2421/J XXI.GP
Eingelangt am: 09.05.2001
der Abgeordneten Dr. Graf, Partik - Pablé
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Verdachtes der Winkelschreiberei gegen Josef Kleindienst
Im Dezember 1999 erschien das Buch „Nie mehr Strafe zahlen“ von Josef Kleindienst. In
diesem, als „Anti - Polizist - Ratgeber“ titulierten Werk, werden Verkehrssündern Tips
gegeben wie sie sich vor Strafe schützen können.
2000 wurde vom Bruder des Josef Kleindienst, Franz Kleindienst von Beruf
Exekutivbeamter - , eine Internet - Seite zum Buch eingerichtet. Auf dieser besteht
innerhalb eines Forums die Möglichkeit sich von einem gewissen „Dr. Absolut“ in Bezug
auf Verwaltungsübertretungen und Verwaltungsstrafverfahren beraten zu lassen.
Dieser „Dr. Absolut“ führt unter anderen als „Remote Name“ die IP - Adresse
141.203.250.65 sowie 141.203.250.70. Diese beiden IP - Adressen sind der Gemeinde
Wien zugeordnet. Als Koordinator des entsprechenden „Netblocks“ scheint ein Herr
Pfläging mit der „E - Mail - Adresse“ pfp@ADV.MAGWlEN.GV.AT sowie der
Telefonnummer 01/4000 - 98631 auf.
Art. IX Abs. 1 Z. 4 EGVG 1 950 dient dazu, gewisse freie Berufe, die zur berufsmäßigen
Parteienvertretung befugt sind, vor der Tätigkeit von Personen, denen diese Befugnis
nicht zukommt, zu schützen (Winkelschreiberei). Diese Norm bezieht sich auch auf die
Erteilung einschlägiger Auskünfte. Der Verwaltungsgerichtshof erkannte diesbezüglich
am 21. Dezember 1988 wie folgt:
ihre Dienste im selben Zeitraum einem von vornherein unbegrenzten, ständig wechselnden
Personenkreis anbieten, sohin mit einer unbestimmten größeren und deshalb auch häufig
wechselnden Zahl von Auftragsgebern zu tun haben. Von diesem dem Berufsbild der
Rechtsanwälte, Notare u.s.w. immanenten Merkmal her erfährt der durch Art. IX Abs. 1 Z. 4
EGVG 1950 garantierte Schutz der zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugten Personen
seine spezifische Ausprägung. Verpönt im Grunde der vorzitierten Bestimmung und von deren
Schutzzweck erfaßt ist demnach eine wenn auch gewerbsmäßig ausgeübte - Tätigkeit wie das
Erteilen einschlägiger Auskünfte durch nicht zur berufsmäßigen Parteienvertretung Befugte nur
dann, wenn diese Tätigkeit das vorhin bezeichnete Charakteristikum aufweist, also „einschlägige
Auskünfte“ im selben Zeitraum einer von vornherein nicht begrenzten Zahl von Auftraggebern
erteilt werden.“
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1.) Gab es von Seiten Ihres Ressorts nach der Veröffentlichung des Buches „Nie
mehr Strafe zahlen“ von Josef Kleindienst Erhebungen gegen diesen bzw. Co -
Autoren wegen des Verdachtes der Winkelschreiberei?
2.) Wird es von Seiten Ihres Ressorts jetzt Erhebungen gegen Josef Kleindienst bzw.
Co - Autoren wegen des Verdachtes der Winkelschreiberei geben?
3.) Ist Ihnen oder Beamten Ihres Ressorts bereits bekannt gewesen, daß die
Rechtsberatung, auf der Internet - Seite „www.straflos.at“ von Computern der
Gemeinde Wien aus erfolgt?
4.) Sollte Ihnen oder Beamten Ihres Ressorts bekannt gewesen sein, daß auf der
Internet - Seite "www.straflos.at" eine Rechtsberatung erfolgt, kam es bereits zu
Erhebungen gegen Josef Kleindienst und eventuelle Mitarbeiter wegen des
Verdachtes der Winkelschreiberei?
Wenn ja, mit welchem Ergebnissen?
5.) Sollte Ihnen oder Beamten Ihres Ressorts bereits bekannt gewesen sein, daß auf
der Internet - Seite "www.straflos.at“ eine Rechtsberatung erfolgt, kam es bereits
zur Verhängung von Verwaltungsstrafen gegen Josef Kleindienst und eventuelle
Mitarbeiter wegen Winkelschreiberei?
6) Sollte Ihnen oder Beamten Ihres Ressorts noch nicht bekannt gewesen sein, daß
auf der Internet - Seite "www.straflos.at" eine Rechtsberatung erfolgt, kommt es
jetzt - nach Kenntnisnahme - zu Erhebungen gegen Josef Kleindienst und
eventuelle Mitarbeiter wegen des Verdachtes der Winkelschreiberei?
7.) Haben Beamte Ihres Ministeriums auf Grund der Tatsache, daß die Erteilung von
einschlägigen Auskünften in Bezug auf Verwaltungsübertretungen bzw.
Verwaltungsstrafverfahren von Computern der Gemeinde Wien aus erfolgt, die
zuständigen Organe der Gemeinde verständigt, da davon ausgegangen
werden muß, daß diese illegale Rechtsberatung während der vom Steuerzahler
zu bezahlenden
Dienstzeit erfolgt?
8.) Werden Beamte Ihres Ministeriums auf Grund der Tatsache, daß die Erteilung von
einschlägigen Auskünften in Bezug auf Verwaltungsübertretungen bzw.
Verwaltungsstrafverfahren von Computern der Gemeinde Wien aus erfolgt, die
zuständigen Organe der Gemeinde verständigen, da davon ausgegangen
werden muß, daß diese illegale Rechtsberatung während der vom Steuerzahler
zu bezahlenden Dienstzeit erfolgt?
Wenn nein, warum nicht?
9.) Hat der Exekutivbeamte, Franz Kleindienst, in den letzten 3 Jahren EKIS -
Abfragen getätigt?
Wenn ja, wie viele davon für seinen Bruder Josef und wie viele waren illegal?