2339/J XXI.GP
Eingelangt am: 05.04.2001
Anfrage
der Abgeordneten Brix
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend MitarbeiterInnen der Ministerbüros, Sektionsleiter, Arbeitsleihverträge
Bezugnehmend auf die bisherigen Vorkommnisse rund um die MitarbeiterInnen in den
Ministerbüros, im speziellen der Affäre Fabel, richten die unterzeichneten Abgeordneten an
alle Mitglieder der Bundesregierung - so auch an Sie - nachstehende
Anfrage:
AD MINISTERBÜRO
1. Welche Personen, geordnet nach Namen, wurden seit 4.2.2000 im Ministerbüro bzw. im
Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs beschäftigt und auf welcher Grundlage
(Beamtendienstgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag gemäß
§ 36 VBG, Angestelltengesetz oder Arbeitsüberlassungsgesetz) basierte jeweils dieses
Dienstverhältnis?
2. Sollten die unter Punkt 1. beauskunfteten Dienstverhältnisse bereits beendet sein, wird
angefragt, zu welchen Zeitpunkten und mit welcher rechtlichen Begründung diese
Dienstverhältnisse, geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern, aufgelöst
wurden und welche Kosten (Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädigung bzw.
- abfindung, freiwillige Abfertigung, Pönale, etc.) mit der Beendigung dieses
Dienstvertrages, geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern, verbunden
waren?
3. Auf welcher Grundlage erfolgte jeweils für die unter Punkt 1. angefragten Personen die
Ermittlung des Gehaltsanspruches und wie hoch ist dieser, ausgewiesen je namentlich
bezeichneten Dienstnehmer, pro Kalenderjahr inklusive Sonderzahlungen und
Überstundenpauschale?
4. Welche, der unter Punkt 1. genannten Personen erhält keine Überstundenpauschale und
wie hoch ist jeweils die bisherige durchschnittliche monatliche Überstundenleistung,
geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?
5. Mit welchen Mitarbeitern des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten
Staatssekretärs wurden seit 4.2.2000 Sonderverträge gemäß § 36 Vertragsbediensteten -
gesetz abgeschlossen und in welcher Höhe übersteigen die darin vereinbarten Gehälter
das Gehaltsschema des Vertragsbedienstetengesetzes, jeweils geordnet nach namentlich
bezeichneten Dienstnehmern?
6. Über welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten
Staatssekretärs wurden Arbeitsleihverträge abgeschlossen und welche Vertragsinhalte
wurden mit welchen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen vereinbart, jeweils
geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern unter Beifügung des
verleihenden Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens?
(Die Frage sollte nach folgendem Schema beantwortet werden: Leiharbeitgeber,
Leiharbeitnehmer, Vertragszeitraum, Gehalt, Wertanpassung, Kündigungsmöglichkeit,
Remunerationen, Belohnungen, Umsatzsteuerpflicht des Arbeitskräfteüberlassers,
Abrechnungsmodalitäten von Reisekosten und Überstunden, Pensionsvorsorge,
Einhaltung der Dienstpflichten, Amtsverschwiegenheit, Abdingung des
Weisungsrechtes des Leiharbeitgebers sowie Konventionalstrafe; die Beantwortung
kann auch durch Beilage der entsprechenden Leiharbeitsverträge in Kopie substituiert
werden.)
7. Welche Dienstverhältnisse wurden von den unter Punkt 6. angefragten Personen vor
Abschluss des gegenständlichen Überlassungsvertrages, geordnet nach namentlich
bezeichneten Personen und unter Beifügung des jeweiligen Dienstgebers, ausgeübt?
Von wem wurde, jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten, überlassenen
Arbeitskräften, der entsprechende Arbeitsleihvertrag formuliert?
8. An welche Unternehmungen, die nunmehr als Arbeitskräfteüberlasser in einem
Vertragsverhältnis mit dem Ressort stehen, wurden Förderungen des Ministeriums
vergeben und wenn ja, in welcher Höhe erfolgte eine entsprechende Förderung, jeweils
geordnet nach
Förderungsempfänger und Budgetjahr?
9. Welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten
Staatssekretärs sind mit Führungsfunktionen in anderen Organisationseinheiten betraut,
um welche Organisationseinheit handelt es sich jeweils, und in welchem Ausmaß wird
diese Führungsfunktion wahrgenommen?
10. Wie werden zeitliche Mehrleistungen der Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros
eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs finanziell abgerechnet, aufgelistet nach
namentlich bezeichneten Dienstnehmern?
11. In welcher Höhe wurde die bisher geleistete, durchschnittliche monatliche
Mehrdienstleistung der einzelnen Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines
etwaig eingerichteten Staatssekretärs, geordnet nach namentlich bezeichneten
Dienstnehmern, abgegolten?
