2422/J XXI.GP
Eingelangt am:10.05.2001
der Abgeordneten Helmut Dietachmayr
und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Radarüberwachung
Laut News Nr.14 vom 05.04.2001 soll die Radarüberwachung digitalisiert werden.
Digitalkameras sollen die Bilder nach der Aufnahme online an die Verkehrspolizei
weiterleiten. Dort wird das Kennzeichen automatisch mit der Zulassungsdatenbank
verglichen und die Anonymverfügung inklusive Zahlschein ausgedruckt.
Wochenlange Wartezeiten auf die Strafe gehören damit der Vergangenheit an. Das
Problem ist noch, dass die heimischen Kennzeichen so stark reflektieren, dass sie
von den neuen Digitalkameras nicht erfasst werden können.
Wenn ausländische Temposünder geblitzt werden, gibt es kaum Strafen. Einzig mit
Deutschland besteht ein Rechtshilfeabkommen.
Alleine beim supermodernen Überkopf - Radar auf der Westautobahn bei Ansfelden
in Oberösterreich werden in einem Jahr bis zu 20 000 Schnellfahrer geblitzt. Doch
Tausende dieser Fotos landen im Papierkorb. Vor allem die ertappten Lenker aus
den Oststaaten sind kaum zu verfolgen. Der Verwaltungsaufwand wäre viel zu groß,
Rechtshilfeabkommen im gesamten EU - Raum sind noch Zukunftsmusik.
Ausländische Temposünder können somit meistens nur dann gestraft werden, wenn
sie schon bei der Übertretung gestoppt werden.
Fraglich ist auch die Legalität von Geschwindigkeitskontrollen durch private Firmen.
Eine Beurteilung der Lage durch den Grazer Verfassungsdienst stellt die Zulässigkeit
von Kontrollen der Gemeindestraßen durch ,,Privatsheriffs“ in Frage. Da die
Gemeinden eigentlich nicht für die Geschwindigkeitsüberwachung zuständig sind, ist
das Aufstellen der mobilen Radarboxen kein ,,Tätigwerden der Behörde“. Da die
Geschwindigkeitskontrollen durch die Exekutive durchgeführt werden, handelt es
sich dabei um eine Amtstätigkeit. Bei den privaten Messungen könnte es sich daher
um Amtsanmaßung handeln. Dazu reicht es, dass jemand wie ein Beamter handelt.
Da viele ,,Privatsheriffs“ aber großteils Gendarmen und Polizisten sind, die sich in der
Freizeit sozusagen nebenberuflich betätigen, ist diese Situation besonders delikat.
Wenn es nach dem Verkehrsministerium geht, sollte auch auf
Hauptverkehrsstrecken die private Überwachungen vermehrt zum Einsatz kommen.
Es sollen sich auch schon viele gemeldet haben, die auf Provisionsbasis arbeiten
möchten.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Inneres nachstehende
ANFRAGE
1. Ab wann soll in Österreich die digitale Radarkontrolle tatsächlich möglich sein?
2. Wird es bei den digitalen Radarkontrollen eine Geschwindigkeitstoleranzgrenze
geben? Falls ja, wie hoch soll diese ausfallen?
3. Wie viele digitale Radargeräte sollen österreichweit fix oder mobil zur
Anwendung kommen?
4. Was wird die Umstellung auf digitale Radarkontrollen kosten?
5. Mit welchen Staaten hat Österreich ein Abkommen zur Verfolgung von
Verkehrssündern?
6. Welche Schritte werden Sie unternehmen, damit zumindest mit allen
Nachbarstaaten ein Abkommen zur Verfolgung von Verkehrssündern zustande
kommt?
7. Woran sind solche Abkommen bisher gescheitert?
8. Ab wann ist mit einem solchen Abkommen über die Verfolgung von
Verkehrssündern aus den Nachbarstaaten zu rechnen?
9. Wie viele Verkehrssünder - die aus dem Ausland kommen und nicht verfolgt
werden - werden von den Radargeräten in Österreich pro Jahr erfasst?
10. Wie hoch ist der Geldbetrag, der durch die Nichtverfolgung von
ausländischen Verkehrssündern dem Staat pro Jahr entgeht?
11. Wie sieht die rechtliche Situation betreffend der Zulässigkeit von Geschwindig -
keitskontrollen durch private Firmen wirklich aus?
12. Werden Sie Schritte gegen jene Exekutivbeamten einleiten, die in ihrer Freizeit
Geschwindigkeitskontrollen durchführen, falls sich bestätigt, dass diese
Kontrollen unzulässig und sogar strafbar sind?
Falls ja, welche?