2376/J XXI.GP

Eingelangt am: 04.05.2001

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend Stornogebühren nach Absage von Schulreisen in von Maul - und

Klauenseuche betroffene Länder

 

Nach dem Bekanntwerden von Fällen der Maul - und Klausenseuche in mehreren

europäischen Staaten forderte die Bundesregierung dazu, von Reisen in diese

Länder abzusehen.

 

APA0484 vom 15. 3.2001:

 

„Grosz (Sprecher BM Haupts, Anm.) appellierte erneut, von nicht unbedingt

notwendigen Reisen in die betroffenen Länder abzusehen und die Seuchengebiete

ganz zu meiden : Es sei angesichts dieser Krise verantwortungslos, solche Reisen zu

unternehmen.“

 

Auch auf Grund dieser Aufforderungen wurden mehrere Schulreisen abgesagt, unter

anderem auch eine Reise des Gymnasiums in der Pichelmayergasse, 1100 Wien

nach Großbritannien. Durch die im Sinne des zuständigen Ministeriums erfolgte

Absage (nicht unbedingt notwendige Reisen) fielen Stornogebühren an, die nunmehr

von den Eltern getragen werden sollen. Diese nicht unbeträchtlichen Gebühren

sollen auch von jenen Eltern übernommen werden, deren Kinder die Reise antreten

wollten.

 

Es scheint so, als hätte die Bundesregierung keinerlei Vorkehrungen für eine

Abgeltung dieser Stornogebühren getroffen und ließe die Betroffenen im Regen

stehen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Hat es auch seitens Ihres Ministeriums Aufforderungen gegeben, nicht unbedingt

    notwendige Reisen in die von der Maul - und Klauenseuche betroffenen Länder zu

    unterlassen? Wenn ja, in welcher Form?

 

2. Wenn nein, halten Sie die Aufforderung des zuständigen Bundesministeriums für

    richtig?

 

3. Wurden aus Mitteln des Budgets des BMBWK oder anderen Bundesmitteln

    Gelder für die Abgeltung der Stornogebühren zur Verfügung gestellt?

4. Wenn nein, werden Sie nunmehr die veranlassen, dass diese Mittel zur

     Verfügung gestellt werden?