2416/J XXI.GP

Eingelangt am: 07.05.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend den Vorwurf der Nötigung von Versicherten durch MitarbeiterInnen der

österreichischen Sozialversicherungsträger, erhoben seitens des Bundesministers

für Soziale Sicherheit und Generationen in einem Brief vom 30. März 2001

 

Der Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen hat in einem an den

Präsidenten des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger gerichteten

Schreiben behauptet, „dass Patienten in Wartezimmern von eigenen Einrichtungen

der Sozialversicherungsträger zur Unterschriftleistung im Zusammenhang mit

gewerkschaftlichen Aktionen genötigt werden". Weiters ersuchte der Bundesminister

um Mitteilung, „was die Sozialversicherungsträger aus dienstrechtlicher Sicht

unternehmen werden, um gegen die betroffenen Bediensteten vorzugehen“.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Sind ihnen Fälle bekannt, in denen Versicherte seitens der MitarbeiterInnen

     von Einrichtungen der Sozialversicherungsträger mit Gewalt oder durch

     gefährliche Drohung zu einer Handlung, nämlich zur Unterzeichnung einer

     Unterschriftenliste der GPA genötigt wurden?

 

Wenn ja:

 

1.1.1. In welcher Einrichtung der Sozialversicherungsträger wurden Versicherte von

MitarbeiterInnen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung,

nämlich zur Unterzeichnung einer Unterschriftenliste der GPA genötigt (Bitte um

genaue Angabe der Einrichtungen sowie der Zahl der dokumentierten Fälle von

vermuteter Nötigung gem. § 105 StGB)?

 

1.1.2. Wann haben Sie von den Fällen von vermutlicher Nötigung gem. § 105 StGB

erfahren?

 

1.1.3. Wann und wie haben Sie die Staatsanwaltschaft vom bestehenden Verdacht

des Verstoßes gegen § 105 StGB seitens einiger MitarbeiterInnen der

Sozialversicherungsträger informiert (Bitte um wörtliche Wiedergabe der Anzeige

und Nennung des Datums)?

1.1.4. Welcher Art sind die Vorfälle, die Ihrer Ansicht nach geeignet sind, den

Vorwurf der Nötigung gem. § 105 StGB zu begründen (Bitte um ausführliche

Beschreibung des Vorfalls, Information über Art und Beschaffenheit der Beweismittel

und Darlegung der Gründe, die Ihrer Ansicht nach den Vorwurf stützen)?

 

Wenn nein:

 

1.2. Warum haben Sie im an den Präsidenten des Hauptverbands der

        Sozialversicherungsträger gerichteten Schreiben vom 30. März pauschal die

        MitarbeiterInnen der österreichischen Sozialversicherungsträger dem Vorwurf

        strafgesetzwidrigen Verhaltens nach § 105 StGB ausgesetzt?

 

2. Welche konkreten Vorkommnisse in diesem Zusammenhang rechtfertigen Ihrer

     Ansicht nach dienstrechtliche Konsequenzen für Mitarbeiterinnen der

     Sozialversicherungsträger (Bitte um genaue Beschreibung des Vorfalls, des

     Vergehens und Benennung sowie Begründung der ihrer Ansicht nach

     notwendigen dienstrechtlichen Konsequenz unter Anführung entsprechender

     rechtlicher Grundlagen).

 

3. Halten Sie gewerkschaftliche Aktivität für etwas Verwerfliches?

 

4. Halten Sie Kritik für etwas Verwerfliches?

 

5. Halten Sie Kritik an der Politik der derzeitigen Bundesregierung für etwas

    Verwerfliches?

 

6. Werden Sie sich bei den Mitarbeiterinnen der österreichischen

     Sozialversicherungsträger in öffentlich wahrnehmbarer Form für den

     ungerechtfertigten Vorwurf, Versicherte genötigt zu haben, entschuldigen?