2417/J XXI.GP
Eingelangt am: 07.05.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend die Aussagen Ihrer ehemaligen Büroleiterin Fabel zu den Umständen
ihres Arbeitsantritts im Ministerium für Soziale Sicherheit und Generationen
Die ehemalige Kabinettschefin des Bundesministers für Soziale Sicherheit und
Generationen Ute Fabel hat in einem Interview mit der Zeitschrift „Format“ (Nr. 16/
2001) auf die Frage, wie sie zu ihrem Job gekommen sei, erklärt, dass sie zunächst
von einer Kärntnerin aus dem Büro der Vizekanzlerin kontaktiert und gefragt worden
sei, ob sie nicht „den Job in Wien machen möchte“. Bei diesem Gespräch sei
ebenso wenig über das Gehalt gesprochen worden wie in dem „Gespräch mit Haupt,
der mir erklärt hat, was auf mich zukommt und dass ich mich wegen des Gehalts mit
den zuständigen Stellen ins Einvernehmen setzen soll.“
Frau Fabel erklärte in dem Interview im folgenden, dass ihr, als sie im November
dann im Ministerium angefangen habe, erklärt worden sei, dass sie sich jetzt
aussuchen könne „ob ich offiziell bei der Industriellenvereinigung oder beim Ring
Freiheitlicher Wirtschaftstreibender beschäftigt sein möchte. Ich habe mich natürlich
für den RFW entschieden.“ Auf die Frage, wer das mit ihr besprochen habe, erklärte
Fabel: „Der Präsidialchef im Ministerium. Er hat mich dann gefragt, was ich mir so
vorstelle bezüglich meiner Wochenarbeitszeit und so weiter.“
Damit hat Frau Fabel nicht nur öffentlich den Verdacht erhärtet, dass ihr
Dienstverhältnis zum RFW ausschließlich zum Zweck der Umgehung eines
Beschäftigungsverhältnisses zum Bund eingegangen wurde, sondern auch den
Präsidialchef Ihres Ministeriums schwer beschuldigt.
Die Antworten der Frau Fabel bezüglich ihrer Anstellung werfen somit mindestens
ebenso viele Fragen auf wie die Aussagen rund um die Auflösung ihres
Dienstverhältnisses:
So hat der Bundesminister in seiner Rede am 4.April 2001 erklärt, dass der
Überlassungsvertrag von Frau Fabel mit dem RFW am 15.3. ausgelaufen sei und
Frau Fabel seit 16.3. als Vertragsbedienstete ins Sozialressort übernommen worden
sei. „Format“ (Nr. 16/ 2001) wiederum berichtet, dass Frau Fabel „per 1.April als
A - Beamtin in das Ministerium für soziale Sicherheit und Generationen übernommen
(hätte) werden sollen... Der Akt war in Kopie bereits vom Ministerbüro unterzeichnet
und zur Paraphierung in das Finanzministerium
überstellt worden.“
„Der Standard“ berichtet in seiner online - Ausgabe vom 4.4.01 dass der Leihvertrag
„erst mit 1. April in ein ordentliches Bundesdienstverhältnis umgewandelt“ worden
sei.
Frau Fabel selbst wiederum erklärte, dass sie am 3.4. dem Minister ihre Kündigung
angeboten habe, die angenommen worden sei.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Haben Sie bzw. Ihr Ministerium das Büro der Vizekanzlerin beauftragt, mit Frau
Fabel wegen einer Beschäftigung im Sozialministerium Kontakt aufzunehmen?
1 a) Wenn ja, warum?
2) Haben Sie bzw. Ihr Ministerium Frau Fabel eine Beschäftigung im Ministerium
mittels eines Überlassungsvertrags mit dem RFW bzw. der
Industriellenvereinigung angeboten?
2a) Wenn ja, warum?
3) Hat es ein Gespräch Ihres Präsidialchefs gegeben, in dem Frau Fabel
angeboten wurde, entweder über den RFW oder die Industriellenvereinigung
beim Ministerium beschäftigt zu werden?
4) Wurde der Überlassungsvertrag von Frau Fabel mit dem RFW mit 15.3.2001,
mit 31.3.01 oder an einem anderen Tag beendet (Bitte um genaue Bekanntgabe
des Datums)?
5) Welche Zahlungen wurden aus dem Überlassungsvertrag für Frau Fabel an den
RFW insgesamt geleistet (Bitte aufgeschlüsselt nach Monaten unter
Hinzufügung aller sonstigen in Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis von
Frau Fabel dem Bund entstandener Kosten)?
6) Mit welchen Konditionen und für welchen Dienstposten wurde Frau Fabel seit
16.3.01 bzw. später als Vertragsbedienstete in Ihrem Ressort beschäftigt?
7) Wurde Frau Fabel tatsächlich seit 1. April 2001 als A - Beamtin im Sozialressort
beschäftigt und zu welchen Konditionen für welchen Dienstposten?
8) Welcher Art war bzw. ist die Auflösung des Dienstverhältnisses von Frau Fabel
am 3.4.01, bzw. welches Dienstverhältnis wurde dabei aufgelöst und durch wen?
9) Welche Forderungen bzw. Leistungen ergeben sich aus dieser Auflösung des
Dienstverhältnisses?
10) Aus welchem Grund wurde Frau Fabel über einen Überlassungsvertrag
beschäftigt und nicht sofort im Rahmen eines normalen Dienstverhältnisses?
11) Welche Vorteile entstanden Ihrer Ansicht nach dem Bund durch die Wahl des
Überlassungsvertrages als Rechtsform?
12) Wäre eine sofortige Einstellung von Frau Fabel als Beamtin des Ministeriums
mit geringeren Kosten für den Bund verbunden gewesen?
12a) Wenn ja: Um wieviel billiger?
12b) Wenn nein: Warum nicht?