2390/J XXI.GP
Eingelangt am: 04.05.2001
der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Cap
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Ausdünnung des Nahverkehrs im ländlichen Raum
(Anfrage 9 zur Verschlechterung der Infrastruktur im ländlichen Raum durch die
sogenannte Verwaltungsreform der Bundesregierung)
Die Notwendigkeit einer Verwaltungsreform ist an sich unbestritten. Eine solche Reform hat
die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Verwaltung bestmögliche Leistungen für die Bürger
zum kostengünstigsten Preis erbringt. Anders als der Eindruck, den die Bundesregierung zu
erwecken versucht, ist die Verwaltung nicht bloß ein Kostenfaktor oder gar ausschließlich
Belastung für Bürger und Wirtschaft, sondern eine Grundbedingung für das Funktionieren
eines Staates und der Gesellschaft. Die Verwaltung hat unverzichtbare Leistungen für alle
Menschen zu erbringen. Nach allen internationalen Rankings ist eine qualitativ hochwertige
Verwaltung auch einer der wichtigsten Standortfaktoren, wobei Österreich hier bei gut
abschneidet.
Anstatt die Verwaltung im Sinne einer Verbesserung der Leistungen für die Bürger zu
reformieren, geht die Bundesregierung einen anderen Weg:
• Sie privatisiert Probleme, statt Probleme zu lösen,
• Schafft Leistungen ab, statt die Leistungserbringung zu verbessern.
Dabei ist die Vorgangsweise der Bundesregierung insgesamt chaotisch, wie die Fülle der
parallel tätigen Einrichtungen zeigt, die noch dazu von vier verschiedenen Ressorts betreut
werden (Bundeskanzler, Vizekanzlerin, Finanzminister, Landwirtschaftsminister); unter
anderem wurden folgende Gremien eingerichtet:
• Aufgabenreformkommission
• FAG - Begleitkommission
• Bund/Länder Arbeitsgruppen
•
Landesamtsdirektorenkonferenz
• Arthur - Anderson Consulting
Diese Gremien verursachen Kosten in vielfacher Millionenhöhe, arbeiten aber offenkundig
unkoordiniert und planlos vor sich hin. Dabei kursiert schon jetzt eine Fülle von Vorschlägen
in der Öffentlichkeit, die schlimme Befürchtungen wecken. Gemeinsam ist diesen
Vorschlägen, dass Leistungen abgeschafft oder eingeschränkt werden; dezentrale
Einrichtungen in den Ländern und Gemeinden werden geschlossen, dafür werden aber neue
zentrale Einrichtungen geschaffen.
Beispielsweise ist bereits geplant:
• Schließung von 2/3 der Bezirksgerichte
• Schließung von 800 Postämtern
• Reduktion der Finanzämter auf 40
• Abschaffung von Regionalstellen des Arbeitsmarkservice
• Abschaffung von Sozialämtern in den Bezirken
• Schließung von Wachzimmern der Polizei
• Auflassung von Gendarmerieposten
• Auflassung von Schulstandorten
Alle diese Maßnahmen werden gravierende Nachteile für die Bevölkerung haben,
insbesondere im ländlichen Raum. Statt dass die Verwaltung ihre Leistungen möglichst
bürgernah anbietet und damit die Funktion des ländlichen Raumes aufrechterhält, erfolgt eine
bürgerfeme Zentralisierung der Verwaltung bzw. überhaupt die Abschaffung von
Verwaltungsdienstleistungen. Damit wird die Verwaltung nicht für die Bürger verbessert,
sondern nur verschlechtert, wobei zu befürchten ist, dass es auch zu keinen bedeutenden
Einsparungen kommt, weil gleichzeitig kostspielige zentrale Einrichtungen geschaffen
werden.
Durch die Übertragung der Post - Bus - AG an die ÖIAG zum Verkauf (aller Voraussicht nach
an das Ausland) wird die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen
Verkehrsdienstleistungen, insbesondere im ländlichen Raum durch die derzeitige
Bundesregierung gefährdet. So ist zu erwarten, dass ein gewinnorientierter Betreiber im
ländlichen Raum Strecken sofort ausdünnen bzw. einstellen wird. Da der Nahverkehr,
insbesondere im ländlichen Raum, nirgendwo in Europa kostendeckend in entsprechender
Qualität organisiert werden kann, droht in ganzen Regionen die Einstellung des öffentlichen
Verkehrs. Dadurch wird die Wirtschafts - und Lebensqualität der Menschen im ländlichen
Raum massiv beschnitten werden.
Gleiches gilt für die Nebenbahnen. So wurde die Einstellungsabsicht der ÖBB für eine Reihe
von Nebenbahnen für den Personen - und /oder Güterverkehr bekanntgegeben. Die Schließung
von Nebenbahnen beeinträchtigt massiv den Wirtschaftsstandort im ländlichen Raum und
verschlechtert die Lebensqualität in ländlichen Regionen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Wann wird die Post - Autobus - AG tatsächlich von der ÖIAG privatisiert werden? Wer
wird der wahrscheinliche Käufer sein?
2. In welcher Form wollen Sie sicherstellen, dass nicht massiv Kurse, insbesondere im
ländlichen Raum, eingestellt werden?
3. Wie viele Kurse und welche wurden, gegliedert nach Bundesländern, von der
Post - Autobus - AG bereits seit 1. 1.2001 eingestellt?
4. Wie viele Arbeitsplätze gingen dadurch verloren?
5. Auf welchen Nebenbahnen wird in Österreich aus heutiger Sicht bis zum Jahresende
2001 der Betrieb eingestellt werden und wird es dafür einen Ersatzverkehr in gleicher
Qualität geben?
6. Können Sie garantieren, dass der Nahverkehr im ländlichen Raum in gleicher Qualität
wie bisher erhalten bleibt?