2417/J XXI.GP

Eingelangt am: 07.05.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend die Aussagen Ihrer ehemaligen Büroleiterin Fabel zu den Umständen

ihres Arbeitsantritts im Ministerium für Soziale Sicherheit und Generationen

 

Die ehemalige Kabinettschefin des Bundesministers für Soziale Sicherheit und

Generationen Ute Fabel hat in einem Interview mit der Zeitschrift „Format“ (Nr. 16/

2001) auf die Frage, wie sie zu ihrem Job gekommen sei, erklärt, dass sie zunächst

von einer Kärntnerin aus dem Büro der Vizekanzlerin kontaktiert und gefragt worden

sei, ob sie nicht „den Job in Wien machen möchte“. Bei diesem Gespräch sei

ebenso wenig über das Gehalt gesprochen worden wie in dem „Gespräch mit Haupt,

der mir erklärt hat, was auf mich zukommt und dass ich mich wegen des Gehalts mit

den zuständigen Stellen ins Einvernehmen setzen soll.“

 

Frau Fabel erklärte in dem Interview im folgenden, dass ihr, als sie im November

dann im Ministerium angefangen habe, erklärt worden sei, dass sie sich jetzt

aussuchen könne „ob ich offiziell bei der Industriellenvereinigung oder beim Ring

Freiheitlicher Wirtschaftstreibender beschäftigt sein möchte. Ich habe mich natürlich

für den RFW entschieden.“ Auf die Frage, wer das mit ihr besprochen habe, erklärte

Fabel: „Der Präsidialchef im Ministerium. Er hat mich dann gefragt, was ich mir so

vorstelle bezüglich meiner Wochenarbeitszeit und so weiter.“

 

Damit hat Frau Fabel nicht nur öffentlich den Verdacht erhärtet, dass ihr

Dienstverhältnis zum RFW ausschließlich zum Zweck der Umgehung eines

Beschäftigungsverhältnisses zum Bund eingegangen wurde, sondern auch den

Präsidialchef Ihres Ministeriums schwer beschuldigt.

 

Die Antworten der Frau Fabel bezüglich ihrer Anstellung werfen somit mindestens

ebenso viele Fragen auf wie die Aussagen rund um die Auflösung ihres

Dienstverhältnisses:

 

So hat der Bundesminister in seiner Rede am 4.April 2001 erklärt, dass der

Überlassungsvertrag von Frau Fabel mit dem RFW am 15.3. ausgelaufen sei und

Frau Fabel seit 16.3. als Vertragsbedienstete ins Sozialressort übernommen worden

sei. „Format“ (Nr. 16/ 2001) wiederum berichtet, dass Frau Fabel „per 1.April als

A - Beamtin in das Ministerium für soziale Sicherheit und Generationen übernommen

(hätte) werden sollen... Der Akt war in Kopie bereits vom Ministerbüro unterzeichnet

und zur Paraphierung in das Finanzministerium überstellt worden.“

„Der Standard“ berichtet in seiner online - Ausgabe vom 4.4.01 dass der Leihvertrag

„erst mit 1. April in ein ordentliches Bundesdienstverhältnis umgewandelt“ worden

sei.

Frau Fabel selbst wiederum erklärte, dass sie am 3.4. dem Minister ihre Kündigung

angeboten habe, die angenommen worden sei.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1) Haben Sie bzw. Ihr Ministerium das Büro der Vizekanzlerin beauftragt, mit Frau

     Fabel wegen einer Beschäftigung im Sozialministerium Kontakt aufzunehmen?

      1 a) Wenn ja, warum?

 

2) Haben Sie bzw. Ihr Ministerium Frau Fabel eine Beschäftigung im Ministerium

     mittels eines Überlassungsvertrags mit dem RFW bzw. der

     Industriellenvereinigung angeboten?

     2a) Wenn ja, warum?

 

3) Hat es ein Gespräch Ihres Präsidialchefs gegeben, in dem Frau Fabel

     angeboten wurde, entweder über den RFW oder die Industriellenvereinigung

     beim Ministerium beschäftigt zu werden?

 

4) Wurde der Überlassungsvertrag von Frau Fabel mit dem RFW mit 15.3.2001,

     mit 31.3.01 oder an einem anderen Tag beendet (Bitte um genaue Bekanntgabe

     des Datums)?

 

5) Welche Zahlungen wurden aus dem Überlassungsvertrag für Frau Fabel an den

     RFW insgesamt geleistet (Bitte aufgeschlüsselt nach Monaten unter

     Hinzufügung aller sonstigen in Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis von

     Frau Fabel dem Bund entstandener Kosten)?

 

6) Mit welchen Konditionen und für welchen Dienstposten wurde Frau Fabel seit

     16.3.01 bzw. später als Vertragsbedienstete in Ihrem Ressort beschäftigt?

 

7) Wurde Frau Fabel tatsächlich seit 1. April 2001 als A - Beamtin im Sozialressort

     beschäftigt und zu welchen Konditionen für welchen Dienstposten?

 

8) Welcher Art war bzw. ist die Auflösung des Dienstverhältnisses von Frau Fabel

     am 3.4.01, bzw. welches Dienstverhältnis wurde dabei aufgelöst und durch wen?

 

9) Welche Forderungen bzw. Leistungen ergeben sich aus dieser Auflösung des

     Dienstverhältnisses?

 

10) Aus welchem Grund wurde Frau Fabel über einen Überlassungsvertrag

        beschäftigt und nicht sofort im Rahmen eines normalen Dienstverhältnisses?

11) Welche Vorteile entstanden Ihrer Ansicht nach dem Bund durch die Wahl des

       Überlassungsvertrages als Rechtsform?

 

12) Wäre eine sofortige Einstellung von Frau Fabel als Beamtin des Ministeriums

       mit geringeren Kosten für den Bund verbunden gewesen?

      12a) Wenn ja: Um wieviel billiger?

      12b) Wenn nein: Warum nicht?