2381/J XXI.GP
Eingelangt am:04.05.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé
und Kollegen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Zeltaufstellung vor dem Bundeskanzleramt
Kurz nach der Regierungsbildung im Februar 2000 wurde vor dem Bundeskanzleramt bzw.
Bundespräsidentschaftskanzlei auf einem Grundstück, das die Burghauptmannschaft
verwaltet, ein Zelt aufgestellt, das bis heute dort steht. Dieses Zelt dient einer linken
Gruppierung als ,,Widerstandszentrum“ gegen die Regierung. Im Laufe der Zeit wurde eine
Toiletteanlage, Fauteuils, Tische, Bänke usw. aufgestellt. Nach Angaben des
Generalinspektors der Wiener Sicherheitswache Franz Schnabl, wurden mehrmals Anzeigen
wegen der widerrechtlichen Aufstellung erstattet und die Burghauptmannschaft aufgefordert
für die Räumung Sorge zu tragen. Viele Bürger fragen sich teilweise verwundert, teils
verärgert, aus welchen Gründen dieser Stand, der nur als Provokation gedacht ist und vor
allem bei den Wien besuchenden Touristen den Eindruck erweckt, als ob es offiziellen
Widerstand gegen die Regierung gäbe, geduldet wird. Da bisher nichts in der Richtung
unternommen wurde, stellen die Unterzeichneten an den Bundesminister für Arbeit und
Wirtschaft folgende
Anfrage:
1. Ist es richtig, daß die Burghauptmannschaft mehrmals wegen des Zeltes mit den
„Zusatzeinrichtungen“ bestraft wurde?
Wenn ja, welche Maßnahmen wurden gesetzt?
2. Wird für das Zelt bzw. den eingenommenen Platz Miete bezahlt?
3. Warum wird die Beseitigung des Zeltes nicht in die Wege geleitet?
4. Wenn x - beliebige Autofahrer ihre Privat - PKW‘s auf den Grund der Burghauptmannschaft
abstellten, würde es auch in diesem Fall eine stillschweigende Genehmigung geben‘?
5. Betrachten Sie sich als Regierungsmitglied nicht von einer widerrechtlich eingerichteten
,,Widerstandsstelle“ gegen die Regierung so provoziert, daß Sie schon aus diesem Grund
für die Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes sorgen?
6. Werden Sie dafür Sorge tragen, daß das sogenannte ,,Widerstandszentrum“ beseitigt wird?