2333/J XXI.GP

Eingelangt am: 05.04.2001

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Brix

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend MitarbeiterInnen der Ministerbüros, Sektionsleiter, Arbeitsleihverträge

 

Bezugnehmend auf die bisherigen Vorkommnisse rund um die MitarbeiterInnen in den

Ministerbüros, im speziellen der Affäre Fabel, richten die unterzeichneten Abgeordneten an

alle Mitglieder der Bundesregierung - so auch an Sie - nachstehende

 

Anfrage:

 

AD MINISTERBÜRO

 

1.. Welche Personen, geordnet nach Namen, wurden seit 4.2.2000 im Ministerbüro bzw. im

     Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs beschäftigt und auf weicher Grundlage

     (Beamtendienstgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag gemäß

     § 36 VBG, Angestelltengesetz oder Arbeitsüberlassungsgesetz) basierte jeweils dieses

     Dienstverhältnis?

 

2. Sollten die unter Punkt 1. beauskunfteten Dienstverhältnisse bereits beendet sein, wird

     angefragt, zu welchen Zeitpunkten und mit welcher rechtlichen Begründung diese

     Dienstverhältnisse, geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern, aufgelöst

     wurden und welche Kosten (Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädigung bzw.

      - abfindung, freiwillige Abfertigung, Pönale, etc.) mit der Beendigung dieses

     Dienstvertrages, geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern, verbunden

     waren?

 

3. Auf welcher Grundlage erfolgte jeweils für die unter Punkt 1. angefragten Personen die

     Ermittlung des Gehaltsanspruches und wie hoch ist dieser, ausgewiesen je namentlich

     bezeichneten Dienstnehmer, pro Kalenderjahr inklusive Sonderzahlungen und

     Überstundenpauschale?

4. Welche, der unter Punkt 1. genannten Personen erhält keine Überstundenpauschale und

    wie hoch ist jeweils die bisherige durchschnittliche monatliche Überstundenleistung,

    geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?

 

5. Mit welchen Mitarbeitern des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten

     Staatssekretärs wurden seit 4.2.2000 Sonderverträge gemäß § 36 Vertragsbediensteten

     gesetz abgeschlossen und in welcher Höhe übersteigen die darin vereinbarten Gehälter

     das Gehaltsschema des Vertragsbedienstetengesetzes, jeweils geordnet nach namentlich

     bezeichneten Dienstnehmern?

 

6. Über welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten

     Staatssekretärs wurden Arbeitsleihverträge abgeschlossen und welche Vertragsinhalte

     wurden mit welchen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen vereinbart, jeweils

     geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern unter Beifügung des

     verleihenden Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens?

     (Die Frage sollte nach folgendem Schema beantwortet werden: Leiharbeitgeber,

     Leiharbeitnehmer, Vertragszeitraum, Gehalt, Wertanpassung, Kündigungsmöglichkeit,

     Remunerationen, Belohnungen, Umsatzsteuerpflicht des Arbeitskräfteüberlassers,

     Abrechnungsmodalitäten von Reisekosten und Überstunden, Pensionsvorsorge,

     Einhaltung der Dienstpflichten, Amtsverschwiegenheit, Abdingung des

     Weisungsrechtes des Leiharbeitgebers sowie Konventionalstrafe; die Beantwortung

     kann auch durch Beilage der entsprechenden Leiharbeitsverträge in Kopie substituiert

     werden.)

 

7. Welche Dienstverhältnisse wurden von den unter Punkt 6. angefragten Personen vor

     Abschluss des gegenständlichen Überlassungsvertrages, geordnet nach namentlich

     bezeichneten Personen und unter Beifügung des jeweiligen Dienstgebers, ausgeübt?

     Von wem wurde, jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten, überlassenen

     Arbeitskräften, der entsprechende Arbeitsleihvertrag formuliert?

 

8. An welche Unternehmungen, die nunmehr als Arbeitskräfteüberlasser in einem

     Vertragsverhältnis mit dem Ressort stehen, wurden Förderungen des Ministeriums

     vergeben und wenn ja, in welcher Höhe erfolgte eine entsprechende Förderung, jeweils

     geordnet nach Förderungsempfänger und Budgetjahr?

9. Welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten

     Staatssekretärs sind mit Führungsfunktionen in anderen Organisationseinheiten betraut,

     um welche Organisationseinheit handelt es sich jeweils, und in welchem Ausmaß wird

     diese Führungsfunktion wahrgenommen?

 

10. Wie werden zeitliche Mehrleistungen der Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros

       eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs finanziell abgerechnet, aufgelistet nach

       namentlich bezeichneten Dienstnehmern?

 

11. In welcher Höhe wurde die bisher geleistete, durchschnittliche monatliche

       Mehrdienstleistung der einzelnen Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines

       etwaig eingerichteten Staatssekretärs, geordnet nach namentlich bezeichneten

       Dienstnehmern, abgegolten?

