2420/J XXI.GP

Eingelangt am: 09.05.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Graf, Partik - Pablé

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Kooperation des Innenministers mit Josef Kleindienst

 

Im Dezember 1 999 erschien das Buch „Nie mehr Strafe zahlen von Josef Kleindienst. In

diesem, als „Anti - Polizist - Ratgeber“ titulierten Werk, werden Verkehrssündern Tips

gegeben wie sie sich vor Strafe schützen können.

 

2000 wurde vom Bruder des Josef Kleindienst, Franz Kleindienst - von Beruf

Exekutivbeamter - , eine Internet - Seite zum Buch „Nie mehr Strafe zahlen“ eingerichtet.

Auf dieser „Homepage“ gibt es auch einen sog. „Minister-Link“. Unter dem Titel „Ihr.

persönlicher Link zum Innenminister“ wird der Besucher aufgefordert:

 

„Fragen Sie Innenminister Ernst Strasser, was Sie schon immer wissen wollten!

Er wird jede Frage beantworten (Strasser).

Wenn Sie möchten, werden wir Ihr Anliegen und die Antwort des Ministers auf unserer

Homepage veröffentlichen.

Ausgenommen Ihrer persönlichen Daten.“

 

In einem vorgefertigten Formular besteht nun die Möglichkeit an den Herrn

Innenminister ein "e - mail“ zu senden.

 

Durch „anklicken“ von „(Strasser)“ wird ein Tonsequenz geöffnet, in der Innenminister

Strasser sagt: „Ich geh‘ davon aus, daß es nicht länger als eine Woche dauert.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

1.) Wie viele „e - mails“ über die Internet - Seite zum Buch „Nie mehr Strafe zahlen“

      wurden bisher an Sie gerichtet?

 

2.) Wann erfolgte die Tonaufnahme, die auf der Homepage durch das Anklicken von

      "(Strasser)“ geöffnet wird?

 

3.) Von wem wurde diese Tonaufnahme gemacht?

4.) Erfolgte die Aufzeichnung mit Ihrem Einverständnis?

      Wenn nein, haben Sie bzw. werden Sie Anzeige wegen Verdacht des

      Mißbrauches von Tonaufnahme - oder Abhörgeräten gem. § 120 StGB gegen

      Josef Kleindienst oder andere erstatten?

 

5.) Haben Sie Ihr Einverständnis für die Veröffentlichung dieser Aufzeichnung

     gegeben?

     Wenn nein, haben Sie bzw. werden Sie Ihr Einverständnis zur Verfolgung der

     Täter geben?