2376/J XXI.GP
Eingelangt am: 04.05.2001
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Stornogebühren nach Absage von Schulreisen in von Maul - und
Klauenseuche betroffene Länder
Nach dem Bekanntwerden von Fällen der Maul - und Klausenseuche in mehreren
europäischen Staaten forderte die Bundesregierung dazu, von Reisen in diese
Länder abzusehen.
APA0484 vom 15. 3.2001:
„Grosz (Sprecher BM Haupts, Anm.) appellierte erneut, von nicht unbedingt
notwendigen Reisen in die betroffenen Länder abzusehen und die Seuchengebiete
ganz zu meiden : Es sei angesichts dieser Krise verantwortungslos, solche Reisen zu
unternehmen.“
Auch auf Grund dieser Aufforderungen wurden mehrere Schulreisen abgesagt, unter
anderem auch eine Reise des Gymnasiums in der Pichelmayergasse, 1100 Wien
nach Großbritannien. Durch die im Sinne des zuständigen Ministeriums erfolgte
Absage (nicht unbedingt notwendige Reisen) fielen Stornogebühren an, die nunmehr
von den Eltern getragen werden sollen. Diese nicht unbeträchtlichen Gebühren
sollen auch von jenen Eltern übernommen werden, deren Kinder die Reise antreten
wollten.
Es scheint so, als hätte die Bundesregierung keinerlei Vorkehrungen für eine
Abgeltung dieser Stornogebühren getroffen und ließe die Betroffenen im Regen
stehen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Hat es auch seitens Ihres Ministeriums Aufforderungen gegeben, nicht unbedingt
notwendige Reisen in die von der Maul - und Klauenseuche betroffenen Länder zu
unterlassen? Wenn ja, in welcher Form?
2. Wenn nein, halten Sie die Aufforderung des zuständigen Bundesministeriums für
richtig?
3. Wurden aus Mitteln des Budgets des BMBWK oder anderen Bundesmitteln
Gelder für die
Abgeltung der Stornogebühren zur Verfügung gestellt?
4. Wenn nein, werden Sie nunmehr die veranlassen, dass diese Mittel zur
Verfügung gestellt werden?