2323/J XXI.GP

Eingelangt am:04.04.2001

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend Abweisung von Schülerinnen bei der Aufnahme an Gymnasien in

Niederösterreich

 

 

Für Verwirrung und Ärger bei Eltern, die ihre Kinder beim BG und BRG Baden,

anmelden wollen, sorgt die Ablehnung von Kindern bereits vor Vorliegen der

Schulnachrichten. Als Grund wird weder die mangelhafte Leistung der Kinder noch

Raumnot angegeben, sondern schlicht eine Anordnung des Landesschulrats für

Niederösterreich. Diese besagt, dass im Schuljahr 2001/2002 nicht mehr Klassen

geführt werden dürfen als im laufenden Schuljahr. Diese Anordnung steht im

Widerspruch zum § 28 Schulunterrichtsgesetz bzw. § 40 Schulorganisationsgesetz.

Nach den Bestimmungen dieser Paragraphen bildet der Erfolg des 2. Halbjahres der

4. Volksschulklasse die Basis für die Aufnahme.

 

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

                              

ANFRAGE:

 

1. Wie beurteilen Sie die Anordnung des Niederösterreichischen Landesschulrats

    keine weiteren Klassen an Bundesgymnasien zu eröffnen aus rechtlicher

    Sicht?

 

2. Wurden Sie von dieser Anordnung informiert bevor diese an die Schulen

    zugestellt wurde?

 

3. Halten Sie es für sinnvoll, dass keine Klassen eröffnet werden dürfen, obwohl

    es räumlich und organisatorisch möglich wäre?

 

4. Werden Sie dafür Sorge tragen, das jene Kinder, die die

    Aufnahmevoraussetzungen für eine AHS erfüllen, auch eine solche besuchen

    können?

 

5. Sind Ihnen ähnliche Vorgehensweisen aus anderen Bundesländern bekannt?