 

12. An welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten

       Staatssekretärs wurden seit 4.2.2000 Belohnungen bzw. Prämien ausbezahlt und in

       welcher Höhe belaufen sich diese Zahlungen, geordnet nach namentlich bezeichneten

       Dienstnehmern?

 

13. Welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten

       Staatssekretärs, üben Nebentätigkeiten und /oder entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen

       aus und welche Einkünfte beziehen sie aus diesen Nebentätigkeiten, jeweils geordnet

       nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?

 

14. In welchem Ausmaß wurde von Mitarbeitern des Ministerbüros bzw. des Büros eines

       etwaig eingerichteten Staatssekretärs, Auslandsdienstreisen durchgeführt, wieviele

       Reisetage wurden dafür insgesamt aufgewendet und welche Reisekosten sind pro

       namentlich bezeichneten Bediensteten entstanden?

 

15. Um welche Art von Veranstaltungen handelte es sich bei den jeweils unter Punkt 14.

       beauskunfteten Dienstreisen, welcher Zweck lag ihnen jeweils zugrunde und inwieweit

       wurde dieser Zweck erreicht?

AD SEKTIONSLEITER

 

1. Welche Sektionsleiter, geordnet nach Namen, wurden seit 4.2.2000 bestellt und wurden

     diese Dienstverhältnisse gemäß dem Ausschreibungsgesetz in der geltenden Fassung

     vergeben?

 

2. Welche Personen, geordnet nach Namen, sind seit 4.2.2000 Mitglieder der

     Begutachtungskommission gemäß § 7 Ausschreibungsgesetz 1989?

 

3. Wie wurden die unter Punkt 1. beauskunfteten, tatsächlich betrauten Bewerber, von

     dieser Begutachtungskommission beurteilt?

 

4. Welche der unter Punkt 1. beauskunfteten Personen bekleiden auch eine Funktion im

    Ministerbüro bzw. dem Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs?

 

5. Auf welcher Rechtsgrundlage werden die zeitlichen Mehrleistungen der unter Punkt 1.

     angefragten Personen, geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern unter

     Beifügung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, abgegolten?

 

6. In welcher Höhe wurden bisher an die unter Punkt 1. beauskunfteten Personen, geordnet

    nach Namen, Belohnungen bzw. Prämien vergeben?

 

7. Welche entgeltlichen Nebentätigkeiten werden von den unter Punkt 1. beauskunfteten

     Personen, geordnet nach Namen, ausgeübt und in welcher Höhe wurde hiefür

     Einkommen durch diese Personen bezogen?

 

8. In welchem Ausmaß wurden seit 4.2.2000 durch Sektionsleiter Auslandsdienstreisen

     durchgeführt, wieviele Reisetage wurden dafür insgesamt aufgewendet und welche

     Reisekosten sind pro namentlich bezeichneten Bediensteten insgesamt entstanden?

 

9. Um welche Art von Veranstaltungen handelte es sich bei den jeweils unter Punkt 8.

     beauskunfteten Dienstreisen, welcher Zweck lag ihnen jeweils zugrunde und inwieweit

     wurde dieser Zweck erreicht?

AD MITARBEITER DES RESSORTS

 

 

1. Wie lauten die Namen der in entgeltliche Aufsichtsfunktionen entsandten Mitarbeiter,

    die weder Sektionsleiter noch Mitarbeiter in Ministerbüros sind?

 

2. Wie hoch sind die Einkünfte aus dieser Nebentätigkeit, geordnet nach namentlich

     bezeichneten Dienstnehmern?

 

3. Welche Personen (sowohl Mitarbeiter des Ministerbüros als auch sämtliche Bedienstete

    des Ressorts) leisten mehr als 240 Überstunden pro Jahr, geordnet nach Namen unter

    Beifügung der jährlichen Überstundenleistung?

 

4. Welche Mitarbeiter, geordnet nach Namen, wurden an EU - Einrichtungen abgestellt, auf

    welcher rechtlichen Grundlage basiert dieses Dienstverhältnis und wie hoch ist die

    Besoldung dieser Personen, jeweils bezogen auf den namentlich bezeichneten

    Mitarbeiter?

 

5. Werden Personen ausserhalb des Ministerbüros aufgrund von Arbeitsleihverträgen

     beschäftigt und wenn ja, wie lauten deren Namen und von welchen Arbeitskräfteüber -

     lassungsunternehmungen werden diese Personen verliehen?

 

6. Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Kosten aus den Leiharbeitsverträgen

    der unter Punkt 5. beauskunfteten Leiharbeitnehmer, geordnet nach Namen?

 

 

AD ARBEITSLEIHVERTRÄGE

 

1. In welcher Höhe werden von den Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen, welche Ihrem

    Ressort Leiharbeitnehmer zur Verfügung stellen, Gewinnanteile in das

    Leiharbeitsentgelt einberechnet?

 

2. Können Sie ausschließen, dass durch die Praxis der Arbeitsleihverträge eine

    Finanzierung der Überlassungsunternehmungen stattfindet?