2370/J XXI.GP

Eingelangt am: 03.05.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend den Versuch der nachträglichen Rufdatenerfassung im

Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen

 

In der Nationalratssitzung vom 4. April 2001 hat Herr Bundesminister Haupt auf die Frage,

ob es richtig sei, dass ein Telefontechniker der Bundesgebäudeverwaltung in sein

Ministerium bestellt wurde, um eine nachträgliche Rufdatenerfassung durchzuführen, erklärt:

 

"Bezüglich Amtsverschwiegenheit, Herr Kollege Öllinger, darf ich Ihnen mitteilen, dass

selbstverständlich die Verletzung der Amtsverschwiegenheit ein riesiges Problem in unserer

Republik darstellt. Die BürgerInnen und Bürger haben beim Amtsverkehr selbstverständlich

ein Recht darauf, dass Beamte unter Amtsverschwiegenheit mit ihren Tätigkeiten befasst

sind. Es ist daher nicht einzusehen, dass Dinge, die der Amtsverschwiegenheit unterliegen,

österreichischen Tageszeitungen übermittelt werden“.

 

Im Gesamtzusammenhang gesehen erscheint diese Aussage des Bundesministers als

Bestätigung eines - allem Anschein nach - rechtswidrigen Vorgangs in seinem Ministerium,

nämlich der versuchten nachträglichen Rufdatenerfassung ohne Benachrichtung und

Zustimmung der MitarbeiterInnen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Ist es richtig, dass seitens Ihres Ministeriums ein Telefontechniker der

    Bundesgebäudeverwaltung angefordert wurde, um eine nachträgliche Rufdatenerfassung

    durchzuführen?

 

2. Wer hat wann die Beiziehung eines Telefontechnikers zur nachträglichen Erfassung der in

    Ihrem Ministerium geführten Telefonate in die Wege geleitet (bitte um Angabe der Person

    und des genauen Datums)?

 

3. Wurde die Beiziehung eines Telefontechnikers mit Ihrem Wissen vorgenommen?

 

4. Aus welchem Grund hielten Sie bzw. IhrE dafür verantwortlicheR MitarbeiterIn es für

    notwendig, eine nachträgliche Erfassung der Telefonate im Bereich Ihres Ministeriums

    vorzunehmen?

 

5. Welcher Vorfall oder welche Vorfälle machten es aus Ihrer Sicht (bzw. aus der Sicht der/s

    verantwortlichen MitarbeiterIn) notwendig, nachträglich die Daten der seitens der

MinisteriumsmitarbeiterInnen geführten Telefonate zu erfassen (Bitte um detaillierte

Darstellung der Fälle, insbesondere hinsichtlich der Umstände, unter denen Ihnen diese

bekannt wurden)?

 

6. War es Ihre Absicht (bzw. die Absicht der/des dafür verantwortlichen Mitarbeiterin), mit

der nachträglichen Erfassung der Rufdaten strafgesetzwidrige Vorgänge aufzuklären?

 

Wenn ja:

6.1. Welcher Art sind diese strafgesetzwidrigen Vorgänge (bitte um Bekanntgabe der

entsprechenden Strafbestimmung)?

6.2. Wurden diese vermuteten strafgesetzwidrigen Vorgänge unabhängig von der nicht

durchgeführten nachträglichen Erfassung von Telefongesprächen bei der Staatsanwaltschaft

zur Anzeige gebracht?

6.3. Wann und wie wurden sie zur Anzeige gebracht (Bitte um genaues Datum bzw.

genauen Wortlaut der Anzeige)?

6.4. Aufgrund welcher konkreter Verdachtsmomente konnten Sie (bzw. der/die dafür

verantwortliche Mitarbeiterin) mit Sicherheit davon ausgehen, dass Mitarbeiterinnen Ihres

Ministeriums an diesen strafrechtswidrigen Vorgängen beteiligt sind?

 

7. Sollte sich die nachträgliche Erfassung der geführten Telefonate auf das gesamte

Ministerium erstrecken?

 

Wenn nein:

7.1. Rufdaten welcher Personen, Personengruppen oder Abteilungen sollten nachträglich

erfasst werden (bitte begründen Sie gegebenenfalls die Einschränkung auf bestimmte

Personen bzw. Personengruppen)?

