2416/J XXI.GP
Eingelangt am: 07.05.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend den Vorwurf der Nötigung von Versicherten durch MitarbeiterInnen der
österreichischen Sozialversicherungsträger, erhoben seitens des Bundesministers
für Soziale Sicherheit und Generationen in einem Brief vom 30. März 2001
Der Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen hat in einem an den
Präsidenten des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger gerichteten
Schreiben behauptet, „dass Patienten in Wartezimmern von eigenen Einrichtungen
der Sozialversicherungsträger zur Unterschriftleistung im Zusammenhang mit
gewerkschaftlichen Aktionen genötigt werden". Weiters ersuchte der Bundesminister
um Mitteilung, „was die Sozialversicherungsträger aus dienstrechtlicher Sicht
unternehmen werden, um gegen die betroffenen Bediensteten vorzugehen“.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Sind ihnen Fälle bekannt, in denen Versicherte seitens der MitarbeiterInnen
von Einrichtungen der Sozialversicherungsträger mit Gewalt oder durch
gefährliche Drohung zu einer Handlung, nämlich zur Unterzeichnung einer
Unterschriftenliste der GPA genötigt wurden?
Wenn ja:
1.1.1. In welcher Einrichtung der Sozialversicherungsträger wurden Versicherte von
MitarbeiterInnen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung,
nämlich zur Unterzeichnung einer Unterschriftenliste der GPA genötigt (Bitte um
genaue Angabe der Einrichtungen sowie der Zahl der dokumentierten Fälle von
vermuteter Nötigung gem. § 105 StGB)?
1.1.2. Wann haben Sie von den Fällen von vermutlicher Nötigung gem. § 105 StGB
erfahren?
1.1.3. Wann und wie haben Sie die Staatsanwaltschaft vom bestehenden Verdacht
des Verstoßes gegen § 105 StGB seitens einiger MitarbeiterInnen der
Sozialversicherungsträger informiert (Bitte um wörtliche Wiedergabe der Anzeige
und Nennung des Datums)?
1.1.4. Welcher Art sind die Vorfälle, die Ihrer Ansicht nach geeignet sind, den
Vorwurf der Nötigung gem. § 105 StGB zu begründen (Bitte um ausführliche
Beschreibung des Vorfalls, Information über Art und Beschaffenheit der Beweismittel
und Darlegung der Gründe, die Ihrer Ansicht nach den Vorwurf stützen)?
Wenn nein:
1.2. Warum haben Sie im an den Präsidenten des Hauptverbands der
Sozialversicherungsträger gerichteten Schreiben vom 30. März pauschal die
MitarbeiterInnen der österreichischen Sozialversicherungsträger dem Vorwurf
strafgesetzwidrigen Verhaltens nach § 105 StGB ausgesetzt?
2. Welche konkreten Vorkommnisse in diesem Zusammenhang rechtfertigen Ihrer
Ansicht nach dienstrechtliche Konsequenzen für Mitarbeiterinnen der
Sozialversicherungsträger (Bitte um genaue Beschreibung des Vorfalls, des
Vergehens und Benennung sowie Begründung der ihrer Ansicht nach
notwendigen dienstrechtlichen Konsequenz unter Anführung entsprechender
rechtlicher Grundlagen).
3. Halten Sie gewerkschaftliche Aktivität für etwas Verwerfliches?
4. Halten Sie Kritik für etwas Verwerfliches?
5. Halten Sie Kritik an der Politik der derzeitigen Bundesregierung für etwas
Verwerfliches?
6. Werden Sie sich bei den Mitarbeiterinnen der österreichischen
Sozialversicherungsträger in öffentlich wahrnehmbarer Form für den
ungerechtfertigten Vorwurf, Versicherte genötigt zu haben, entschuldigen?