2423/J XXI.GP

Eingelangt am:05.10.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Müller

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Schließung der Bezirksgerichte in Aspang, Gloggnitz und Neunkirchen

 

Eines der primären Vorhaben des Bundesministeriums für Justiz ist es, die

Gerichtsorganisation zu einer modernen, leistungsfähigen und den heutigen

Anforderungen entsprechenden Struktur zu entwickeln. Dafür ist eine

Zusammenlegung von Kleingerichten notwendig und geplant. Ihr Konzept einer

idealtypischen Gerichtsorganisation unter Berücksichtigung der bestehenden

Infrastruktur haben Sie den Landeshauptmännern bei der

Landeshauptmännerkonferenz am 17. Februar dieses Jahres im Warmbad Villach

vorgestellt.

 

Infolge haben Sie mit einem Schreiben vom 19. Februar 2001 an alle

Landeshauptmänner (mit Ausnahme der Bundeshauptstadt) um Mitteilung ersucht,

wann Sie Ihr Organisationskonzept in einer Sitzung der jeweiligen

Landesregierung darlegen können.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz

nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.   Bezugnehmend auf Ihre Anfragebeantwortung 1832 vom 30.03.2001:

      Wurden bereits bezüglich des Organisationskonzeptes Gespräche mit der

      Landesregierung Niederösterreich geführt?

 

2.   Wenn ja: Welches Ergebnis erbrachten die Verhandlungen?

 

3.   Wenn nein: Wann werden diese Gespräche stattfinden?

 

4.   Welche Auswirkung wird die Neuordnung auf die Sprengel der bisherigen

      Bezirksgerichte Aspang, Gloggnitz und Neunkirchen haben?

 

5.   Welches Eingangsgericht soll in Zukunft für den Bereich der

      Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen zuständig sein?

 

6.   Welche Folgen sind aufgrund der geplanten Neuordnung der

      Gerichtsorganisation im Bereich der Bezirksgerichte Aspang, Gloggnitz und

      Neunkirchen für die Arbeitsplätze der Bediensteten hinsichtlich der Zahl und

      der Bewertung der Arbeitsplätze zu erwarten?

7.   Bis wann, bzw. in welchem Zeitraum wird die Umsetzung der neuen

      Gerichtsorganisation abgeschlossen sein?

 

8.   Aufgrund welcher Umstände sind Sie der Auffassung, dass nach Umsetzung

      Ihres Konzeptes die Qualität der Rechtsversorgung der Bevölkerung nicht nur

      in vollem Umfang erhalten bleibt, sondern sogar noch verbessert werden kann?