2421/J XXI.GP

Eingelangt am: 09.05.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Graf, Partik - Pablé

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Verdachtes der Winkelschreiberei gegen Josef Kleindienst

 

Im Dezember 1999 erschien das Buch „Nie mehr Strafe zahlen“ von Josef Kleindienst. In

diesem, als „Anti - Polizist - Ratgeber“ titulierten Werk, werden Verkehrssündern Tips

gegeben wie sie sich vor Strafe schützen können.

 

2000 wurde vom Bruder des Josef Kleindienst, Franz Kleindienst von Beruf

Exekutivbeamter - , eine Internet - Seite zum Buch eingerichtet. Auf dieser besteht

innerhalb eines Forums die Möglichkeit sich von einem gewissen „Dr. Absolut“ in Bezug

auf Verwaltungsübertretungen und Verwaltungsstrafverfahren beraten zu lassen.

Dieser „Dr. Absolut“ führt unter anderen als „Remote Name“ die IP - Adresse

141.203.250.65 sowie 141.203.250.70. Diese beiden IP - Adressen sind der Gemeinde

Wien zugeordnet. Als Koordinator des entsprechenden „Netblocks“ scheint ein Herr

Pfläging mit der „E - Mail - Adresse“ pfp@ADV.MAGWlEN.GV.AT sowie der

Telefonnummer 01/4000 - 98631 auf.

 

Art. IX Abs. 1 Z. 4 EGVG 1 950 dient dazu, gewisse freie Berufe, die zur berufsmäßigen

Parteienvertretung befugt sind, vor der Tätigkeit von Personen, denen diese Befugnis

nicht zukommt, zu schützen (Winkelschreiberei). Diese Norm bezieht sich auch auf die

Erteilung einschlägiger Auskünfte. Der Verwaltungsgerichtshof erkannte diesbezüglich

am 21. Dezember 1988 wie folgt:

 

"Nun ist es aber Wesensmerkmal der hier angesprochenen sogenannten freien Berufe, daß sie

ihre Dienste im selben Zeitraum einem von vornherein unbegrenzten, ständig wechselnden

Personenkreis anbieten, sohin mit einer unbestimmten größeren und deshalb auch häufig

wechselnden Zahl von Auftragsgebern zu tun haben. Von diesem dem Berufsbild der

Rechtsanwälte, Notare u.s.w. immanenten Merkmal her erfährt der durch Art. IX Abs. 1 Z. 4

EGVG 1950 garantierte Schutz der zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugten Personen

seine spezifische Ausprägung. Verpönt im Grunde der vorzitierten Bestimmung und von deren

Schutzzweck erfaßt ist demnach eine wenn auch gewerbsmäßig ausgeübte - Tätigkeit wie das

Erteilen einschlägiger Auskünfte durch nicht zur berufsmäßigen Parteienvertretung Befugte nur

dann, wenn diese Tätigkeit das vorhin bezeichnete Charakteristikum aufweist, also „einschlägige

Auskünfte“ im selben Zeitraum einer von vornherein nicht begrenzten Zahl von Auftraggebern

erteilt werden.“

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

1.) Gab es von Seiten Ihres Ressorts nach der Veröffentlichung des Buches „Nie

     mehr Strafe zahlen“ von Josef Kleindienst Erhebungen gegen diesen bzw. Co -

     Autoren wegen des Verdachtes der Winkelschreiberei?

 

2.) Wird es von Seiten Ihres Ressorts jetzt Erhebungen gegen Josef Kleindienst bzw.

      Co - Autoren wegen des Verdachtes der Winkelschreiberei geben?

 

3.) Ist Ihnen oder Beamten Ihres Ressorts bereits bekannt gewesen, daß die

     Rechtsberatung, auf der Internet - Seite „www.straflos.at“ von Computern der

     Gemeinde Wien aus erfolgt?

 

4.) Sollte Ihnen oder Beamten Ihres Ressorts bekannt gewesen sein, daß auf der

     Internet - Seite "www.straflos.at" eine Rechtsberatung erfolgt, kam es bereits zu

     Erhebungen gegen Josef Kleindienst und eventuelle Mitarbeiter wegen des

     Verdachtes der Winkelschreiberei?

     Wenn ja, mit welchem Ergebnissen?

 

5.) Sollte Ihnen oder Beamten Ihres Ressorts bereits bekannt gewesen sein, daß auf

     der Internet  - Seite "www.straflos.at“ eine Rechtsberatung erfolgt, kam es bereits

     zur Verhängung von Verwaltungsstrafen gegen Josef Kleindienst und eventuelle

     Mitarbeiter wegen Winkelschreiberei?

 

6) Sollte Ihnen oder Beamten Ihres Ressorts noch nicht bekannt gewesen sein, daß

    auf der Internet - Seite "www.straflos.at" eine Rechtsberatung erfolgt, kommt es

    jetzt - nach Kenntnisnahme - zu Erhebungen gegen Josef Kleindienst und

    eventuelle Mitarbeiter wegen des Verdachtes der Winkelschreiberei?

 

7.) Haben Beamte Ihres Ministeriums auf Grund der Tatsache, daß die Erteilung von

     einschlägigen Auskünften in Bezug auf Verwaltungsübertretungen bzw.

     Verwaltungsstrafverfahren von Computern der Gemeinde Wien aus erfolgt, die

     zuständigen Organe der Gemeinde verständigt, da davon ausgegangen

     werden muß, daß diese illegale Rechtsberatung während der vom Steuerzahler

     zu bezahlenden Dienstzeit erfolgt?

8.) Werden Beamte Ihres Ministeriums auf Grund der Tatsache, daß die Erteilung von

      einschlägigen Auskünften in Bezug auf Verwaltungsübertretungen bzw.

      Verwaltungsstrafverfahren von Computern der Gemeinde Wien aus erfolgt, die

      zuständigen Organe der Gemeinde verständigen, da davon ausgegangen

      werden muß, daß diese illegale Rechtsberatung während der vom Steuerzahler

      zu bezahlenden Dienstzeit erfolgt?

      Wenn nein, warum nicht?

 

9.) Hat der Exekutivbeamte, Franz Kleindienst, in den letzten 3 Jahren EKIS -

      Abfragen getätigt?

     Wenn ja, wie viele davon für seinen Bruder Josef und wie viele waren illegal?