 

8. Für welchen Zeitraum sollte die Erfassung der Rufdaten durchgeführt werden (bitte um

genaue Angabe der Daten)?

 

9. Welche Erkenntnisse hofften Sie (bzw. die dafür verantwortliche Person), aus der

nachträglichen Erfassung der Rufdaten in Ihrem Ministerium zu gewinnen?

 

10. War ihr Ziel (bzw. das Ziel der/des dafür verantwortlichen Mitarbeiterin) die Ermittlung

von Gesprächen Ihrer Mitarbeiterinnen mit MedienvertreterInnen?

 

Wenn ja?

10.1. Welche Medien bzw. welches Medium waren von Interesse?

 

11. War Ihr Ziel (bzw. das Ziel der/des dafür verantwortlichen Mitarbeiterin) die Ermittlung

von Gesprächen Ihrer MitarbeiterInnen mit PolitikerInnen oder MitarbeiterInnen von

Parteien?

 

Wenn ja:

11.1. Welche PolitikerInnen bzw. welche Parteien waren von Interesse?

 

12. War Ihr Ziel (bzw. das Ziel der/des dafür verantwortlichen Mitarbeiterin) die Ermittlung

von Gesprächen ihrer MitarbeiterInnen mit ArbeitnehmerInnen - VertreterInnen aus der AK

oder der Gewerkschaft?

 

13. Haben Sie (bzw. die/der dafür verantwortliche Mitarbeiterin) die MitarbeiterInnen Ihres

Ministeriums davon in Kenntnis gesetzt, dass ihre Rufdaten erfasst und festgehalten werden

sollen?

Wenn ja:

13.1. Wann und in welcher Form (bitte um Angabe des Datums und des genauen Wortlauts

der Mitteilung)?

 

14. Haben die betroffenen MitarbeiterInnen der Erfassung ihrer Telefonate zugestimmt?

 

Wenn ja:

14.1. Wann und in welcher Form (bitte um Angabe des Datums und des genauen Wortlauts

der zustimmenden Erklärung)?

 

15. Gibt es in Ihrem Ministerium eine Dienstordnung, in der die Überwachung des

Telefonverkehrs der MitarbeiterInnen durch den Dienstgeber geregelt ist?

 

Wenn ja:

15.1.1. Wann wurde eine Übereinkunft bezüglich der Überwachung des Telefonverkehrs

getroffen?

 

15.1.2. Wie lautet die Übereinkunft (bitte um den genauen Text)?

 

Wenn nein:

15.2.1. War Ihnen bewusst, dass diese von Ihnen gewählte Vorgangsweise gesetzeswidrig

gewesen wäre?

 

16. Sind ihrem Ministerium aus der Beziehung eines Telefontechnikers zur nachträglichen

Erfassung der Rufdaten Kosten erwachsen?

 

Wenn ja:

16.1. In welcher Höhe?

 

Wenn nein:

16.2. Wer hat die Kosten für die Beiziehung eines Telefontechnikers zu tragen?

 

17. Wären Ihrem Ministerium, so die nachträgliche Erfassung der geführten Telefonate

durchgeführt worden wäre, Kosten erwachsen?

 

Wenn ja:

17.1. In welcher Höhe?

 

Wenn nein:

17.2. Wer hätte die Kosten für die Beiziehung eines Telefontechnikers zu tragen gehabt?

 

18. Gab es bereits früher im Bereich ihres Ministeriums Fälle einer versuchten oder

durchgeführten nachträglichen Erfassung der Rufdaten?

 

Wenn ja:

18.1. Wann und wie oft (bitte genaue Angabe der Daten, gegliedert nach einzelnen,

versuchten oder tatsächlich durchgeführten Rufnummernerfassungen)?

18.2. Aus weichem Grund (gegliedert nach einzelnen, versuchten oder tatsächlich

durchgeführten Rufnummernerfassungen)?

18.3. Mit welchem Resultat (gegliedert nach einzelnen, versuchten oder tatsächlich

durchgeführten Rufnummernerfassungen)?