12. An welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten
Staatssekretärs wurden seit 4.2.2000 Belohnungen bzw. Prämien ausbezahlt und in
welcher Höhe belaufen sich diese Zahlungen, geordnet nach namentlich bezeichneten
Dienstnehmern?
13. Welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten
Staatssekretärs, üben Nebentätigkeiten und /oder entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen
aus und welche Einkünfte beziehen sie aus diesen Nebentätigkeiten, jeweils geordnet
nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?
14. In welchem Ausmaß wurde von Mitarbeitern des Ministerbüros bzw. des Büros eines
etwaig eingerichteten Staatssekretärs, Auslandsdienstreisen durchgeführt, wieviele
Reisetage wurden dafür insgesamt aufgewendet und welche Reisekosten sind pro
namentlich bezeichneten Bediensteten entstanden?
15. Um welche Art von Veranstaltungen handelte es sich bei den jeweils unter Punkt 14.
beauskunfteten Dienstreisen, welcher Zweck lag ihnen jeweils zugrunde und inwieweit
wurde
dieser Zweck erreicht?
AD SEKTIONSLEITER
1. Welche Sektionsleiter, geordnet nach Namen, wurden seit 4.2.2000 bestellt und wurden
diese Dienstverhältnisse gemäß dem Ausschreibungsgesetz in der geltenden Fassung
vergeben?
2. Welche Personen, geordnet nach Namen, sind seit 4.2.2000 Mitglieder der
Begutachtungskommission gemäß § 7 Ausschreibungsgesetz 1989?
3. Wie wurden die unter Punkt 1. beauskunfteten, tatsächlich betrauten Bewerber, von
dieser Begutachtungskommission beurteilt?
4. Welche der unter Punkt 1. beauskunfteten Personen bekleiden auch eine Funktion im
Ministerbüro bzw. dem Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs?
5. Auf welcher Rechtsgrundlage werden die zeitlichen Mehrleistungen der unter Punkt 1.
angefragten Personen, geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern unter
Beifügung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, abgegolten?
6. In welcher Höhe wurden bisher an die unter Punkt 1. beauskunfteten Personen, geordnet
nach Namen, Belohnungen bzw. Prämien vergeben?
7. Welche entgeltlichen Nebentätigkeiten werden von den unter Punkt 1. beauskunfteten
Personen, geordnet nach Namen, ausgeübt und in welcher Höhe wurde hiefür
Einkommen durch diese Personen bezogen?
8. In welchem Ausmaß wurden seit 4.2.2000 durch Sektionsleiter Auslandsdienstreisen
durchgeführt, wieviele Reisetage wurden dafür insgesamt aufgewendet und welche
Reisekosten sind pro namentlich bezeichneten Bediensteten insgesamt entstanden?
9. Um welche Art von Veranstaltungen handelte es sich bei den jeweils unter Punkt 8.
beauskunfteten Dienstreisen, welcher Zweck lag ihnen jeweils zugrunde und inwieweit
wurde dieser Zweck
erreicht?
AD MITARBEITER DES RESSORTS
1. Wie lauten die Namen der in entgeltliche Aufsichtsfunktionen entsandten Mitarbeiter,
die weder Sektionsleiter noch Mitarbeiter in Ministerbüros sind?
2. Wie hoch sind die Einkünfte aus dieser Nebentätigkeit, geordnet nach namentlich
bezeichneten Dienstnehmern?
3. Welche Personen (sowohl Mitarbeiter des Ministerbüros als auch sämtliche Bedienstete
des Ressorts) leisten mehr als 240 Überstunden pro Jahr, geordnet nach Namen unter
Beifügung der jährlichen Überstundenleistung?
4. Welche Mitarbeiter, geordnet nach Namen, wurden an EU - Einrichtungen abgestellt, auf
welcher rechtlichen Grundlage basiert dieses Dienstverhältnis und wie hoch ist die
Besoldung dieser Personen, jeweils bezogen auf den namentlich bezeichneten
Mitarbeiter?
5. Werden Personen ausserhalb des Ministerbüros aufgrund von Arbeitsleihverträgen
beschäftigt und wenn ja, wie lauten deren Namen und von welchen Arbeitskräfteüber -
lassungsunternehmungen werden diese Personen verliehen?
6. Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Kosten aus den Leiharbeitsverträgen
der unter Punkt 5. beauskunfteten Leiharbeitnehmer, geordnet nach Namen?
AD ARBFITSLEIHVERTRÄGE
1. In welcher Höhe werden von den Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen, welche Ihrem
Ressort Leiharbeitnehmer zur Verfügung stellen, Gewinnanteile in das
Leiharbeitsentgelt einberechnet?
2. Können Sie ausschließen, dass durch die Praxis der Arbeitsleihverträge eine
Finanzierung der Überlassungsunternehmungen stattfindet?