2390/J XXI.GP

Eingelangt am: 04.05.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Cap

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Ausdünnung des Nahverkehrs im ländlichen Raum

(Anfrage 9 zur Verschlechterung der Infrastruktur im ländlichen Raum durch die

sogenannte Verwaltungsreform der Bundesregierung)

 

Die Notwendigkeit einer Verwaltungsreform ist an sich unbestritten. Eine solche Reform hat

die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Verwaltung bestmögliche Leistungen für die Bürger

zum kostengünstigsten Preis erbringt. Anders als der Eindruck, den die Bundesregierung zu

erwecken versucht, ist die Verwaltung nicht bloß ein Kostenfaktor oder gar ausschließlich

Belastung für Bürger und Wirtschaft, sondern eine Grundbedingung für das Funktionieren

eines Staates und der Gesellschaft. Die Verwaltung hat unverzichtbare Leistungen für alle

Menschen zu erbringen. Nach allen internationalen Rankings ist eine qualitativ hochwertige

Verwaltung auch einer der wichtigsten Standortfaktoren, wobei Österreich hier bei gut

abschneidet.

 

Anstatt die Verwaltung im Sinne einer Verbesserung der Leistungen für die Bürger zu

reformieren, geht die Bundesregierung einen anderen Weg:

 

                • Sie privatisiert Probleme, statt Probleme zu lösen,

                • Schafft Leistungen ab, statt die Leistungserbringung zu verbessern.

 

Dabei ist die Vorgangsweise der Bundesregierung insgesamt chaotisch, wie die Fülle der

parallel tätigen Einrichtungen zeigt, die noch dazu von vier verschiedenen Ressorts betreut

werden (Bundeskanzler, Vizekanzlerin, Finanzminister, Landwirtschaftsminister); unter

anderem wurden folgende Gremien eingerichtet:

 

                • Aufgabenreformkommission

                • FAG - Begleitkommission

                • Bund/Länder Arbeitsgruppen

                • Landesamtsdirektorenkonferenz

                • Arthur - Anderson Consulting

 

Diese Gremien verursachen Kosten in vielfacher Millionenhöhe, arbeiten aber offenkundig

unkoordiniert und planlos vor sich hin. Dabei kursiert schon jetzt eine Fülle von Vorschlägen

in der Öffentlichkeit, die schlimme Befürchtungen wecken. Gemeinsam ist diesen

Vorschlägen, dass Leistungen abgeschafft oder eingeschränkt werden; dezentrale

Einrichtungen in den Ländern und Gemeinden werden geschlossen, dafür werden aber neue

zentrale Einrichtungen geschaffen.

 

Beispielsweise ist bereits geplant:

 

                • Schließung von 2/3 der Bezirksgerichte

                • Schließung von 800 Postämtern

                • Reduktion der Finanzämter auf 40

                • Abschaffung von Regionalstellen des Arbeitsmarkservice

                • Abschaffung von Sozialämtern in den Bezirken

                • Schließung von Wachzimmern der Polizei

                • Auflassung von Gendarmerieposten

                • Auflassung von Schulstandorten

 

Alle diese Maßnahmen werden gravierende Nachteile für die Bevölkerung haben,

insbesondere im ländlichen Raum. Statt dass die Verwaltung ihre Leistungen möglichst

bürgernah anbietet und damit die Funktion des ländlichen Raumes aufrechterhält, erfolgt eine

bürgerfeme Zentralisierung der Verwaltung bzw. überhaupt die Abschaffung von

Verwaltungsdienstleistungen. Damit wird die Verwaltung nicht für die Bürger verbessert,

sondern nur verschlechtert, wobei zu befürchten ist, dass es auch zu keinen bedeutenden

Einsparungen kommt, weil gleichzeitig kostspielige zentrale Einrichtungen geschaffen

werden.

 

Durch die Übertragung der Post - Bus - AG an die ÖIAG zum Verkauf (aller Voraussicht nach

an das Ausland) wird die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen

Verkehrsdienstleistungen, insbesondere im ländlichen Raum durch die derzeitige

Bundesregierung gefährdet. So ist zu erwarten, dass ein gewinnorientierter Betreiber im

ländlichen Raum Strecken sofort ausdünnen bzw. einstellen wird. Da der Nahverkehr,

insbesondere im ländlichen Raum, nirgendwo in Europa kostendeckend in entsprechender

Qualität organisiert werden kann, droht in ganzen Regionen die Einstellung des öffentlichen

Verkehrs. Dadurch wird die Wirtschafts - und Lebensqualität der Menschen im ländlichen

Raum massiv beschnitten werden.

Gleiches gilt für die Nebenbahnen. So wurde die Einstellungsabsicht der ÖBB für eine Reihe

von Nebenbahnen für den Personen - und /oder Güterverkehr bekanntgegeben. Die Schließung

von Nebenbahnen beeinträchtigt massiv den Wirtschaftsstandort im ländlichen Raum und

verschlechtert die Lebensqualität in ländlichen Regionen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Verkehr,

Innovation und Technologie nachstehende

 

Anfrage:

 

 

1. Wann wird die Post  - Autobus - AG tatsächlich von der ÖIAG privatisiert werden? Wer

    wird der wahrscheinliche Käufer sein?

2. In welcher Form wollen Sie sicherstellen, dass nicht massiv Kurse, insbesondere im

    ländlichen Raum, eingestellt werden?

3. Wie viele Kurse und welche wurden, gegliedert nach Bundesländern, von der

    Post  - Autobus - AG bereits seit 1. 1.2001 eingestellt?

4. Wie viele Arbeitsplätze gingen dadurch verloren?

5. Auf welchen Nebenbahnen wird in Österreich aus heutiger Sicht bis zum Jahresende

    2001 der Betrieb eingestellt werden und wird es dafür einen Ersatzverkehr in gleicher

    Qualität geben?

6. Können Sie garantieren, dass der Nahverkehr im ländlichen Raum in gleicher Qualität

    wie bisher erhalten bleibt?