2306/J XXI.GP
Eingelangt am: 04.04.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier, Brix, Prähauser
und GenossInnen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend MitarbeiterInnen in Ministerbüros
Am 3. April 2001 wurde bekannt, dass die fabelhafte Gagen kassierende Ute Fabel - vulgo
Mag. Ute Fabel - Kabinettschefin von Bundesminister Haupt, die im Monat ATS 200.000,-
Gage erhielt - ihr Dienstverhältnis aus „persönlichen Gründen“ fristlos gekündigt hat. Diese
persönlichen Gründe basieren auf dem Umstand, dass Fabel nunmehr aufgrund der
Nachforschungen eines Grazer Universitätsprofessors (Prof. Schilcher) nachgewiesen wurde,
dass sie keine juristische Diplomprüfung erfolgreich abgelegt hat, somit keine Juristin ist.
Ute Fabel arbeitete sowohl in der Landesregierung Kärnten für den FP - Landeshauptmann -
stellvertreter Reichhold als Juristin und schien als solche auch auf der Homepage der Kärntner
Landesregierung auf. Ebenso wurde Fabel vom Bundesminister Haupt aufgrund eines
Leiharbeitsvertrages mit dem Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender als Juristin im
Ministerkabinett beschäftigt.
Die SPÖ hat vor rund einem Monat dem kleinen Untersuchungsausschuss den Prüfauftrag
hinsichtlich der Beschäftigungs - und Arbeitsverhältnisse in den Ministerbüros der schwarz -
blauen Bundesregierung erteilt. Dies aufgrund von skandalösen Zuständen und Privilegien,
die als Resultat von umfangreichen Serienanfragen von SPÖ - Abgeordneten bekannt wurden.
Dazu kommen Privilegien wie Gebrauch von Dienstwagen durch Kabinettsmitarbeiter auch in
der Freizeit, persönliche Sekretäre für Kabinettschefinnen (Ute Fabel konnte sich über einen
solchen erfreuen) sowie undurchsichtige Arbeitsleihverträge, die in der Besoldung von Ute
Fabel gipfelten. Klares Faktum ist auch, dass es sich hiebei um ,,Scheinarbeitsleihverträge“
handelt, da diese Anstellungen in den Arbeitsleihgeberfirmen nur zum Zweck der Verleihung
erfolgten. Eine besondere Konzentration und zentrale Rolle spielt dabei das Bildungswerk der
Industrie, welches (höchstwahrscheinlich) mehr als zwölf solcher Arbeitsleihverträge mit den
Ministerien abschloss.
§ 146 und § 147 Strafgesetzbuch definieren den Betrug als Täuschung über Tatsachen, welche
zu einem Vermögensschaden führt und qualifizieren eine entsprechende Tat, welche einen
Schaden über ATS 500.000,-- herbeiführt als schweren Betrug, welcher mit einer
Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestrafen ist. Es ist davon auszugehen, dass
sowohl Ute Fabel als auch der Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender in Verdacht der
Verwirklichung des schweren Betruges stehen.
Somit stellt sich die Frage, wer, wann und wie die akademischen Grade der Mitarbeiterinnen
in Ministerbüros vor deren Einstellung bzw. Übernahme in den Bundesdienst überprüft hat.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an alle Mitglieder der Bundesregierung - so
auch an Sie - nachstehende
Anfrage:
1. Durch wen, wann und wie wurde die akademische Qualifikation der nachstehend/unter
Punkt 9/ genannten Mitarbeiterinnen Ihres Ressorts überprüft?
2. Wurden jeweils vor der Einstellung bzw. vor einer Überlassung beglaubigte Dokumente
oder Originaldokumente oder nur Kopien derselben vorgelegt?
3. Wurden generell in Arbeitsleihverträgen Qualifizierungsmerkmale der überlassenen
Arbeitskräfte vereinbart?
4. Wenn ja, wie lauten diese Vereinbarungen?
5. In welcher Form wurden Rückforderungsansprüche des Bundes gegenüber dem
Leiharbeitgeber für den Fall der mangelnden bzw. fehlenden Qualifikation der
überlassenen Arbeitskraft vereinbart?
6. Von wem wurden die Arbeitsleihverträge errichtet?
7. Haben Sie selbst - im Rahmen Ihrer persönlichen Ministerverantwortung - die
akademische Qualifikation Ihrer Mitarbeiterinnen bzw. LeiharbeitnehmerInnen
überprüft?
8. Wenn nein, aus welchen Quellen und Informationen bezogen Sie das für Sie
entscheidungsrelevante Wissen hinsichtlich der akademischen Qualifikation?
9. Herr Bgdr. Sinn, Herr Obst Rotter, Herr VI Barnet, Herr Mjr Mag. Baumann,
Herr ADir. Schabus