2423/J XXI.GP
Eingelangt am:05.10.2001
der Abgeordneten Müller
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Schließung der Bezirksgerichte in Aspang, Gloggnitz und Neunkirchen
Eines der primären Vorhaben des Bundesministeriums für Justiz ist es, die
Gerichtsorganisation zu einer modernen, leistungsfähigen und den heutigen
Anforderungen entsprechenden Struktur zu entwickeln. Dafür ist eine
Zusammenlegung von Kleingerichten notwendig und geplant. Ihr Konzept einer
idealtypischen Gerichtsorganisation unter Berücksichtigung der bestehenden
Infrastruktur haben Sie den Landeshauptmännern bei der
Landeshauptmännerkonferenz am 17. Februar dieses Jahres im Warmbad Villach
vorgestellt.
Infolge haben Sie mit einem Schreiben vom 19. Februar 2001 an alle
Landeshauptmänner (mit Ausnahme der Bundeshauptstadt) um Mitteilung ersucht,
wann Sie Ihr Organisationskonzept in einer Sitzung der jeweiligen
Landesregierung darlegen können.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende
1. Bezugnehmend auf Ihre Anfragebeantwortung 1832 vom 30.03.2001:
Wurden bereits bezüglich des Organisationskonzeptes Gespräche mit der
Landesregierung Niederösterreich geführt?
2. Wenn ja: Welches Ergebnis erbrachten die Verhandlungen?
3. Wenn nein: Wann werden diese Gespräche stattfinden?
4. Welche Auswirkung wird die Neuordnung auf die Sprengel der bisherigen
Bezirksgerichte Aspang, Gloggnitz und Neunkirchen haben?
5. Welches Eingangsgericht soll in Zukunft für den Bereich der
Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen zuständig sein?
6. Welche Folgen sind aufgrund der geplanten Neuordnung der
Gerichtsorganisation im Bereich der Bezirksgerichte Aspang, Gloggnitz und
Neunkirchen für die Arbeitsplätze der Bediensteten hinsichtlich der Zahl und
der Bewertung
der Arbeitsplätze zu erwarten?
7. Bis wann, bzw. in welchem Zeitraum wird die Umsetzung der neuen
Gerichtsorganisation abgeschlossen sein?
8. Aufgrund welcher Umstände sind Sie der Auffassung, dass nach Umsetzung
Ihres Konzeptes die Qualität der Rechtsversorgung der Bevölkerung nicht nur
in vollem Umfang erhalten bleibt, sondern sogar noch verbessert werden kann?