann -

stellvertreter Reichhold als Juristin und schien als solche auch auf der Homepage der Kämtner

Landesregierung auf. Ebenso wurde Fabel vom Bundesminister Haupt aufgrund eines

Leiharbeitsvertrages mit dem Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender als Juristin im

Ministerkabinett beschäftigt.

 

Die SPÖ hat vor rund einem Monat dem kleinen Untersuchungsausschuss den Prüfauftrag

hinsichtlich der Beschäftigungs - und Arbeitsverhältnisse in den Ministerbüros der schwarz -

blauen Bundesregierung erteilt. Dies aufgrund von skandalösen Zuständen und Privilegien,

die als Resultat von umfangreichen Serienanfragen von SPÖ - Abgeordneten bekannt wurden.

 

Dazu kommen Privilegien wie Gebrauch von Dienstwagen durch Kabinettsmitarbeiter auch in

der Freizeit, persönliche Sekretäre für Kabinettschefinnen (Ute Fabel konnte sich über einen

solchen erfreuen) sowie undurchsichtige Arbeitsleihverträge, die in der Besoldung von Ute

Fabel gipfelten. Klares Faktum ist auch, dass es sich hiebei um "Scheinarbeitsleihverträge"

handelt, da diese Anstellungen in den Arbeitsleihgeberfirmen nur zum Zweck der Verleihung

erfolgten. Eine besondere Konzentration und zentrale Rolle spielt dabei das Bildungswerk der

Industrie, welches (höchstwahrscheinlich) mehr als zwölf solcher Arbeitsleihverträge mit den

Ministerien abschloss.

§ 146 und § 147 Strafgesetzbuch definieren den Betrug als Täuschung über Tatsachen, welche

zu emem Vermögensschaden führt und qualifizieren eine entsprechende Tat, welche einen

Schaden über ATS 500.000,- herbeiführt als schweren Betrug, welcher mit einer

Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestrafen ist. Es ist davon auszugehen, dass

sowohl Ute Fabel als auch der Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender in Verdacht der

Verwirklichung des schweren Betruges stehen.

 

Somit stellt sich die Frage, wer, wann und wie die akademischen Grade der Mitarbeiterinnen

in Ministerbüros vor deren Einstellung bzw. Übernahme in den Bundesdienst überprüft hat.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an alle Mitglieder der Bundesregierung - so

auch an Sie - nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Durch wen, wann und wie wurde die akademische Qualifikation der nachstehend/unter

    Punkt 9/ genannten Mitarbeiterinnen Ihres Ressorts überprüft?

  

2. Wurden jeweils vor der Einstellung bzw. vor einer Überlassung beglaubigte Dokumente

    oder Originaldokumente oder nur Kopien derselben vorgelegt?

 

3. Wurden generell in Arbeitsleihverträgen Qualifizierungsmerkmale der überlassenen

    Arbeitskräfte vereinbart?

 

4. Wenn ja, wie lauten diese Vereinbarungen?

 

5. In welcher Form wurden Rückforderungsansprüche des Bundes gegenüber dem

    Leiharbeitgeber für den Fall der mangelnden bzw. fehlenden Qualifikation der

    überlassenen Arbeitskraft vereinbart?

 

6. Von wem wurden die Arbeitsleihverträge errichtet?

 

7. Haben Sie selbst - im Rahmen Ihrer persönlichen Ministerverantwortung - die

    akademische Qualifikation Ihrer Mitarbeiterinnen bzw. LeiharbeitnehmerInnen

    überprüft?

8. Wenn nein, aus welchen Quellen und Informationen bezogen Sie das für Sie

     entscheidungsrelevante Wissen hinsichtlich der akademischen Qualifikation?

 

9. Frau Mag. Sigrid Millauer, Frau Mag. Katharina Peschko, Frau Mag. Marc

    Zimmermann