2367/J XXI.GP
Eingelangt am: 27.04.2001
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend „Übertragung der Aufsichtstätigkeit an die Eisenbahnunternehmen“
In der Anfragebeantwortung (1308/AB, XXI. GP) der parlamentarischen Anfrage (1307/AB,
XXI.GP) von Mag. Johann Maier betreffend "Reformmaßnahmen des Ressorts im Jahr 2001“
haben Sie am 5.12.2000 bei der Antwort auf die Frage 1 „Welche sogenannten
Reformmaßnahmen haben Sie unter „Aufgabenauflassungen“ dem Bundesminister für
Finanzen mitgeteilt (ersuche um Auflistung entsprechend den dem BMF übermittelten
Raster)?“ folgendes mitgeteilt:
"Aufgabenfassung:
• Übertragung der Aufsichtstätigkeit an die Eisenbahnunternehmen (Zusammenarbeit mit
Zivilingenieuren oder ermächtigten Stellen)
• Übertragung von kleineren Bau - und Einrichtungsarbeiten an die Eisenbahnunternehmen
• Behördenkompetenz für die Nebenbahnen an die Länder
• Übertragung der Kontingentausgabe für Busse an die Länder
• Übertragung der Bundesstraßen „B“ zu 90% an die Länder
• Tarife für Zeitungsversand“
Für die unterzeichneten Abgeordneten ist diese Antwort grundsätzlich zu hinterfragen, dies
besonders nach dem Unglück der Standseilbahn in Kaprun am Kitzsteinhorn. Nach
Presseberichten gibt es seitens Ihres Ressorts keine Stellungnahmen mehr.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Beabsichtigen Sie daher weiterhin die Aufsichtstätigkeit - wie in der
Anfragebeantwortung
angekündigt - an die Eisenbahnunternehmen zu übertragen?
2. Wenn ja, welche Begründung gibt es dafür?
3. Wenn ja, in welcher Form soll die Zusammenarbeit mit Zivilingenieuren oder
ermächtigten Stellen erfolgen?
4. Wer überprüft deren Qualifikation?
5. Wer kontrolliert in welcher Form die Einhaltung der an die Eisenbahnunternehmen
übertragene Aufsichtstätigkeit?
6. Wer haftet bei Unfällen? Gibt es in diesem Fall eine Begrenzung der Haftung?
7. Wird damit die oberste Eisenbahn - und Seilbahnbehörde aufgelöst?
8. Wenn nein, welche Aufgaben soll diese Behörde dann in Zukunft wahrnehmen? Über
welche Kompetenzen wird sie verfügen?
9. Wie wird in Zukunft die Verantwortlichkeit für Sicherheitsmaßnahmen geregelt?
10. Wird es entsprechende Prüfpläne geben?
11. Werden in Zukunft für alle Unternehmen regelmäßige Unfall - und
Katastrophenübungen vorgeschrieben?
12. Wer ist bei Standseilbahnen für die Kontrolle des Brandschutzes zuständig?
13. Wer war bei der Gletscherbahn Kaprun für die Kontrolle des Brandschutzes zuständig?
Wann fand die letzte Brandschutzkontrolle statt?
14. Stimmt die Aussage von Bundesminister a.D. Michael Schmidt, dass stichprobenweise
durch das Ressort Überprüfungen von Hauptseilbahnen hinsichtlich Einhaltung
sonstiger Auflagen (Hochbau, Brandschutz, Sanitätspolizei, Wasserschutz) laut seiner
Anfragebeantwortung durchgeführt werden?
15. Mit welchen Einsparungen auf Bundesebene ist die Übertragung von kleineren Bau -
und Einrichtungsarbeiten an die Eisenbahnunternehmen verbunden?
16. Mit welchen zusätzlichen Kosten müssen die Bundesländer rechnen (ersuche um
Aufschlüsselung pro Bundesland)?
17. Mit welchen Einsparungen auf Bundesebene ist die Übertragung der
Behördenkompetenz für die Nebenbahnen an die Länder verbunden?
18. Mit welchen zusätzlichen Kosten müssen die Bundesländer rechnen (ersuche um
Aufschlüsselung pro Bundesland)?
19. Mit welchen Einsparungen auf Bundesebene ist die Übertragung der Kontingentausgabe
für Busse an die Länder verbunden?
20. Mit welchen zusätzlichen Kosten müssen die Bundesländer rechnen (ersuche um
Aufschlüsselung pro Bundesland)?
21. Mit welchen Einsparungen auf Bundesebene ist die Übertragung der Bundesstraßen "B"
an die Länder verbunden?
22. Mit welchen zusätzlichen Kosten müssen die Bundesländer rechnen (ersuche um
Aufschlüsselung pro Bundesland)?
23. Welchen Inhalt hat der Zwischenbericht der von ihnen eingesetzten
Expertenkommission?