2324/J XXI.GP
Eingelangt am:04.04.2001
der Abgeordneten Dr. Günther Leiner
und Kollegen
an die Frau Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend ÖBB - Autoschleuse Böckstein - Mallnitz
Die ÖBB haben bei der Autoschleuse Böckstein - Mallnitz als Reaktion auf die
Tunnelkatastrophe von Kaprun sicherheitstechnische und organisatorische Maßnahmen
gesetzt. Der organisatorische Ist - Zustand bedeutet eine Absenkung der Autoverladefrequenz
auf 2 Stunden von 7.00 bis 17.00 Uhr in jede Richtung, eine Reduktion der Kapazität pro
Autoverladezug auf 48 PKW und eine schikanöse Autoverladeprozedur für die Passagiere.
Angesichts des bevorstehenden Sommerreiseverkehrs und den bereits vorhandenen
Erfahrungen mit Wartezeiten bis zu vier Stunden anläßlich der Weihnachtsferien ist die
Wiederherstellung eines Vollbetriebes für die Region alleine aus tourismuswirtschaftlichen
Gründen von größter Bedeutung.
Mit dem Betrieb der Autoschleuse Böckstein - Mallnitz in der jetzigen Organisationsform kann
sicher nicht annähernd eine Kostendeckung erreicht werden und es wurde bereits die
Vermutung geäußert, dass die ÖBB beabsichtigt, die Autoschleuse zur Gänze zu schließen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an Frau Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie die nachstehende
ANFRAGE:
1. Ist seitens der ÖBB an eine endgültige Schließung der Tauernschleuse Böckstein - Mallnitz
gedacht?
2. Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie gegen die durch die Schließung entstehenden
enormen wirtschaftlichen Nachteile der gesamten Region ergreifen?
3. Wenn nein, an welchen konkreten zeitlichen Horizont ist bei der Durchführung der
notwendigen Sanierungsmaßnahmen gedacht?
4. Mit welcher Begründung wird derzeit an einem 2 - Stunden - Takt festgehalten, obwohl auch
bei Durchführung eines 1 - Stunden - Taktes ein Zusammentreffen zweier Züge vermieden
werden könnte?
5. Warum findet ein uneingeschränkter Betrieb des "Huckepack" - Güterverkehrs im Tunnel
statt, obwohl dieser als weitaus gefährlicher eingestuft wird, während die Autoschleuse
mit dem sicherheitstechnischen Argument nur eingeschränkt betrieben wird?