2323/J XXI.GP
Eingelangt am:04.04.2001
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Abweisung von Schülerinnen bei der Aufnahme an Gymnasien in
Niederösterreich
Für Verwirrung und Ärger bei Eltern, die ihre Kinder beim BG und BRG Baden,
anmelden wollen, sorgt die Ablehnung von Kindern bereits vor Vorliegen der
Schulnachrichten. Als Grund wird weder die mangelhafte Leistung der Kinder noch
Raumnot angegeben, sondern schlicht eine Anordnung des Landesschulrats für
Niederösterreich. Diese besagt, dass im Schuljahr 2001/2002 nicht mehr Klassen
geführt werden dürfen als im laufenden Schuljahr. Diese Anordnung steht im
Widerspruch zum § 28 Schulunterrichtsgesetz bzw. § 40 Schulorganisationsgesetz.
Nach den Bestimmungen dieser Paragraphen bildet der Erfolg des 2. Halbjahres der
4. Volksschulklasse die Basis für die Aufnahme.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE:
1. Wie beurteilen Sie die Anordnung des Niederösterreichischen Landesschulrats
keine weiteren Klassen an Bundesgymnasien zu eröffnen aus rechtlicher
Sicht?
2. Wurden Sie von dieser Anordnung informiert bevor diese an die Schulen
zugestellt wurde?
3. Halten Sie es für sinnvoll, dass keine Klassen eröffnet werden dürfen, obwohl
es räumlich und organisatorisch möglich wäre?
4. Werden Sie dafür Sorge tragen, das jene Kinder, die die
Aufnahmevoraussetzungen für eine AHS erfüllen, auch eine solche besuchen
können?
5. Sind Ihnen ähnliche Vorgehensweisen aus anderen Bundesländern bekannt?